myhunting GmbH & Co. KG, Inhaberin des egun-Accounts "Waffenobermeier24" stellt Insolvenzantrag

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Hallo zusammen,

wie der Seite www.Insolvenzbekanntmachungen.de zu entnehmen hat die myhunting GmbH & Co. KG einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwaltrer eingesetzt:

https://www.insolvenzbekanntmachung...2020_11_04__11_29_09_Sicherungsmassnahmen.htm

Hier der Beschluss des AG Straubing vom 4.11. im Volltext:

IN 116/20
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

myhunting GmbH & Co. KG, Bockenberg 2, 93107 Thalmassing, vertreten durch die Gesellschafterin myhunting Verwaltungs GmbH, Bockenberg 2, 93107 Thalmassing, diese vertreten durch den Geschäftsführer Obermeier Clemens, GF d. myhunting Verwaltungs GmbH, Kaltenberg 1, 93107 Thalmassing
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9577
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 04.11.2020 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg, Telefon: +49(941)461030-1109, Telefax: +49(941)461030-1600, Email: regensburg@schwartz.in.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 04.11.2020
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Schade aber gut war zu erwarten nachdem was man hier so lesen konnte ich war immer sehr zufrieden mit denen.
 
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Bei Egun sind sie noch aktive da sollte jetzt jeder hier vorsichtig sein bei Vorkasse kann das Geld schnell futsch sein:mad:
Es wird futsch sein, denn man hatte ja die Möglichkeit, sich über die finanzielle Situation des Gegenübers zu informieren, so lief es doch schon mehrmals bei Autohäusern und der Anzahlung bei bestellten Autos. Würde mich wundern, wenn die einen in die Bücher gucken liessen :)
 
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Was heißt denn das jetzt konkret? Ist der Obermeier pleite oder lassen sie die/eine Online Sparte absaufen um ihre Schulden nicht zahlen zu müssen?
Obermeier hat eine Betriebsaufspaltung. Also zwei verschiedene Firmen. Sein stationäres Geschäft ist das eine, hier das andere: Die Firma mit dem Schiessstand (ist der gepachtet?) ist insolvent. Die Firma hat auch seine Onlinegeschäfte abgewickelt...

“Obermeier selbst” (Laden) ist davon nicht betroffen.
 
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Obermeier hat eine Betriebsaufspaltung. Also zwei verschiedene Firmen. Sein stationäres Geschäft ist das eine, hier das andere: Die Firma mit dem Schiessstand (ist der gepachtet?) ist insolvent. Die Firma hat auch seine Onlinegeschäfte abgewickelt...

“Obermeier selbst” (Laden) ist davon nicht betroffen.
Schade.
Zum Schiessen nach Bockaberg bin ich immer gern gefahren.
Mir persönlich wäre es anders herum lieber!
 
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25 Aug 2006
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Seit die den Schwachsinn mit nur 3 Schuss laden,Kein Magazinwechsel kein Nachladen bei Doppelbüchsen, im Kino eingeführt haben bin ich nichtmehr dort hin.
Email und Telefonischen Kontakt hatte ich wegen diverser EgunWaffen versucht, aber nie ne brauchbare Antwort zurückerhalten.
 
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Ich glaube ich habe noch je 3 Blöcke, gerade am 31.10. noch je 2 gekauft 🙄
Abwarten. Bockenberg ist eine Kooperation mit dem BJV.
 
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Obermeier hat eine Betriebsaufspaltung. Also zwei verschiedene Firmen. Sein stationäres Geschäft ist das eine, hier das andere: Die Firma mit dem Schiessstand (ist der gepachtet?) ist insolvent. Die Firma hat auch seine Onlinegeschäfte abgewickelt...

“Obermeier selbst” (Laden) ist davon nicht betroffen.

Weisst Du das ganz aktiv oder ist das eine Vermutung?
 

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