myhunting GmbH & Co. KG, Inhaberin des egun-Accounts "Waffenobermeier24" stellt Insolvenzantrag

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Danke für die Info. Ich habe vor ein paar Tagen noch einen myhunting-Gutschein zum Geburtstag bekommen... o_O
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Hallo zusammen,

wie der Seite www.Insolvenzbekanntmachungen.de zu entnehmen hat die myhunting GmbH & Co. KG einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwaltrer eingesetzt:

https://www.insolvenzbekanntmachung...2020_11_04__11_29_09_Sicherungsmassnahmen.htm

Hier der Beschluss des AG Straubing vom 4.11. im Volltext:

IN 116/20
|
In dem Verfahren über den Antrag d.


myhunting GmbH & Co. KG, Bockenberg 2, 93107 Thalmassing, vertreten durch die Gesellschafterin myhunting Verwaltungs GmbH, Bockenberg 2, 93107 Thalmassing, diese vertreten durch den Geschäftsführer Obermeier Clemens, GF d. myhunting Verwaltungs GmbH, Kaltenberg 1, 93107 Thalmassing
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9577
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:


Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 04.11.2020 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.


Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg, Telefon: +49(941)461030-1109, Telefax: +49(941)461030-1600, Email: regensburg@schwartz.in.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.



Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing


einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.


Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.


Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.


Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 04.11.2020


Noch ein Coronatoter. Viele werden folgen. Hattest du bei denen nicht schlechte Erfahrungen mit zf- Kauf gepostet, der gelöscht wurde?
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Ach, wenn ich von der Arbeit aus anrufe, denk’ ich geht er mir schon ans Telefon. Ich glaube auf der Geschäftsstelle haben wir sogar die Durchwahl.

Der InsV muss dir doch sagen wie du Forderungen anmeldest ggü. der InsMasse. So n Block ist ne Forderung. :)

Und wer hat behauptet, das er mir das gleich sagen muss? Er muss es abklären und die Frage beantworten. Ob er das selbst macht oder seinem Büro aufträgt ist mir egal.

Und wie lange machst du schon ZV und Insolvenzrecht?

Du noch nicht lange, wie es aussieht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Unterm Strich brechen denen wohl auch die zum Teil "zu guten Preise" das Genick.
 
M

Mannlicher764

Guest
Moin,
Ich denke das wir leider demnächst mehr, wie hieß es "coronatote", sehen werden. Viele konnten aufgrund des preiskampfes und der "was ist letzte preis" und "wo gibt es billig" mentalität keine ausreichenden Rücklagen aufbauen. Es scheint ja wohl auch im Onlinehandel so zu sein, bzw gerade so, obwohl denen lockdown, shutdown, kontaktbeschränkungen am wenigsten ausmachen sollte.
Vielleicht ist es doch angebracht das Konsumverhalten und auch die persönliche Einstellung tlw zu ändern.
Wir versuchen es mit den Handwerkern schon lange. Da kommen nur die aus der Umgebung, auch wenn der Preis eventuell 10 oder 15% höher ist. Sollte etwas sein, brauche ich die günstigsten von weiter weg nicht anrufen. Ich vergleiche Preise und kaufe dann in der Umgebung, es sei denn es sind superschnäppchen, bzw Dinge die man bestellen muss.
Sicherlich gibt es auch hier noch Optimierungen, aber wo gibt es die nicht. Ich glaube der Weg ist gut. Wenn ich was verkaufe, im Netz oder so, es ruft einer an und will "letzte preis", wird es immer richtig teuer...
 
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25 Dez 2018
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Ja, was denn sonst?

Auch hier im Thread waren einige nicht überrascht.
"War zu erwarten", "absehbar"...
Das sind jetzt nicht unbedingt Reaktionen, die von Erstaunen zeugen.
 
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1 Jan 2019
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1.410
Na ja, das ist ja nur eine Firma. In einer anderen Kiste hat er ja noch die drei Schießanlagen verpackt. Müsste man sich mal anschauen, inwieweit Verflechtungen da sind. Wenn er das fein säuberlich getrennt hat oder hätte (gut beraten worden wäre), macht er die Kohle ja woanders. Ansonsten ist ein Waffengeschäft ohne guten Bixnmacher halt beschissen.....
 
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Nach E-Mail-Kontakt mit BJV Regensburg folgende Aussage : Die Insolvenz sollte den Schießbetrieb am Bockenberg nicht beeinträchtigen !
 

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