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Gelöschtes Mitglied 13565
Guest
Du zitierst aus meinem Beitrag ganz vieles und arbeitest Dich daran mit Verve ab, aber den Kern übergehst Du.
Nicht mit Verve, hab ich nur so aus dem Ärmel geschüttelt und nein das mit dem Kern bestreite ich.
Die Verwahrung ist rechtlich geregelt, wenn den Anforderungen Genüge getan ist, wäre jede darüber hinausreichende Verurteilung pure Schikane, Willkür und Rechtsbruch.
Das ist übrigens auch die Sichtweise eines Sachbearbeiters einer Waffenbehörde mit dem ich das Thema diskutiert habe.
Offenbar weichen die Meinungen- und mehr ist es dann nicht- voneinander ab.
Wir hatten im Bekanntenkreis genau den Fall schon und der Kollege geht auch weiterhin zur Jagd.
Im Land des Qualitäts-Waffenrechts.
Womit wir uns auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner wiederfinden.
CdB