Nach der Jagd jemand vom Flughafen abholen?

G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Du zitierst aus meinem Beitrag ganz vieles und arbeitest Dich daran mit Verve ab, aber den Kern übergehst Du.

Nicht mit Verve, hab ich nur so aus dem Ärmel geschüttelt und nein das mit dem Kern bestreite ich.

Die Verwahrung ist rechtlich geregelt, wenn den Anforderungen Genüge getan ist, wäre jede darüber hinausreichende Verurteilung pure Schikane, Willkür und Rechtsbruch.


Das ist übrigens auch die Sichtweise eines Sachbearbeiters einer Waffenbehörde mit dem ich das Thema diskutiert habe.

Offenbar weichen die Meinungen- und mehr ist es dann nicht- voneinander ab.

Wir hatten im Bekanntenkreis genau den Fall schon und der Kollege geht auch weiterhin zur Jagd.

Im Land des Qualitäts-Waffenrechts.

Womit wir uns auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner wiederfinden.

CdB
 
S

scaver

Guest
jetzt haben wir uns so abgemüht und der Threadstarter ist schon lange nicht mehr dabei.
Gott sind wir blöd, ich bin nur alt, habe Zeit. ;)
sca
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
51
Zurzeit aktive Gäste
443
Besucher gesamt
494
Oben