Nach der Jagd jemand vom Flughafen abholen?

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Hallo,

eine Pass verlängert man in der Regel im Bürgerbüro der Kommune, nicht bei der Polizei. Das Postolensymbol gibts tatsächlich, das gehört jedoch zur Einwohnermeldeamtsdatenbank. Bei lokal genutzten Programmen gab es teilweise eine Verknüpfung. Die Polizei NRW nutzt dieses Programm jedoch nicht mehr.

yupp , wie du bestätigst gibt es das symbol wirklich . ob / welche behörde das sieht weiss ich nicht genau - ob es bei einer polizeikontrolle sichtbar ist . aber das bürgerbüro hat es definitiv , ohne extra abfrage beim nwr .
 
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7 Mai 2014
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Sie tun es, weil du es zulässt.

Hier ist es wie in Punxsutawney, ewig grüßt das Murmeltier.
Das Thema wurde schon ewig durchgekaut.
Also nochmal, bei verdachtsunabhängigen Kontrollen darf nur die gesetzeskonforme Aufbewahrung kontrolliert werden, nicht der Inhalt des Schranks mit deiner WBK abgeglichen werden.
Sie können zählen, aber sonst nichts. Sie können allerdings verlangen, daß du die Kanonen zwecks Überprüfung im Amt vorführst.
Nur mal so zur Rechtslage.

Interessant. Bei Berichten über Kontrollen wurde immer abgeglichen. Worauf beruft sich deine Aussage?
 
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25 Mai 2011
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Was ist denn eine normale Verkehrskontrolle? Gerne noch einmal: in Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle vielleicht nicht.

Ansonsten mal in die Paragraphen 18 i.V.m. §§36, 37 HSOG hineinschauen (für Hessen).
Hm... Ich kann darin nichts finden. Annahmen, die eine konkrete Gefahr als Durchsuchungsgrund rechtfertigen - was sollte das sein? Worauf beziehst du dich ganz genau?
 
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Auf die Verordnung zu dem Ganzen.

Dazu gabs hier vor Jahren seitenlange Beiträge diverser RA, die man erfolgreich vergrault hat.

Die Behörde hat das Recht die Waffennummern abzugleichen, jederzeit, ABER im Zusammenhang mit den vor Ort Kontrollen geht das nur wenn du zustimmst. Da dieselben einzig dazu dienen zu kontrollieren ob du deine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrst.
Also Schrank öffnen um mit dem Aufkleber innen den Schutzstatus des Schranks nachzuweisen ist notwendig, mehr nicht.
 
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9 Dez 2014
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Die Behörde hat das Recht die Waffennummern abzugleichen, jederzeit, ABER im Zusammenhang mit den vor Ort Kontrollen geht das nur wenn du zustimmst.

du hast nüchtern auch das recht zu verweigern in einen alkoholtester zu pusten mit dem ergebnis dass du zur blutprobe mitfährst und stunden auf den amtsarzt wartest um dich nach der aktion dann in dem glauben ins bett zu legen dass du ein kluger mann bist ;-)
 
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Die Behörde hat das Recht die Waffennummern abzugleichen, jederzeit, ABER im Zusammenhang mit den vor Ort Kontrollen geht das nur wenn du zustimmst. Da dieselben einzig dazu dienen zu kontrollieren ob du deine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrst.
Also Schrank öffnen um mit dem Aufkleber innen den Schutzstatus des Schranks nachzuweisen ist notwendig, mehr nicht.
Wenn du den Kontrollören irgendeinen Waffenschrank mit einem schicken Aufkleber zeigst, in dem sich irgendwelche waffenähnliche Gegenstände befinden, dann hat das mit der Aufbewahrung DEINER Waffen genau was zu tun?

*seufz*

basti
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Sie tun es, weil du es zulässt.

Das ich etwas zulasse? :cool:


Also nochmal, bei verdachtsunabhängigen Kontrollen darf nur die gesetzeskonforme Aufbewahrung kontrolliert werden, nicht der Inhalt des Schranks mit deiner WBK abgeglichen werden.
Sie können zählen, aber sonst nichts. Sie können allerdings verlangen, daß du die Kanonen zwecks Überprüfung im Amt vorführst.
Nur mal so zur Rechtslage.

So sieht es aus.


Auf die Verordnung zu dem Ganzen.

Dazu gabs hier vor Jahren seitenlange Beiträge diverser RA, die man erfolgreich vergrault hat.

Die Behörde hat das Recht die Waffennummern abzugleichen, jederzeit, ABER im Zusammenhang mit den vor Ort Kontrollen geht das nur wenn du zustimmst. Da dieselben einzig dazu dienen zu kontrollieren ob du deine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrst.
Also Schrank öffnen um mit dem Aufkleber innen den Schutzstatus des Schranks nachzuweisen ist notwendig, mehr nicht.

Korrekt, dargestellt und wer es nachlesen will ist Punkt eins in Gesetz und der dazugehörigen VO zu finden..

Punkt zwei ist die Verwaltungsvorschrift für das Waffengesetz, dort ist den Bütteln vorgeschrieben den Bestand und die Nummern bei einer Aufbewahrungskontrolle mit zu kontrollieren.


CdB
 
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Mal kurz nachdenken ...

Die kontrollieren bei mir und gleichen die Waffen mit den WBK-Einträgen ab. Aufwand ca. 15 Minuten.

Die kontrollieren nur den Tresor und beordern mich zur Kreispolizeibehörde, um sich dort alle Waffen zeigen zu lassen. Aufwand bei mir vor Ort ca. 5 Minuten. Weiterer Aufwand für mich:
- Behältnisse für den Transport besorgen, da ich nur ein Futteral habe und ein Erscheinen mit einem Duffle-Bag, in dem die Waffen in Decken eingewickelt sind, wenig vertrauenserweckend wirkt.
- Fahrzeit hin/zurück ca. 30 Minuten
- halber Tag Urlaub (eher ganzer Tag, weil ich es hasse, morgens frei zu machen und mittags zu arbeiten)
- Parkkosten
- den Krempel vom Parkplatz zur Behörde schleppen
- ggf. Wartezeit
- Prozedur vor Ort mit Auspacken, Kontrollieren u. Einpacken ca. 20 Minuten
- Krempel zurück zum Auto schleppen
- im Hauptquartier wieder alles auspacken und einräumen

Eine Kontrolle zuhause ist mir lieber.:geek:
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ohne Abgleich der Nr. ist eine Kontrolle nicht möglich. Weder Zuhause noch im PKW.
Es geht darum sicherzustellen das alle besessenen Waffen auch da sind! das ist nämlich Grundvoraussetzung für eine Rechtskonforme Aufbewahrung.
Aber gut man kann ja einmal verweigern beim 2X Verweigern muß man dann auch zukünftig keine Waffenkontrollen mehr fürchten was nicht da ist braucht nicht Kontrolliert werden:D
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Grundsätzlich hat cast recht und ich gebe zu ich hab nur Öl ins Feuer gegossen.

Die Kontrolle und der Abgleich müßten gleichermaßen vom Gesetz gedeckt sein, sind sie aber nicht.
Ich hab die Grundlagen weiter vorn beschrieben. Und für den Abgleich bei der Aufbewahrungskontrolle gibt es keine gesetzliche Grundlage. Nur die Verwaltungsvorschrift für die Kontrolettis.

Es wird an der Stelle mit der Bequemlichkeit der Bürger gerechnet, die lieber auf ihr Recht verzichten statt sich und den Behörden Arbeit zu verursachen.
Das ist der ganze Dreh- und Angelpunkt.

Insofern ist dieser Beitrag
auch falsch, denn du verweigerst nicht die Aufbewahrungskontrolle sondern den Abgleich für den es keine rechtliche Grundlage gibt.
Ob das sinnvoll ist oder man sich wie Sawyer in #230 dargestellt, verhält bleibt jedem selbst überlassen.

Man sollte sich nur überlegen ob man sich immer in sein Schicksal fügt oder ob man auch mal auf seinem bzw geltendem Recht beharren soll.
Behörden sind da gerne nur dann flexibel, wenn die Bürger auf ihre Rechte verzichten.


CdB
 
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es tut nicht weh im sinne einer zügigen abwicklung für alle kooperativ zu handeln .

im umgekehrten fall hast du ne kleine bedeutungslose prise deiner bürgerrechte ausgesprochen und dir dafür ne menge ärger , zeit und mühen eingehandelt .
 
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28 Feb 2001
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Ich hab die Grundlagen weiter vorn beschrieben. Und für den Abgleich bei der Aufbewahrungskontrolle gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Nochmal: es obliegt letztendlich dir, wie du nach Aufforderung durch die Behörde glaubhaft machen willst, das du deine Waffen ordnungsgemäß verwahrst.

Anderes Beispiel: Bei der Jagd musst du deinen Jagdschein mitführen und auf Verlagen vorzeigen.
Meinst du, es reicht dann aus, wenn du deine Brieftasche öffnest und der kontrollieren Person (m/w/d) zeigst, das da (d)ein Jagdschein drinsteckt? Oder (d)ein Perso? Und dann schlau von dir gibst, dass im Gesetz nicht davon die Rede ist, das bei der Kontrolle ein Abgleich der Lichtbilder mit deinem edlen Antlitz durchgeführt werden darf?

Nicht wirklich, oder? :D

basti
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Es gibt keine Aufforderung der Behörde! Der LWB ist nach dem WaffG verpflichtet die Aufbewahrung nachzuweisen. Dafür schickt man Kaufquittung und/ oder brauchbare Fotos vom Schrank an die Behörde.
Wenn die dir nicht trauen, machen sie einen Termin um die Aufbewahrung vor Ort festzustellen.
Eine unangekündigte Kontrolle muß niemand über sich ergehen lassen, sollte sie aber begründet ablehnen.

Was stellt die Behörde fest? Wie die Aufbewahrung gewährleistet ist. Wenn sie darüber hinaus einen Abgleich machen wollen und du den verweigerst, können sie daraus nichts ableiten. Aber sie könne dich auffordern die Waffen zum Abgleich bei der Behörde vorzuweisen.


CdB
 
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