Nach legalem Waffenkauf am Pranger

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Vor 2 Jahren bekommt ein Freund eine Benachrichtigung seiner Behörde, daß seine Beretta bei der Sicherstellung von Waffen bei einem Jäger aufgetaucht sei, aber dessen Flinte fehle.
Die Rekonstruktion der Geschichte ergab folgendes.
Er war wohl vor einigen Jahren auf dem Skeet Stand des örtlichen Vereins, wo auch besagter Jäger Mitglied war.
Beide Waffen müssen nebeneinander im Ständer gestanden haben und da es sich um exakt dasselbe Modell handelte, hat wohl einer der beiden vermeintlich seine eingepackt.
Muss wenigstens 5 Jahre her gewesen sein, denn der andere lies die Waffe zu dem Zeitpunkt Maßschäften.
Wären die Waffen wegen Widerrufung der WBK nicht eingezogen worden, wäre es vielleicht nie aufgefallen.
Ende vom Lied, er konnte die fremde Waffe behalten, die Waffen wurde umgetragen und fertig.
Mit der maßgeschäfteten konnte er ja nix anfangen.

Fazit: Es gibt nichts, was es nicht gibt.
 
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@cast
das scheint öfters vorzukommen. Letztens gab es so ein ähnlichen Fall, wo nach einer Treibgjagd die Flinten vertauscht wurden. Einer der beiden Jäger bekam erhebliche Schwierigkeiten mit seiner Waffenbehörde (in Zusammenhang mit seiner Zuverlässigkeit), als bei einer behördlichen Waffenkontrolle die Waffen Nr. nicht stimmte...
 
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@cast
das scheint öfters vorzukommen. Letztens gab es so ein ähnlichen Fall, wo nach einer Treibgjagd die Flinten vertauscht wurden. Einer der beiden Jäger bekam erhebliche Schwierigkeiten mit seiner Waffenbehörde (in Zusammenhang mit seiner Zuverlässigkeit), als bei einer behördlichen Waffenkontrolle die Waffen Nr. nicht stimmte...
Darum immer eine individuelle Gravur oder Plakette :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich würde mein edles Schießgehölz niemals in einen schnöden Gewehrhalter neben eure ordinären Prügel stellen.

Wie beim Golf hab ich meinen Caddy und Flintenspanner dabei, jeder der sich nicht unterwürfig und mit erhobenen Händen nähert, verliert automatisch seine Zuverlässigkeit.

Aber normalerweise lass ich den Court sperren wenn ich da spielen will...:sneaky:



CdB
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Ich denke, daß jede Waffe die etwas in Gebrauch ist, früher oder später das eine oder andere individuelle Merkmal besitzen sollte. Das geht ziemlich leicht... bei manchen schon, wenn die Knifte das erste Mal in den Schrank gestellt wird.

Ich selbst habe es eigentlich noch nie geschafft eine Gebrauchswaffe nicht zu markieren :confused: Leider, irgendwas ist immer.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Die Herrausgabe der "alten" WBK kann man mit Verweis auf § 52 Satz 3 Hs. 1 VwVfG verlangen!

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 52 Rückgabe von Urkunden und Sachen


Ist ein Verwaltungsakt unanfechtbar widerrufen oder zurückgenommen oder ist seine Wirksamkeit aus einem anderen Grund nicht oder nicht mehr gegeben, so kann die Behörde die auf Grund dieses Verwaltungsaktes erteilten Urkunden oder Sachen, die zum Nachweis der Rechte aus dem Verwaltungsakt oder zu deren Ausübung bestimmt sind, zurückfordern. Der Inhaber und, sofern er nicht der Besitzer ist, auch der Besitzer dieser Urkunden oder Sachen sind zu ihrer Herausgabe verpflichtet. Der Inhaber oder der Besitzer kann jedoch verlangen, dass ihm die Urkunden oder Sachen wieder ausgehändigt werden, nachdem sie von der Behörde als ungültig gekennzeichnet sind; dies gilt nicht bei Sachen, bei denen eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht mit der erforderlichen Offensichtlichkeit oder Dauerhaftigkeit möglich ist.
 
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Oder ne Kopie machen oder einscannen. Ist jedenfalls besser als nix
 

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