Nachbarin fängt Eichhörnchen in Falle

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Hallo und guten Tag.
Wie heißt der Spruch so schön:Wer solche Nachbarn hat,braucht keine Feinde.
Unsere direkte Nachbarin,alt und etwas seltsam,lässt seit über zwanzig Jahren ihr Mehrfamilienhaus leerstehen,kommt aber mehrmals in der Woche,um das riesige Areal um das Haus auf links zu drehen.
Momentan haben wir extrem mit Kanin zu kämpfen,sie auf ihrem offenen Gelände auch.
Jetzt saß ich gestern Nachmittag in unserem Garten,der direkt an ihren grenzt,auf dem Gartensitz in der Sonne und hörte direkt hinter mir ein metallisches Klappern,dass mir schon den ganzen Tag aufgefallen war.Nachdem ich die Hecke auseinander zog sah ich die Bescherung.Sie hatte dort eine metallene Wippbrettfalle aufgestellt,in der sich ein Eichhörnchen gefangen hatte und jetzt in Panik darin hin und her sprang.
Mit einem Nachbarn und einem langen Besenstiel habe wir dann durch den Metallgitterzaun hindurch die Falle geöffnet und das arme Tier befreit.
Vorhin war sie wieder da und die Falle steht wieder fängisch.
Der Dorfsherriff,auch Jäger und Falkner meint,Anzeige wegen Tierquälerei erstatten,denn auf ihrem Grundstück dürfe sie Karnickel fangen und aneignen.:evil:
Sachen gibt's....
wmH
346600
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Das darf sie tatsächlich was sie genau fangen darf kommt auf das Bundesland an.
Wen sie einen Fallenschein hat auch mit der Falle unter Beachtung der Gesetzlichen Vorschriften, die auch wieder unterschiedlich sind.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Das darf sie tatsächlich was sie genau fangen darf kommt auf das Bundesland an.
Wen sie einen Fallenschein hat auch mit der Falle unter Beachtung der Gesetzlichen Vorschriften, die auch wieder unterschiedlich sind.
Weil ich es vergessen habe zu schreiben :
Meine Antwort bezog sich selbstverständlich auf die Karnickel und nicht auf Eichhörnchen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Es benötigt:

- Fallensachkundenachweis oder JS
- Genehmigung der UJB
- "Nummernschild" an der Falle (Kennzeichnung)

und Wieselwippbrettfallen müssen alle 12h kontrolliert werden, alle anderen Lebendfallen alle 24h

ich denke da gibt es reichlich Hebel zum ansetzen. Und die Dokumentation der Verstösse nicht vergessen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Nicht ganz richtig!
Jagdschein alleine reicht nicht aus um mit der Falle fangen zu dürfen.
Der Fallenschein berechtigt aber dazu im eigenen Garten bestimmte Tierarten mit der Falle zu fangen, zu töten und sich anzueignen.
Eine Schusswaffe zum töten, bräuchte eine Behördliche Genehmigung auch für Jäger.
Um ein Wirbeltier zu töten braucht man die nötigen Kenntnisse, diese müssen aber nur bei Gewerblicher bzw Beruflicher Tötung, wie zb beim Schlachter durch einen entsprechenden Lehrfangsnachweis nachweisbar sein.
Oder eben als Jäger durch die bestandene Jägerprüfung.
Als Privatpersonen kann man sagen, dass man diese Kenntnis hat ohne ein entsprechendes Dokument zu haben.
Wer zb. Seine Hofhühner schlachtet darf das machen, sollte aber im falle eines Falles wissen, was er tut und dieses anhand des Ergebnisses auch belegen können.
Bei zerstochennen Hühnern mit komplett blauem Hals würde man davon ausgehen können, dass derjenige, der dafür verantwortlich ist NICHT wusste was er tut und dem entsprechend auch nicht die nötige Sachkunde hat.
Nummernschild an der Falle ist auch nicht überall nötig.

Die Kaninchen könnten theoretisch auch mit dem Kescher gefangen werden ;-)

Ob man das gutheißen muss ist ein anderes Blatt.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Ein Eichhörnchen in der Falle zu haben ist ja grundsätzlich mal kein Vergehen.
Ich fange auch Kaninchen in meinem und in Nachbars Garten, denn er hat mich dazu beauftragt.
Ab und an ist mal ein Eichhörnchen oder auch ein Igel drin, die dann unverzüglich freigelassen werden.

Gefangene Kaninchen werden mit dem Bolzenschussapparat erlegt und verspeist.

Länderspezifisch gibt es einige Unterschiede aber das, was die gute Dame dort macht, ist in jedem Bundesland ganz oder zumindest teilweise verboten.
Ich würde mal mit dem Ordnungsamt sprechen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Zumindest der Abstand der Kontrollen kann von dem was hier an Informationen zu der Nachbarin bekannt ist bemängelt werden.
Ob die alte Dame nen Fallenschein hat und über die nötigen Kenntnisse zum töten von Wirbeltieren verfügt wissen wir nicht.
Wäre aber auch dafür, dass mal überprüfen zu lassen den Tieren zu liebe.
 
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Das Leben ist manchmal recht einfach.
Die Falle steht direkt hinter meinem Zaun,und wie es der Zufall will,ist sie immer kurz nach dem Fängischstellen wieder geschlossen.
Da sie ja dort nicht wohnt bin ich mal gespannt,wie lange sie das Spielchen mitmacht.Gedanken mache ich mir nur darüber,wie die beiden Äpfel,die gestern eindeutig in der Falle lagen,trotz sehr kleinem Gitterwerk herausgekommen sind,denn dadurch passt maximal eine Maus.
Was das Rechtliche anbelangt ist sie einfach in meinen Augen eine alte,schrullige Person ohne irgendwelche Erlaub-und Befugnisse was das Fangen anbelangt.
Für unseren Vorgarten hat meine Gattin gestern aus dem Baumarkt eine Tüte Vergrämungspellets mitgebracht.Zumindest heute Nacht hatten wir keinen sichtbaren Besuch gehabt.Ob das Erfolg hat und wie lange er anhält ,wird die Zeit zeigen.
 

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