Nachbau der MP5 sorgt für Aufregung

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Gelöschtes Mitglied 16028

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Auf der einen Seite mus es bei sehr vielen Jägern mindestens bei der Jagd auf Reh, Fuchs oder Frischlinge die 3006 mit 4000J sein, weil die anderen zu schwach sind um zuverlässig zu töten auf der anderen Seite fürchten sie sich aber vor harmlosen Luftgewehren mit 7,5J.
Die 7,5J Grenze wurde seinerzeit als harmlos und somit frei erwerbbar gestellt das ist auch so in Ordnung den danach werden Luftgewehre tatsächlich zu Waffen, von denen auch gefahren ausgehen, auch wenn sich diese bis 16J auch noch in Grenzen halten.
Wenn ich mal wählen müsste mit welcher Waffe ich mich verteidigen soll und die Wahl hätte zwischen einem "Original Nachbau" der HK MP5k und einem Schweitzer Taschenmesser müsste ich nicht nachdenken. Das Schweitzer Taschenmesser wäre meine erste Wahl.
Das eine darf jedes Kind zum Spielen haben das andere ist ab 18 und wird als gefährliche Waffe gesehen.
Das mit dem Spielzeug auf dem Rücksitz hätte niemanden interessiert, wen die Polizei hier nicht so einen Medienwirksame große reißerische Show abgezogen hätte.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Zu konntest ohne den Text und nur Anhand des Bildes zweifelsfrei erkennen, dass es sich nur um eine CO2 Waffe handelte?
Ich habe dafür keinen Text gebraucht ich hab 3 Jungs zu Hause da kommt man mit so Spielzeug schon mal in Kontakt und ich kenne aus früheren Zeiten das Original in 9 Para das auch der eine oder andere Polizist doch schon mal in der Hand gehabt haben sollte.
 
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Gelöschtes Mitglied 25014

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Das war in Kroatien.
Habe auch nur einen Ausschnitt vom Fallbericht. Bilder von der Autopsie muss ich noch suchen.
"Zwei Brüder (JV und EV) im Alter von 9 und 7 Jahren besuchten ihre Großeltern. Die beiden fuhren mit einem Kinderroller (Abb. 2 a). Nichts war ungewöhnlich, bis EV plötzlich verängstigt ins Haus rannte und sagte, dass JV vom Roller gefallen ist und weint und nicht aufstehen kann. Der Gesundheitszustand von JV verschlechterte sich rapide und seine Großmutter rief panisch den Rettungsdienst an. Bei ihrer Ankunft zeigte JV keine Lebenszeichen und der Tod wurde bestätigt. Der Gerichtsmediziner registrierte eine Wunde auf der linken Seite der Brust und nahm an, dass die Wunde auf einen Sturz auf den Rollerlenker zurückzuführen war (Abb. 2)b). Der Gerichtsmediziner schlug vor, dass die gebrochene Rippe die Brustorgane verletzte, und die Untersuchung des Tatorts durch die Polizei wurde in diese Richtung eingeleitet. In Kroatien ist der Gerichtsmediziner ein Arzt und ausnahmsweise ein anderer qualifizierter Gesundheitsdienstleister, der speziell dafür ausgebildet ist, den Körper der verstorbenen Person zu untersuchen und den Zeitpunkt und die Todesursache zu bestimmen. In diesem Fall war der Gerichtsmediziner eine junge, unerfahrene Krankenschwester. Der Gerichtsmediziner stellte fest, dass der Tod zufällig war, und in diesem Fall war eine Autopsie nicht obligatorisch. Bei der Ankunft eines erfahrenen Polizeiinspektors wurde die Todesursache von JV in Frage gestellt. Der Inspektor fotografierte die Wunde mit seinem Handy und schickte die Fotos an einen forensischen Pathologen. Nach Prüfung der Fotos, Der forensische Pathologe kam zu dem Schluss, dass es sich bei der Wunde höchstwahrscheinlich um eine Schusswunde handelte. Diese Schlussfolgerung des Pathologen hat die polizeilichen Ermittlungen in die richtige Richtung gelenkt - um nach der Waffe zu suchen. Erst nachdem den Großeltern des Jungen die telefonische Korrespondenz mit dem forensischen Pathologen gezeigt worden war, gab der Großvater zu, dass er eine geladene Luftpistole in seinem Hinterhofschuppen zurückgelassen hatte, eine Pistole, die er zur Schädlingsbekämpfung verwendete. Zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen war der Großvater nicht einmal der Ansicht, dass die Luftpistole die Quelle dieses tödlichen Ereignisses sein könnte, und legte sie wegen der Menschenmenge, die sich in ihrem Hinterhof versammelte, und wegen der Polizei ins Haus Ankunft der Polizei, da er die Luftpistole nicht bei der Polizei registriert hatte. Während der Tatortuntersuchung gab EV an, dass JV, während er einen Roller fuhr, Er näherte sich dem Tisch, an dem die Waffe zurückgelassen worden war. Er sagte, dass er die Waffe nur leicht berührte, ohne sie in Richtung JV zu heben. In diesem Moment sah er seinen Bruder vom Roller fallen und rannte zu seinen Großeltern um Hilfe.

Die Autopsie ergab eine Schusswunde am Eingang auf der linken lateralen Seite der Brust unterhalb der 5. Rippe mit einem Durchmesser von 4 mm (Abb. 3 a, b und 4 a). Der Wundweg verlief durch die linke Lunge (Abb. 4 b), das Herz (Abb. 4 c) und das Zwerchfell, und tief in der Leber wurde ein spitzes Bleipellet (Kaliber 4,5 mm) gefunden (Abb. 4 d und 5 a) b)."
Ich denke schon, dass es eine stärkere Luftpistole war, als es hier zu kaufen gibt.
Aber Spielzeug ist halt Spielzeug.
Wie Versuche (s.o.) zeigen, reichen 3 Joule aus, um die Haut zu perforieren.
 
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Oder ein Fall vor ca. 7 Jahren aus Salzburg:
"Ein 3-jähriger erhielt akzidentell durch seinen 5-jährigen Bruder einen einzelnen Schuss in die vordere Brustregion. Der Schuss erfolgte durch ein Luftgewehr aus einer Entfernung von weniger als einem Meter. Die Mutter wurde im Anschluss vom Schützen auf die Verletzung aufmerksam gemacht; der Getroffene war zu diesem Zeitpunkt bereits somnolent. Die Mutter brachte das Kind zunächst mit ihrem Kfz in die nahe gelegene Tagesklinik im dann sofort angeforderten Notarzthubschrauber verstarb das Kind jedoch unter laufender Reanimation. Bei der Obduktion fand sich ein Durchschuss der 6. Rippe links und des Herzens mit Eröffnung beider Ventrikel und Ausbildung einer Perikardtamponade. Das minimal verformte Diabolo-Projektil wurde in seiner Endlage (linker Lungenoberlappen) aufgefunden."

Auch so ein Spielzeug....
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Das war in Kroatien.
Habe auch nur einen Ausschnitt vom Fallbericht. Bilder von der Autopsie muss ich noch suchen.
"Zwei Brüder (JV und EV) im Alter von 9 und 7 Jahren besuchten ihre Großeltern. Die beiden fuhren mit einem Kinderroller (Abb. 2 a). Nichts war ungewöhnlich, bis EV plötzlich verängstigt ins Haus rannte und sagte, dass JV vom Roller gefallen ist und weint und nicht aufstehen kann. Der Gesundheitszustand von JV verschlechterte sich rapide und seine Großmutter rief panisch den Rettungsdienst an. Bei ihrer Ankunft zeigte JV keine Lebenszeichen und der Tod wurde bestätigt. Der Gerichtsmediziner registrierte eine Wunde auf der linken Seite der Brust und nahm an, dass die Wunde auf einen Sturz auf den Rollerlenker zurückzuführen war (Abb. 2)b). Der Gerichtsmediziner schlug vor, dass die gebrochene Rippe die Brustorgane verletzte, und die Untersuchung des Tatorts durch die Polizei wurde in diese Richtung eingeleitet. In Kroatien ist der Gerichtsmediziner ein Arzt und ausnahmsweise ein anderer qualifizierter Gesundheitsdienstleister, der speziell dafür ausgebildet ist, den Körper der verstorbenen Person zu untersuchen und den Zeitpunkt und die Todesursache zu bestimmen. In diesem Fall war der Gerichtsmediziner eine junge, unerfahrene Krankenschwester. Der Gerichtsmediziner stellte fest, dass der Tod zufällig war, und in diesem Fall war eine Autopsie nicht obligatorisch. Bei der Ankunft eines erfahrenen Polizeiinspektors wurde die Todesursache von JV in Frage gestellt. Der Inspektor fotografierte die Wunde mit seinem Handy und schickte die Fotos an einen forensischen Pathologen. Nach Prüfung der Fotos, Der forensische Pathologe kam zu dem Schluss, dass es sich bei der Wunde höchstwahrscheinlich um eine Schusswunde handelte. Diese Schlussfolgerung des Pathologen hat die polizeilichen Ermittlungen in die richtige Richtung gelenkt - um nach der Waffe zu suchen. Erst nachdem den Großeltern des Jungen die telefonische Korrespondenz mit dem forensischen Pathologen gezeigt worden war, gab der Großvater zu, dass er eine geladene Luftpistole in seinem Hinterhofschuppen zurückgelassen hatte, eine Pistole, die er zur Schädlingsbekämpfung verwendete. Zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen war der Großvater nicht einmal der Ansicht, dass die Luftpistole die Quelle dieses tödlichen Ereignisses sein könnte, und legte sie wegen der Menschenmenge, die sich in ihrem Hinterhof versammelte, und wegen der Polizei ins Haus Ankunft der Polizei, da er die Luftpistole nicht bei der Polizei registriert hatte. Während der Tatortuntersuchung gab EV an, dass JV, während er einen Roller fuhr, Er näherte sich dem Tisch, an dem die Waffe zurückgelassen worden war. Er sagte, dass er die Waffe nur leicht berührte, ohne sie in Richtung JV zu heben. In diesem Moment sah er seinen Bruder vom Roller fallen und rannte zu seinen Großeltern um Hilfe.

Die Autopsie ergab eine Schusswunde am Eingang auf der linken lateralen Seite der Brust unterhalb der 5. Rippe mit einem Durchmesser von 4 mm (Abb. 3 a, b und 4 a). Der Wundweg verlief durch die linke Lunge (Abb. 4 b), das Herz (Abb. 4 c) und das Zwerchfell, und tief in der Leber wurde ein spitzes Bleipellet (Kaliber 4,5 mm) gefunden (Abb. 4 d und 5 a) b)."
Ich denke schon, dass es eine stärkere Luftpistole war, als es hier zu kaufen gibt.
Aber Spielzeug ist halt Spielzeug.
Wie Versuche (s.o.) zeigen, reichen 3 Joule aus, um die Haut zu perforieren.
Danke fürs einstellen schlimme Sache, die da passiert ist
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Oder ein Fall vor ca. 7 Jahren aus Salzburg:
"Ein 3-jähriger erhielt akzidentell durch seinen 5-jährigen Bruder einen einzelnen Schuss in die vordere Brustregion. Der Schuss erfolgte durch ein Luftgewehr aus einer Entfernung von weniger als einem Meter. Die Mutter wurde im Anschluss vom Schützen auf die Verletzung aufmerksam gemacht; der Getroffene war zu diesem Zeitpunkt bereits somnolent. Die Mutter brachte das Kind zunächst mit ihrem Kfz in die nahe gelegene Tagesklinik im dann sofort angeforderten Notarzthubschrauber verstarb das Kind jedoch unter laufender Reanimation. Bei der Obduktion fand sich ein Durchschuss der 6. Rippe links und des Herzens mit Eröffnung beider Ventrikel und Ausbildung einer Perikardtamponade. Das minimal verformte Diabolo-Projektil wurde in seiner Endlage (linker Lungenoberlappen) aufgefunden."

Auch so ein Spielzeug....
Wir reden hier doch aber schon noch über in D frei verkäufliche Waffen und nicht über Waffen im Ausland die eine deutlich höhere Leistung haben, als das was bei uns zulässig ist den, wie von mir schon gesagt die 7,5 J wurden wohlüberlegt als Obergrenze festgelegt was drüber ist steht also hier nicht zur Diskussion, es gibt auch Luftgewehre mit 500J und mehr.
Es wehre also nett, wenn wir uns auf Fälle aus D beschränken.
 
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Was macht ihr denn für einen Wind darum? Der Artikel war die heute übliche Alarmhetze. Es handelte sich lediglich um eine zum Spiel bestimmte Schusswaffe geringer Energie. Das hat Mantelträger doch völlig korrekt aus dem Gesetz VORGELESEN. Es gibt da gar keinen Interpretationsspielraum.

Dass Kinder ohne Aufsicht nicht damit spielen sollten, liegt auf der Hand. Ein Geschrei deswegen ist aber auch unangebracht. Wir durften als Kinder mit unseren Luftgewehren überall rumlatschen und rumballern. Wir waren eingewiesen. Hätte es Ärger und Schäden gegeben, wäre die Sanktion eindrücklich gewesen. Sehr eindrücklich. Und deshalb ging alles gut.

Der Pfosten in seinem scheiß Astra gehört von der Polizei über den Haufen geschossen. Der Artikel vom Schmierfink sollte sich dann darüber empören, wie dieses Arschloch seine Mitmenschen in Angst versetzt, in dem er ein harmloses Spielzeug so verwendet, dass Unbeteiligte meinen es bestehe eine Gefahr. Man könnte dann noch beschreiben, wie harmlos so eine Puffe ist und was normale Menschen für ungefährliche Freizeitvergnügen damit gestalten. Um neben der Nachricht noch einen Mehrwert anzubieten.

Ich führe meine Waffen unverdeckt in der Öffentlichkeit auf dem Weg zur Jagd. Aber ich bedrohe niemanden damit. Den Unterschied erkennt jedermann.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Also Beispiele aus Kroatien oder Österreich wo es dies 7,5J Begrenzungen nicht gibt bringen uns nicht weiter hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Wir sollten hier nicht im Ausland frei verkäufliche Luftdruckwaffen die meist deutlich über 16J haben mit unseren max. 7,5J vergleichen.

Daher gibt es so Unfälle, die hier beschrieben wurden, in D
 
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Die gesetzliche Begriffsbestimmung für Schusswaffe lautet:

"Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."

Spielzeug sind --> Schusswaffen, "....die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird,...."

Also bitte nicht "Spiel" mit "Spielzeug" verwechseln, oder 0,5J mit 7,5J gleichsetzen.

basti
 
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Obacht. Holzweg.

Spiel·zeug
/ˈʃpiːlt͜sɔ͜yk,Spiélzeug/

Substantiv, Neutrum [das]
  1. 1.
    [ohne Plural]
    zum Spielen verwendete Gegenstände
    "schönes, pädagogisch wertvolles Spielzeug"

  2. Ein Gegensatnd der zum Spiel bestimmt ist ist ein Spielzeug.
  3. Auch die in rede stehende Maschinenpistole ist ein Spielzeug.
  4. Was ebenfalls sein kann, ist, dass sie unter die (auch waffenrechtlich bedeutende) Spielzeugrichtlinie fällt. Dann ist sie nicht einmal mehr eine Schusswaffe.
Das ist noch einmal abweichend von der von dir genannten Regelung.
Es gibt Spielzeug die vom Gesetz einbezogen werden.
Es gibt Spielzeug die nicht vom Gesetz einbezogen werden, aber im Waffengesetz definiert sind.
Beide treiben ein Geschoss durch einen Lauf.
Und es gibt Spielzeug das auch vom Gesetz ausgenommen ist, dafür andere Richtlinien erfüllen muss
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1, ausgenommen Blasrohre),a)
die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt, oder
b)
die Spielzeuge im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABI. L 170 vom 30.6.2009, S. 1) sind, wenn sie
aa) die Anforderungen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang II Abschnitt 1 Nummer 8 der Richtlinie 2009/48/EG in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
bb) die nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EG erforderliche Kennzeichnung aufweisen.

Woher kommt denn der absurde Gedanke im waffG geregelte gegenstände könnten keine Spielzeuge sein?
Bedenklich ist, dass sowas im waffG reguliert wird.
Daraus folgen dann blödsinnige Assoziationen wie "VErrrohung" oder "gesteigerte Gewaltbereitschaft" -wie man in zahlreichen (auch polizeilichen) Schriften zur Thematik erschrocken nachlesen muss.

wer meint, eine Spielzeugpistole in einem Auto liegend sei eine Gefahr, sollte seine Jagdwaffe nicht mehr zugriffsbereit im Auto transportieren.
 
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Die 7,5J Grenze wurde seinerzeit als harmlos und somit frei erwerbbar gestellt ....
Nein, als "harmlos" wurde 7,5J nicht angesehen, sondern als Obergrenze dessen, was man einer Ü18-Person ohne "Bedürfnis" zugestehen wollte. Man setzt bei Ü18 ein Mindestmass an Vernuft beim Umgang mit diesen Waffen voraus.

Schau dir mal den Belehrungs- und Unterschriftenkrams an, den du z.B. bei Frankonia unterschreiben musst, wenn du heute eine 5,0J-Softair-Waffe kaufst.

Die 0,5J-Obergrenze für Kinder(!)-Spielzeug ist aus der Erfahrung mit Verletzungen durch solche Geräte entstanden, wenn völlig unbedarfte Personen damit umgehen.

Es bleibt aber dabei, dass auch das Schusswaffen im Sinne des Gesetzes sind, selbst wenn sie als Gimmik im Ü-Ei beim Kindergeburtstag auftauchen.

basti
 
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Nu bleib ,al auf dem Teppich.
Damit bepfeffern sich junge Erwachsene ohne Problem im spielerischen Ansatz aus reinem Freizeitvergnügen.

Demnächst werden noch fallende Kastanien als Killer eingestuft.

Man muss doch nicht bhysterisieren, weil der GEsetzgeber Spielzeug ins waffG schreibt. Es bleibt deshalb auch im Gesetz einfach Spielzeug.
Was soll denn damit passieren? Bürgerkrieg? Massenmord? Überfall auf Polen? Gnagauseinandersetzungen?
Macht nchtmal ne ordentliche Delle aufs Verkehrsschild.
 
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Nu bleib mal auf dem Teppich.
Damit bepfeffern sich junge Erwachsene ohne Problem im spielerischen Ansatz aus reinem Freizeitvergnügen.
Demnächst werden noch fallende Kastanien als Killer eingestuft.
Man muss doch nicht hysterisieren, weil der Gesetzgeber Spielzeug ins WaffG schreibt. Es bleibt deshalb auch im Gesetz einfach Spielzeug.
Was soll denn damit passieren? Bürgerkrieg? Massenmord? Überfall auf Polen? Gang Auseinandersetzungen?
Macht nicht mal ne ordentliche Delle ins Verkehrsschild.
Deine Argumentationshilfe enbehrt schon einer gewissen Seriösität, befürchte ich.
 
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Hoffentlich ist die Furcht nicht so groß, wie die vor Spielzeug.
Und was will man ander Hysterie hier auch noch seriös antworten?
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Die Angst vor unbekannten Gegenständen gehört psychologisch betrachtet zw. den 6-8. Lebensmonat.
Diese Phase sollte eigentlich überwunden sein.
Tieferliegende Traumata bedürfen zur Bewältigung allerdings einer professionellen Aufarbeitung.
 
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