hallo.
Ich kanns echt nicht nachvollziehen, weshalb man etwas so einfaches nicht verstehen kann
Die "Positivliste des BKA" enthält Geräte, die a) zur Prüfung Dual-Use Konformität vorgelegt wurden und b) man folglich als Dual-Use Geräte anerkennt.
Auch ein PARD NV007 ist in dieser Liste als ein anerkanntes Dual-Use Gerät geführtes Nachtsichtgerät. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, sagt die Positivliste für mich persönlich aus.
Zitat:
Zitat Ende
Jetzt kommt das WaffGes ins Spiel, welches auch in der Novelle nicht von bisheriger Einstufung als Mega-Pfui_Verboten#-Teil abweicht:
Zitat:
Zitat Ende
Soweit sind wir uns also fraglos im Klaren darüber:
Nach WaffGes hat so etwas nichts auf der Waffe verloren.
Ok.. akzeptiert, welche Urängste da auch immer als As gezogen wurden!
Und jetzt
gehen gingen! einige Bundesländer, federführend Bayern mit regionalen Allgemeinverfügungen sowie einzelnen Beauftragungen, in die erste Reihe und sagen:
" Ok, Leute.... das ist zwar nach wie vor ein verbotenes Teil, aber wir erkennen keinerlei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wenn Jäger daraus einen alltäglichen Ausrüstungsgegenstand zur Schwarzwildbejagung, a u s s c h l i e ß l i c h Schwarzwild!, machen.
Der Gebrauch aller, der vom BKA als Dual-Use Geräte definierten Nachtsichtgeräte, ist bis auf Widerruf zur ordnungsgemäßen Jagdausübung gestattet. W i r in Bayern (oder sonstwo) vertrauen auf Euch, auf Eure Eigenverantwortung und den beauftragungsgemäßen Gebrauch dieser Nachtsichtgeräte! "
Weder die Bayerische Staats- oder sonstige Landesregierung beugen hier das WaffGes und deklariert Verbotenes als Legal!
Wenn also, aus meiner persönlichen Sicht, Dual-Use Geräte gestattet sind... zählt auch das PNV007 dazu. Und zwar so, wie es gebaut ist.
Es fällt direkt auf, dass es diese Diskussionen um z.B. einige Pulsargeräte nicht gibt.... haben die etwa keinen IR Aufheller?