[Baden-Württemberg] Nachsichttechnik

Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.048
Einfach mal zufrieden sein... Man kann mit Vorsatz ohne IR jagen. Kein Formular, keine Gebühr, Rechtssicherheit, „Geräte fürs Ausland“ können eingesetzt werden, ...
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Gummischlaufe um den Unteram. Taschenlampe dran.
ISt auch nicht anders, als am Gewehr.
Scheiss drauf.
War früher schon mit der normalen taschnelampe so udn geht heute auch mit IR.
Wer Schnickschnakc will, macht n Bluetoothschalter an die Waffe. Bei IR aber weniger wichtig.
JEder der will, kann ganz legal Licht an jeglicher waffe praxistauglich nutzen.
Klar wäre eine fixe Kombi schöner, aber der Gesetzgeber meint, das soll so nicht.
Dann lass ihn doch ;)=
1585950389830.png
Ist der Knopf an der Lampe hier, drückt man die einfach an den Vorderschaft
1585952139192.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Gibst auch für die Hand und sind Centprodukte aus China.
Es gibt soweiso tausend brauchbare Sache. Kleine Ringe an der Lampe (Bild unten) waren schon vor 10 jahren große Hilfen. Andere Lampen wurden extra in anderer Bauform (nächster Beitrag) hergestellt.
Die Regelungen sind einfach Quark, weil sie nicht greifen. Wer will kann eines der tausend Dinge nehmen die funktionieren.
1585950534921.png
Eine ordentliche Lampe kostet.

1585951052786.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Sowas schränkt einen garnicht ein
1585950853051.png
Kann man auch einfach Fahrrad mit fahren
1585950880392.png
Seit Jahrzehnten bekannt. Mal besser mal schlechter, aber für die Jagd alles ausreichend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
1585951211507.png
1585951893815.png
1585951231579.png

Man kann unendlich improvisieren.
Am Pirschstock darf alles angebracht werden. Das funktioniert genausogut wie an der Waffe.

Das geht immer so weiter. tausend Möglichkeiten

...und rede jetzt bloss niemand über die Klamotten. Ich suche nicht stundenlang nur wegen Dingen, die jetzt garnicht Thema sind. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
9 Dez 2018
Beiträge
408
Ist dennoch alles nicht 100 laufrichtungs stabilisiert...

Für mich nicht geeignet für zuverlässige 100% Nachtjagd.....
Aber die netten Gesetzeshüter oder SEK mögen die Tala-Handschuhe sicher, wenn sie in dunkle Drogenhölllen eindringen. ( s. Fotos)

Jeder Präzisions Schütze der BW hat aber natürlich sein Nachtzielgerät parallel zum Lauf fest an der Waffen Picatinny (bzw Optik)..... Warum wohl?

Jäger am Ansitz sollen aber lustige Handschuhe nehmen, um Wild auf bis zu 150m oder so präzise waidgerecht bei Nacht zu jagen.

Da kann ich nur :p...

G.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Das reicht und funktioniert bestens. Licht breitet sich in den Lampen im Kegel aus und nicht wie ein Strahl.
Machs oder lass es bleiben. Vollkommen egal. Bleibt jedem selbst überlassen.
Einschätzen kannst du es offensichtlich nicht.

Am besten du trittst mal ein paar Schritte zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 25437

Guest
Auf der Seite des Wettbewerbers wird geschrieben, BW vertritt die Ansicht, dass alle Geräte mit positiven BKA Bescheid „Positivliste“ genutzt werden dürfen.

@Mantelträger
Im Bescheid zu meinem FN 155 steht zunächst drin, dass es erlaubt ist. Dann steht drin, dass es bei einer verbotenen Anwendung nach a und b) verboten sei nach Ablage 2 Punkt 1.2.4.2 und dann der ir Strahler verboten sei nach 1.2.4.1 ( ok, da steht „sollte“).
Aber als Jäger bin ich doch von dem Verbot nach 1.2.4.2 ausgenommen. Bei der Formulierung im BKA Bescheid müsste dann auch das Verbot nach 1.2.4.1 wegfallen; ähnlich wie die Bayern das ja auch sehen.

Kruder Rückschluss oder zulässig?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Auf der Seite des Wettbewerbers wird geschrieben, BW vertritt die Ansicht, dass alle Geräte mit positiven BKA Bescheid „Positivliste“ genutzt werden dürfen.

@Mantelträger
Im Bescheid zu meinem FN 155 steht zunächst drin, dass es erlaubt ist. Dann steht drin, dass es bei einer verbotenen Anwendung nach a und b) verboten sei nach Ablage 2 Punkt 1.2.4.2 und dann der ir Strahler verboten sei nach 1.2.4.1 ( ok, da steht „sollte“).
Aber als Jäger bin ich doch von dem Verbot nach 1.2.4.2 ausgenommen. Bei der Formulierung im BKA Bescheid müsste dann auch das Verbot nach 1.2.4.1 wegfallen; ähnlich wie die Bayern das ja auch sehen.

Kruder Rückschluss oder zulässig?
Ich sehe da eine Missinterpretation.
Also was eine angebliche Positivliste betrifft.
Der Link ist eindeutig keine Positivliste, was als waffenmontiertes Gerät zulässig wäre.
Ev. meint man allgemein zulässige Dual Use Geräte oder man weist auf die gerade in Arbeit befindliche Liste hin. Es steht nirgends -und erst recht nicht in den offiziellen Schreiben- etwas von Waffennutzung.
Was da jemand in einen Artikel schreibt ist bedeutungslos. Das wurde ja in der Vergangenheit oft genug aufgezeigt. Ich erinnere nur an das Seehofer (Bayer) Interview, zum angeblichen Verbot von Wärmebildtechnik usw.

Das Verbot nach 1.2.4.1 kann nicht wegfallen. Sollte es auch nicht. Das hat der Gesetzgeber ganz bewusst so entschieden.
Die BAyern sehen das anscheindend auch nicht so. Die fahren weiter den Weg der behördlichen beauftragung. Fehlerhafte rechtsauffassung (übrigens in Abweichung zu allen anderen Öffentlichen Stellen) sind keine Begründung für eine möglich Legalität.


Die BKA Bescheide sind dann auch wieder aus einer Zeit vor der Gesetzesänderung. Diese Abschnitte können also abweichen.
Bezüglich 1.2.4.1 gab es aber keine Gesetzesänderung und deshalb hat auch genau dieser Teil Bestand.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
hallo.
Ich kanns echt nicht nachvollziehen, weshalb man etwas so einfaches nicht verstehen kann :unsure:

Die "Positivliste des BKA" enthält Geräte, die a) zur Prüfung Dual-Use Konformität vorgelegt wurden und b) man folglich als Dual-Use Geräte anerkennt.
Auch ein PARD NV007 ist in dieser Liste als ein anerkanntes Dual-Use Gerät geführtes Nachtsichtgerät. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, sagt die Positivliste für mich persönlich aus.

Zitat:

1586001202525.png
Zitat Ende

Jetzt kommt das WaffGes ins Spiel, welches auch in der Novelle nicht von bisheriger Einstufung als Mega-Pfui_Verboten#-Teil abweicht:

Zitat:
1586001455390.png
Zitat Ende

Soweit sind wir uns also fraglos im Klaren darüber: Nach WaffGes hat so etwas nichts auf der Waffe verloren.
Ok.. akzeptiert, welche Urängste da auch immer als As gezogen wurden!

Und jetzt gehen gingen! einige Bundesländer, federführend Bayern mit regionalen Allgemeinverfügungen sowie einzelnen Beauftragungen, in die erste Reihe und sagen:

" Ok, Leute.... das ist zwar nach wie vor ein verbotenes Teil, aber wir erkennen keinerlei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wenn Jäger daraus einen alltäglichen Ausrüstungsgegenstand zur Schwarzwildbejagung, a u s s c h l i e ß l i c h Schwarzwild!, machen.
Der Gebrauch aller, der vom BKA als Dual-Use Geräte definierten Nachtsichtgeräte, ist bis auf Widerruf zur ordnungsgemäßen Jagdausübung gestattet. W i r in Bayern (oder sonstwo) vertrauen auf Euch, auf Eure Eigenverantwortung und den beauftragungsgemäßen Gebrauch dieser Nachtsichtgeräte! "


Weder die Bayerische Staats- oder sonstige Landesregierung beugen hier das WaffGes und deklariert Verbotenes als Legal!
Wenn also, aus meiner persönlichen Sicht, Dual-Use Geräte gestattet sind... zählt auch das PNV007 dazu. Und zwar so, wie es gebaut ist.

Es fällt direkt auf, dass es diese Diskussionen um z.B. einige Pulsargeräte nicht gibt.... haben die etwa keinen IR Aufheller?
 
Zuletzt bearbeitet:

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.008
hallo.
Ich kanns echt nicht nachvollziehen, weshalb man etwas so einfaches nicht verstehen kann :unsure:

Die "Positivliste des BKA" enthält Geräte, die a) zur Prüfung Dual-Use Konformität vorgelegt wurden und b) man folglich als Dual-Use Geräte anerkennt.
...

Ich würde gerne mal einen Blick auf diese ominöse Liste werfen, aber die gibt es wohl nirgends?

Was es gibt, sind Feststellungsbescheide für definierte Geräte. Ich kann also nach dem von mir verwendeten Gerät suchen, ob es dafür einen gibt?...
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Ich würde gerne mal einen Blick auf diese ominöse Liste werfen, aber die gibt es wohl nirgends?
hallo.
ich habe es so betrachtet bzw. sehe das für mich so, dass es einfach nur die Sammlung der Feststellungsbescheide auf der BKA Webseite ist. Die vergangenen Postings beziehen sich ja rein auf die Aussage im Artikel vom Mitbewerber vulgo Jag derleb en:de. Es weiss ja Niemand, ob der Wortlaut im Telefonat auch genau so war.
Keiner im BKA setzt sich hin und schreibt jetzt Extra die gesamten Geräte auf ein "Liste" vulgo Link, nur damit n o c h einmal alles gesammelt aufgeführt ist. Deswegen habe ich das auch in Anführungszeichen gesetzt. Mir geht es da nur ums Verständnis im Allgemeinen.
Du bist diesbezüglich sowieo über eure DVO abgedeckt? Heisst es nicht immer, was nicht verboten ist, ist erlaubt?
Was es gibt, sind Feststellungsbescheide für definierte Geräte. Ich kann also nach dem von mir verwendeten Gerät suchen, ob es dafür einen gibt?...
so würde ich es machen, wenn ich müsste.

"BKA Feststellungsbescheid Xxxxyyyzzzz"

Wer danach sucht, kann sich zu dem Thema die Augen bildschirmeckig lesen.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Da hat einer nicht verstanden, was der andere gesagt hat. Ob das nun zw. BKA und SB oder zw. SB und Schreiber geschehen ist...wir wissen es nicht.
Das BKA erarbeitet dazu tatsächlich gerade ein Merkblatt.

Diese sogenannte Positivliste steht im anderen Thread oder ist fix mit Artikel zufinden.
Nur steht das PARD da bspw. zweimal direkt untereinander. Einmal als verbotener Gegenstand und einmal als Dual Use Gerät nach den bekannten Änderungen.

Dann tauchen hinten noch ganz andere Gegenstände auf. Es kann sich daher nicht um eine Positivliste handeln. Was auch immer da sowieso gemeint sein soll.

Was zählt sind Gesetze und Verordnungen sowie im vorliegenden Fall das offizielle Schreiben aus BW.
Ein Online Artikel hat noch nie Recht gesetzt.
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
,,,,

Diese sogenannte Positivliste steht im anderen Thread oder ist fix mit Artikel zufinden.
Nur steht das PARD da bspw. zweimal direkt untereinander. Einmal als verbotener Gegenstand und einmal als Dual Use Gerät nach den bekannten Änderungen.

,,,,.
hallo.
Woraus liest du das denn ? :unsure:

Das zweite Gerät ist als Dual-Use nicht weniger oder mehr Mega-Pfui# als das Andere.
Ich zitiere aus den Feststellungsbeschid Nr. 2:

Z-483, BS-PARD NV007
1586023192943.png

Ausser Frage steht für mich seit je her, dass b e i d e Geräte o h n e Bewilligung (in welcher Form auch immer!) absolut nichts auf einer Waffe verloren haben:

1586023269471.png

Ich erkenne in beiden Bescheiden fast schon einen augengleichen Text.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
127
Zurzeit aktive Gäste
553
Besucher gesamt
680
Oben