[Baden-Württemberg] Nachsichttechnik

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hallo.
wenn du es so wilLst, sind b e i d e Geräte zur einen Hälfte erlaubt und zur andern, der bösen, Hälfte verboten.

Na und? Das Verbot bezieht sich rein auf die Montage auf einer Schusswaffe. Mehr aber auch nicht. Du hingegen schreibst, nur eines der Beiden wäre verboten. Und das stimmt so eben nicht.
Ausser du zitierst mit genau die Passage zu jener Aussage des BKA, worauf sie auf dieses Gerät Stellung nimmt.

Wenn ich eine Beauftragung habe, in welcher das PARD nicht expliziet von der Verwendung ausgeschlossen wurde, nachdem es vom BKA als Dual-Use anerkannte wurde, werde ich es verwenden.
Das PARD NV007 ist kein verbotenes Gerät. nur die Verwendung auf der Schusswaffe ist nach WaffGes verboten.

Die Rechtsbelehrung hinsichtlich Montage auf Waffen im Feststellungsbscheid habe ich schon im Dezember 2019 verstanden!
Ich war übeigens gleich mit der Erste, der das angemahnt hat. Lässt sich alles nachlesen.
Ich bin somit mal raus hier.....
Letztes Mal. Doch, ich beziehe mich auf den komplett verbotenen Gegenstand PARD NV007. Umgangsverbot, keine Ausnahmen, keine Bedingungen, Negierung als Dual USe Gerät, eben verbotener Gegenstand.. Wer eins besitzt, macht sich strafbar.
Das ist nun schon so oft hier dargestellt worden, dass ich das kein weiteres Mal tue.
Ob du das nun einsehen willst oder nicht.
Dann gibts es die anderen PARD NV 007, welche Dual USe Geräte sind. Dabei gibts Verwendungsausschlüsse.
Andere Baustelle. Sollte man nicht durcheinanderbringen. gefährliches Terrain.

Nun hat das wieder mehr Leute durcheinandergebracht, als es genutzt hat.
 
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Ist so korrekt,

(...)
Dort wird formuliert, dass Geräte, die in den Beauftragungen genehmigt worden sind, wohl auch weiterhin Verwendung finden dürfen.

Das ist so einfach falsch.

(...)
ua

Genau darum geht es.
Und das geht mir so auf den Sack.
Beauftragungen die den IR beinhaltet haben, werden jetzt aufgelöst.
Für den bisherigen Empfänger der Beauftragung heisst das, dass er auf einmal nicht mehr legal mit seiner Lösung jagen kann, sollte diese einen IR benötigen.
 
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Ich bin auf das Merkblatt des BKA gespannt, mal sehen was darin genannt wird.

Das man in Deutschland die Dinge wieder kompliziert machen muss war ja klar,
Immerhin darfst du nach neuem Recht das Vorsatzgerät ohne angebauten IR Strahler verwenden. Ob der IR Strahler/Laser dann im Augenblick der Schussabgabe an deinem Arm, an der Kanzel oder sonst wo angebracht war bleibt ein Geheimnis :rolleyes:
 
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Letztes Mal. Doch, ich beziehe mich auf den komplett verbotenen Gegenstand PARD NV007. Umgangsverbot, keine Ausnahmen, keine Bedingungen. Wer eins hat, macht siuch strafbar.
....
wir haben beide über die im BKA gezeigten Feststellungsbescheide geschrieben! Zumindest i c h!
In diesem Zusammenhang wirfst Du jetzt plötzlich ein stets niemals zur Diskussion stehendes Original PNV007 (inklusiv eigenem Absehen, inklusiv Lasermarker) ein.

Dass diese Version in Deutschland verboten ist, das habe ich a) nirgendwo und b) niemals bestritten !
Und darum ging es hier auch niemals! Sondern es ging expliziet darum, wann wie und wo man die German-Pard-NV007-Edition auf seine Jagdwaffe montieren darf.

Du verlinkst mir bitte einfach den nach deiner Aussage im BKA gelisteten Feststellungsbescheid zur verbotenen Version.
Ich habe keinen gefunden und habe deswegen aus beiden erlaubten Versionen die entsprechenden Passagen herauskopiert und hier eingestellt!

So wird nämlich ein Schuh daraus.
 
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Ich hatte mich dazu bereist so umfangreich geäußert, inkl. der Belege, dass ich diese Diskussion hier endgültig beende.
 
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Ich hatte mich dazu bereist so umfangreich geäußert, inkl. der Belege, dass ich diese Diskussion hier endgültig beende.
ich finde dazu beim BKA genau zwei Feststellungsbescheide, beide Geräte als Dual-Use eingestuft und zur reinen Wildbeobachtung erlaubt:

https://www.bka.de/SiteGlobals/Form...emplateQueryString=PARD&submit.x=0&submit.y=0

Also: wo ist dein Link zur verbotenen Version, bitte?

Ich habe es schon vergangenes Jahr richtig gedeutet, dass die Originalversion in Deutschland mega-pfui und die Verwendung absolut problembehaftet ist! Wenn ich jede Seite suchen müsste, auf der ich das geschrieben habe, ich wäre morgen mit dem Auflisten noch nicht fertig.
Du glaubst doch nicht allen Ernstes, ich hätte hierüber noch eine Diskussion gestartet?
Im Leben nicht!
 
G

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Guest
Dann solltest du die Bescheide auch mal Lesen statt nur zu verlinken.
Im "normalen" Pard Bescheid, steht nämlich auch drin, Absehen deaktiviert, Laser nicht eingebaut.
 
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Dann solltest du die Bescheide auch mal Lesen statt nur zu verlinken.
Im "normalen" Pard Bescheid, steht nämlich auch drin, Absehen deaktiviert, Laser nicht eingebaut.
hahahahahaha!!!
ja und jetzt?

Genau das ist doch die Grundlage dafür dass beide Geräte in Deutschland zur Wildbeobachtung erlaubt und das Gerät als Dual-Use eingestuft wurde.
Noch einmal: die Arber-Version gab es bereits vor dem German-Edition-PARD.
Nur verwenden darf man es ohne Beauftragung nach WaffGes trotzdem nicht, weil eben immer noch der IR Strahler als Verbotselement bei beiden Versionen involviert ist.
Wäre dieser abnehmbar, hätte man keine Probleme. Jedenfalls dort nicht, wo mit künstlichen Lichtquellen jagen darf.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Aber es ist NICHT die Standart China Pard Version, sondern eben eine für DE modifizierte!
 
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Aber es ist NICHT die Standart China Pard Version, sondern eben eine für DE modifizierte!
von der redet doch kein Mensch..... und ich schon drei Mal nicht!

Musst schon lesen, was ich schreibe..... und wie es dazu kam, dass ich es schrieb.
PARD NV007 Arber-Version
PARD NV007 @Maximtac German-Edition


Du wirst in diesem ganzen Thread keine einzige Silbe von mir zur in Deutschland (!!) verbotenen originalen Version lesen.

edit, es ist mir jetzt aber shiceegal. Wir werden schon mitbekommen, wenn sich dahingehend etwas ändert. Oder auch nicht.
 
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Ist schon toll, hier wiedersprechen sich die "Forums Rechtsgelehrten" laufend und tragen Hahnenkämpfe aus. Otto Normaljäger kann da nur den Kopf schütteln. Kindergarten sowas.
Wer auf der sicheren Seite sein will, der frage bei der zuständigen Behörde nach.
 

Wheelgunner_45ACP

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Es gibt einen Bescheid zum unveränderten Pard 007 im Zuge eines Verfahrens. Wurde bei einem Jäger im mittels Klemmadapter am ZF montierten Zustand vorgefunden. Im Verfahren wurde dann das BKA eingebunden und hat eine Bescheid erstellt. In dem Bescheid wird explizit vom BKA darauf eingegangen, dass Laser montiert und das Absehen NICHT deaktiviert waren und es damit in der vorgefunden Form ein Verbotener Gegenstand war. Das das Pard 007 grundsätzlich Dual Use ist, war dann unerheblich, funktionierendes Absehen und Laser zur Zielmarkierung waren die Fallstricke für den beklagten Jäger, den damit ist und bleibt es ein verbotener Gegenstand gemäß WaffG, auch nach dessen Änderung. Ausgang des Verfahrens bei der Beweislage ist damit auch jedem der hier Mitlesenden klar.


Der entsprechende BKA-Bescheid ist irgendwo im Pard-007 Fred verlinkt.
 
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.....

Wer auf der sicheren Seite sein will, der frage bei der zuständigen Behörde nach.

*hahahahahha* "Schenkelklopfer" ...deeeeer war jetzt wirklich gut (y)(y)(y)

Was meinst du eigentlich, weshalb diese Dislussionen hier entstehen?
Mit Sicherheit nicht deswegen, weil es in irgendeine Behörde Rechtssicherheit gäbe.

Otto-Normal-Jäger liest hier gar nicht mit. Der hat seine Beauftragung (im Fall für Bayern) in der Tasche und geht so lange mit seinem Pard NV007 jagen, bis diese Beauftragung widerrufen wird :)


.........
 
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*hahahahahha* "Schenkelklopfer" ...deeeeer war jetzt wirklich gut (y)(y)(y)

Was meinst du eigentlich, weshalb diese Dislussionen hier entstehen?
Mit Sicherheit nicht deswegen, weil es in irgendeine Behörde Rechtssicherheit gäbe.

Otto-Normal-Jäger liest hier gar nicht mit. Der hat seine Beauftragung (im Fall für Bayern) in der Tasche und geht so lange mit seinem Pard NV007 jagen, bis diese Beauftragung widerrufen wird :)


.........

Ach dann frage ich besser Dich. Echt jetzt ? :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 

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