Nachsuche ohne brauchbaren Jagdhund – Jäger verliert Jagdschein

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ist mir klar - war auch eher für den @waldgeist gedacht, die Antwort (übrigens gilt dasselbe natürlich auch, wenn die Nachsuche auf nem TrpÜbP in Richtung Zielgebiet geht...

na, Du hast ja den Wolf... :rolleyes:
Man kann immer viel herbeireden.Fakt ist,bezogen auf meinen Ausgangspost,2 geprüfte Hunde haben ins Leere gesucht.Darunter ein Nachsuchenspezi mit spezifischer Ausbildung. Letztlich wurde das Stück durch einen "Pfiffi"gefunden und der Verwertung zugeführt.Der Erleger,Oberförster a.D. ,hat sich mehr als gefreut.
 
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Zum einen ist es Fakt dass der Mann mehrere Fehler wiederholt gemacht hat und ihm deswegen der Schein entzogen wurde. Meiner Meinung nach auch zu Recht! Eine andere Sache ist dass Thema der Zulassung zur Prüfung mit oder ohne Papier. Ich habe viele Jahre Diensthunde verschiedener Rassen geführt und gebe einen Sch.... auf Papiere. Aber wenn ich einen guten Hund habe und ich will ihn einsetzen sollte ich ihn auch prüfen lassen, leider ist das nicht in allen Bundesländern möglich. Deswegen gibt es viele die in das Nachbarbundesland fahren und ihren Hund dort prüfen lassen. Und wenn man sich dann im Falle einer Anklage durch die Instanzen kämpft, dürften die Aussichten nicht so schlecht aussehen. Bei den Pferden sagen wir das Papier kann man nicht reiten. Mit den Hunden ist es ähnlich , es gibt genauso viele ungeeignete mit Papieren wie geeignete ohne. Es ist wirklich ein schwieriges Thema und ich werde mir auch wieder einen Hund mit Papieren zulegen, aber Hunde nur wegen dem fehlenden Papier nicht zur Prüfung zuzulassen ist Realitätsfern und nur der Vermarktung der eigenen Welpen geschuldet.
 
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Und wenn man sich dann im Falle einer Anklage durch die Instanzen kämpft, dürften die Aussichten nicht so schlecht aussehen.

Das ist ja neulich durch das andere Urteil (Brauchbarkeit eines anderen Bundeslandes nachträglich nicht anerkannt, da Länge der Schweißfährte leicht unterschiedlich) fraglich.

Und damit drehen wir uns im Kreis.
 
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Ich bin als Jurist immer vorsichtig mit Urteilen im Bereich Jagdrecht. Wir haben es hier häufig mit ahnungslosen Anwälten (häufig keine Jäger) und noch ahnungsloseren Richtern (da in der Regel auch keine Jäger) zu tun. Jagdrecht und noch mehr Waffenrecht, ist eine komplexe Spezialmaterie. Entscheidend ist hier m.E., dass der Anwalt dem Gericht die tatsächliche Rechtslage schlüssig erläutert. Das kann ein Anwalt, der sich 2 Std. mit der Sache beschäftigt nur dann, wenn er sich in der Materie schon auskennt. Wursteln und hoffen, dass das Gericht das Recht kennt (wie bei Verkehrsunfallsachen), hilft da nicht. Verwaltungsrichter machen 1x Jahr eine jagdrechtliche Sache. Vermutlich 80% davon sind Jagdscheinentzüge wg. Alkohols. Man kann sich jetzt vorstellen, wie sich ein Verwaltungsrichter in derlei Sachen - wie Jagdhundewesen - auskennt. Gute Anwälte haben dann auch Verpflichtungen zum "Arier-Nachweis" regelmäßig gekippt (Erfurt, Regensburg z.B.).
 
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Wenn das Gesetzt verlangt,

einen geeigneten, d.h. geprüften, Hund für die Nachsuche einzusetzen und dies nicht getan wurde, sollte das auch für einen jagdlich unerfahrenen Richter verständlich sein, oder?

Da steht weder was von Rasse noch von Verein. Wenn der Jäger einen als geeignet klassifizierten Hund eingesetzt hätte, wäre alles ok gewesen.

Wenn jemand ohne Führerschein ein excellenter Autofahrer ist, darf er trotzdem im öffentlichen Verkehr nicht fahren, so einfach ist das.

Gruß,

Mbogo
 
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Wenn das Gesetzt verlangt,

einen geeigneten, d.h. geprüften, Hund für die Nachsuche einzusetzen und dies nicht getan wurde, sollte das auch für einen jagdlich unerfahrenen Richter verständlich sein, oder?

Da steht weder was von Rasse noch von Verein. Wenn der Jäger einen als geeignet klassifizierten Hund eingesetzt hätte, wäre alles ok gewesen.

Wenn jemand ohne Führerschein ein excellenter Autofahrer ist, darf er trotzdem im öffentlichen Verkehr nicht fahren, so einfach ist das.

Gruß,

Mbogo
Absolut korrekt!
Wenn der Gesetzgeber/Verordnungsgeber neben oder als Teil der Fahrprüfung einen "Arier-Nachweis" verlangt, so dass sich nicht jeder der Fahrprüfung unterziehen kann, dann ist das mit höherrangigem Recht (GG) nicht vereinbar und damit nichtig.

Jagdrechtlich heisst es in §38 III JWMG BW: "(3) Bei Such- und Bewegungsjagden sowie bei jeglicher Bejagung von Federwild sind geeignete Jagdhunde mitzuführen und zur Nachsuche zu verwenden." Im Kommentar (Friedmann/Deuschle) heisst es dazu: "Ein Jagdhund kann auch ohne Prüfung geeignet oder brauchbar i.   S.   d. Abs. 3 sein. Eine Prüfung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wenn gleich sie für den Nachweis hilfreich ist."

In andere Bundesländern werden Prüfungen verlangt, was meines Erachtens auch in Ordnung ist. Problematisch wird es nur dann, wenn die Prüfung nur mit "Papieren" abgelegt werden kann, da es hierfür keinen sachlichen Grund gibt.
 
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Fex

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Wobei der Begriff "geeignet" durchaus impliziert, dass man diese Eignung auch nachweisen muss. Der Phänotyp Jagdhund reicht da alleine nicht aus, sonst wäre das Wort geeignet nicht davor.
 
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Absolut korrekt!
Wenn der Gesetzgeber/Verordnungsgeber neben oder als Teil der Fahrprüfung einen "Arier-Nachweis" verlangt, so dass sich nicht jeder der Fahrprüfung unterziehen kann, dann ist das mit höherrangigem Recht (GG) nicht vereinbar und damit nichtig.

Jagdrechtlich heisst es in §38 III JWMG BW: "(3) Bei Such- und Bewegungsjagden sowie bei jeglicher Bejagung von Federwild sind geeignete Jagdhunde mitzuführen und zur Nachsuche zu verwenden." Im Kommentar (Friedmann/Deuschle) heisst es dazu: "Ein Jagdhund kann auch ohne Prüfung geeignet oder brauchbar i.   S.   d. Abs. 3 sein. Eine Prüfung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wenn gleich sie für den Nachweis hilfreich ist."

In andere Bundesländern werden Prüfungen verlangt, was meines Erachtens auch in Ordnung ist. Problematisch wird es nur dann, wenn die Prüfung nur mit "Papieren" abgelegt werden kann, da es hierfür keinen sachlichen Grund gibt.
Ausschlaggebend

ist das jeweilige Landesjagdgesetz.

Die Durchführung der Eignungsprüfung obliegt den Verbänden; solange das so bleibt, braucht es deren Urteil zum geprüften Hund.

Da hilft auch keine geschmacklose Polemik mit sachfremden rassistischen Auswüchsen aus dunkelster Vergangenheit. Solange Du Deine juristische Interpretation nicht durchsetzen kannst, bleibt es bei der gültigen Rechtslage.

Was unter „geeignet“ zu verstehen ist, steht in den Prüfungsordnungen, die hier relevant sind.

Gruß,

Mbogo
 
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In andere Bundesländern werden Prüfungen verlangt, was meines Erachtens auch in Ordnung ist. Problematisch wird es nur dann, wenn die Prüfung nur mit "Papieren" abgelegt werden kann, da es hierfür keinen sachlichen Grund gibt.
Gibt es einen sachlichen Grund dafür, dass in einigen Bundesländern aktuell keine Jungsfüchse geschossen werden dürfen?
Man kann sich für Änderungen engagieren, allerdings bleibt es bis zum Erfolg bei den momentanen Regelungen. Vor diesem Hintergrund ist man darüber informiert was geht und was nicht. Da gilt der alte Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Persönlich halte ich die Eignung ohne Prüfung für tierschutzrechtlich sehr bedenklich. Das kann man erstens der Öffentlichkeit schlecht verkaufen und zweitens sehen wir doch auch hier im Forum, wie schlecht offensichtlich einige ihre Selbsteinschätzung sehen. Gerade bei der Arbeit nach dem Schuss steht das Tierleid im Vordergrund und dessen sollten sich alle Hundeführer bewusst sein. Hier ist aus meiner Sicht kaum was verhandelbar.
Ob Hunde ohne Papiere zur Prüfung zugelassen werden sollten, ist sicherlich streitbar. Aus meiner persönlichen Sicht gibt es für verantwortungsvollen Hundeeinsatz wenig Argumente überhaupt einen solchen Hund zu erwerben. Wer es tut weiß im Vorfeld wie die momentanen Regelungen sind und sollte dann nicht "nachkarten". Bei der Arbeit vor dem Schuss sehe ich persönlich deutlich mehr Spielraum, da es aus Tierschutzgründen unerheblich ist, ob der Hund Wild finden oder es "liegen lässt". Das wirkt sich lediglich in der geringeren Strecke aus.

wipi
 
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Ein Beitrag, der hervorragend dokumentiert, dass es nichts Subjektiveres gibt, als die Selbsteinschätzung eines HF über seinen eigenen Hund - und damit die dringende Notwendigkeit einer objektiven Prüfungsinstanz bestätigt!
Ich glaube eher,daß es bei Deiner Selbsteinschätzung habert.in über 50JJ hab ich mehrere DD und RHT mit ausgezeichneten Ergebnissen zu Prüfungen geführt.Leider war mir das mit meinem damaligen Kopovmix hier nicht möglich,da dieser eben nun mal kein reinrassiger Kopov war. Übrigens hatte ich den von einem Freund und Jäger aus dem Rheingebiet übernommen,der mir den aus beruflichen Gründen überlassen mußte. Dabei hab ich halt seine Ausnahmenase entdeckt und gefördert.Er wußte leider nicht,daß er ein Bastard war und deswegen kein Recht hatte,mitzuarbeiten und einem guten Ende einer langen Nachsuche das Wort zu reden,ähnlich wie es mir hier zur Zeit im Forum bei einigen Fäden geht.
In seinem Namen möchte ich postum seiner,mich persönlich bei Dir entschuldigen,daß der arme Kopovmix die Sau doch tatsächlich gefunden hat,obwohl sich da bereits 2 hochgeprüfte und von Zwingern geadelte Köter mit Papieren und Prüfung an der Sau vergeblich versucht hatten.
 
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Wobei der Begriff "geeignet" durchaus impliziert, dass man diese Eignung auch nachweisen muss. Der Phänotyp Jagdhund reicht da alleine nicht aus, sonst wäre das Wort geeignet nicht davor.
Da ist unser Landesjägermeister Dr. Friedmann in seinem Kommentar zum JWMG aber offensichtlich anderer Meinung...

Ich selbst - damit wir uns richtig verstehen - würde immer ein anerkanntes Nachsuchengespann um eine Nachsuche bitten! Mir gehen nur die städigen "kreuziget ihn" Rufe auf den *was auch immer*, die nach einem Urteil wie dem obigen durch das Forum getrieben werden. Die Urteile sind höchst unterschiedlich, was zum einen den Beteiligten und zum anderen der unterschiedlichen Rechtslage in den einzelnen Bundesländern geschuldet ist.
 
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Ausschlaggebend

ist das jeweilige Landesjagdgesetz.

Die Durchführung der Eignungsprüfung obliegt den Verbänden; solange das so bleibt, braucht es deren Urteil zum geprüften Hund.

Da hilft auch keine geschmacklose Polemik mit sachfremden rassistischen Auswüchsen aus dunkelster Vergangenheit. Solange Du Deine juristische Interpretation nicht durchsetzen kannst, bleibt es bei der gültigen Rechtslage.

Was unter „geeignet“ zu verstehen ist, steht in den Prüfungsordnungen, die hier relevant sind.

Gruß,

Mbogo

Ich stimme Dir absolut zu! Es ist Ländersache!

Jedoch geht es nicht darum, ob ich "meine juristische Interpretation" durchsetzen kann. Es geht vielmehr darum, was die "gültige Rechtslage" ist! Denn ich interpretiere gar nichts, sondern gebe die einschlägigen Entscheidungen der VG wieder.

Tatsache ist, dass einige Gerichte, so z.B. VG Erfurt und VG Regensburg, die "Papiere" (wenn Dir das lieber ist) als Zugangsvorrausetzung für die Brauchbarkeitsprüfung als verfassungswidrig erkannt haben. Das dürfte die "gültige Rechtslage" sein!

Eine Interpretation ist es jedoch, wenn Du behauptest, dass das, was unter "geeignet" zu verstehen sei, in den relevanten Prüfungsordnungen stünde.

Wie es im Ausgangsfall war, weiß ich nicht. Auch nicht, warum der Hund bzw. sein Herrchen die Prüfungen nicht gemacht hat.
 
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Gibt es einen sachlichen Grund dafür, dass in einigen Bundesländern aktuell keine Jungsfüchse geschossen werden dürfen?
Man kann sich für Änderungen engagieren, allerdings bleibt es bis zum Erfolg bei den momentanen Regelungen. Vor diesem Hintergrund ist man darüber informiert was geht und was nicht. Da gilt der alte Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Persönlich halte ich die Eignung ohne Prüfung für tierschutzrechtlich sehr bedenklich. Das kann man erstens der Öffentlichkeit schlecht verkaufen und zweitens sehen wir doch auch hier im Forum, wie schlecht offensichtlich einige ihre Selbsteinschätzung sehen. Gerade bei der Arbeit nach dem Schuss steht das Tierleid im Vordergrund und dessen sollten sich alle Hundeführer bewusst sein. Hier ist aus meiner Sicht kaum was verhandelbar.
Ob Hunde ohne Papiere zur Prüfung zugelassen werden sollten, ist sicherlich streitbar. Aus meiner persönlichen Sicht gibt es für verantwortungsvollen Hundeeinsatz wenig Argumente überhaupt einen solchen Hund zu erwerben. Wer es tut weiß im Vorfeld wie die momentanen Regelungen sind und sollte dann nicht "nachkarten". Bei der Arbeit vor dem Schuss sehe ich persönlich deutlich mehr Spielraum, da es aus Tierschutzgründen unerheblich ist, ob der Hund Wild finden oder es "liegen lässt". Das wirkt sich lediglich in der geringeren Strecke aus.

wipi
Absolut d'accord!
Es geht hier nur um die "streitbare" Frage der Papiere, zu der sich mehrere VG positioniert haben, in dem sie dieses Erfordernis für verfassungswidrig erachtet haben.

Nochmal für die, die es immer noch nicht verstehen wollen:
Es geht nicht um die Prüfung an sich; die mag sehr sinnvoll sein. Es geht einzig und allein um die Zulassungsvoraussetzung "Papiere"!
 
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In dem konkreten Fall kamen aber -anders als in der Überschrift suggeriert- noch andere Umstände (keine Wildfolgevereinbarung, keine Organisation einer fachgerechten Nachsuche, keine Information an benachbarte Beständer, ...) von Seiten des Betreffenden hinzu, die in der Summe zu dem Urteil geführt haben.

Es ist dann die Sache der Juristen, darüber zu streiten, ob der nicht geprüfte Jagdhund allein auch für den Entzug gereicht hätte.
 
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Du zitierst das LJG aus BW wenn ich das richtig gesehen habe. Vorfall und Urteil sind aber aus SH. In SH muss der Hund "brauchbar" sein, nicht geeignet. "Brauchbar" dürfte hier ein enger zu fassender Begriff sein als "geeignet". In SH sind auch Hunde o.P. zu den Prüfungen zugelassen. Des Weiteren hatte sein Hund ja VJP, wird also Papiere gehabt haben. Ergo: Die Papierfrage und Zulassungsfrage ist m.E.n. völlig unerheblich. Der Hund hat die rein auf Leistung basierte Prüfung nicht bestanden. Das Landesjagdgesetz, dass die Nachsuche mit dem gesetzlich brauchbaren Hund fordert ist diesbezüglich nicht mit einem groben Fehler behaftet.
Die Rechtslage und deren Interpretation ist m.E.n. eindeutig. Dazu kommen noch diverse andere Versäumnisse.
 

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