Nachsuche ohne brauchbaren Jagdhund – Jäger verliert Jagdschein

G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Nicht unbedingt jeder Schuss.
Wenn das Stück da liegt, reicht eigentlich der Augenschein.
Brauchbarkeit wird sehr unterschiedlichj definiert.
Auch ein selbst ausgebildeter Hund ohne formale Prüfung kann nach manchen Landesjagdgestzen und in der Praxis brauchbar sein.
Ja mag sein
ich kann auch ein Kleinflugzeug fliegen darf ich aber nicht da ich keinen Schein hab.
Also bitte, wenn Nachsuche oder Kontrolle bitte mit geprüften Hund und im optimalen Fall mit geprüften Gespann.
Ich suche mit meinem DD auch Kontrolle oder tot der hat aber nur die Brauchbarkeit Schweiß das reicht leider nicht also kommt immer das Profigespann egal was beschossen wurde.
Das sind wir unserm Wild schuldig
 
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Auch ein selbst ausgebildeter Hund ohne formale Prüfung kann nach manchen Landesjagdgestzen und in der Praxis brauchbar sein.
Die waidgerechte Selbsteinschätzung und das Wissen (ohne Überschätzung) um das Können des eigenen Hundes....da sagt eine offizielle Prüfung des Hundes auch über den Erfolg der Arbeit gar nichts aus (ist aber so ein Steckenpferd unserer Nation insgesamt.......geprüft und ÜBERprüft=gut), sondern die intensive Arbeit/Auseinandersetzung mit dem Hund, den eigenen Hund "lesen können"...
Und im Falle wirklicher Problemfälle (hierbei aber natürlich nicht den Anschussbereich "stundenlang" zertrampeln) sich aber auch nicht scheuen oder aus falschem Stolz unterlassen, ein Profigespann (damit meine ich echte/bewährte Nachsucheprofis!) zu Rate zu ziehen!
Meine Meinung - ich weiß, den Zucht- und Prüfungsverbänden, die sich oftmals gern gegenseitig die Eier kraulen und die gegenseitige die Daseinsberechtigung geben, geht bei diesen Sätzen die Hutschnur hoch!
Unsere Großväter und Väter haben auch waidgerecht gejagt, mit Hunden jenseits kynologischer Rasseideologie, und die Einschätzung der Brauchbarkeit anhand des Leistungsvermögens des eigenen Hundes ist glücklicherweise in manchen Bundesländern noch durch die Kompetenz des Waidmanns möglich.....
 
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Ja vielleicht sogar der Führer selbst ?
Da sind sie wieder meine drei Probleme.
Lies bitte auch Satz 2 und 3 meines Posts und dann frage dich bitte selbst ob dies eine gute Idee wäre.
Bei allem Respekt gegenüber mir unbekannte Hundeführer: mein Vertrauen in deren Beurteilung eigener Fähigkeiten (und die des Hundes) sind leider sehr begrenzt.

wipi
 
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verlauf der Diskussion wie in vielen Fäden wenn es ums Gesetz (egal welches) geht. Ob es nun passt oder nicht, wir müssen uns dran halten. Da hilft es auch nicht schuldige beim Hundewesen oder sonst wo zu suchen.

Ich kenne Fälle da hat auch das geprüfte Nachsuchengespann keinen Erfolg gehabt, Garantien gibt es auch da nicht. Viel mehr Fälle kenne ich allerdings von Nachsuchen mit wie auch immer geprüften oder ungeprüften Hunden die keinen Erfolg hatten. Viele haben es dann dabei belassen, andere haben doch noch einen Profi geholt und Erfolg gehabt.

Erst kürzlich aus der Nachbarschaft gehört....Wildunfall mit Rehwild, Stück verletzt (Fahrzeug deutlich beschädigt) kommt aber noch weg. Pächter mit 9 Monate altem Vorstehhund ohne Ausbildung und Prüfung (Corona) erzählt selbst....war noch mit Hund da, habe aber nichts gefunden. Wird wohl nicht so schlimm gewesen sein.

Da fällt mir NIX mehr zu ein.....
 
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Das ist eine Sache, die muss jeder Jäger selbst entscheiden. Selbstverantwortung lautet das Zauberwort. Dazu brauche und will ich kein Verwaltungsgericht. Und selbst die bestandene Brauchbarkeitsprüfung nimmt mir die Entscheidung doch nicht ab. Das ist eine Papier-Gläubigkeit. Wenn der Hund die Prüfung nur deshalb hat, weil der Besitzer den Hund zu einem Trainer gegeben hat, oder der Hund nach der Brbktsprpfung jahrelang ausschließlich gestöbert hat, muss doch noch immer der HF entscheiden ob er den Hund einsetzt und ggf. mit Nein entscheiden. DAS ist es, was wir dem Wild schuldig sind, nicht den Papiernachweis. Und wenn es nur eine kurze Totsuche ist: die kann man auch mit irgendnem normal an Gerüchen interessierten Haushund machen - und kriegt dann den JS entzogen? Aua!

Das Gerichtsurteil ist bitte politisch einzuordnen: Es ist eine abermalige Einschränkung der Rechte und Entscheidungsbefugnisse von uns Jägern. Waffenrecht 2.0, jetzt von der Hundefront. Und die VGP-Leute klatschen Beifall, das passt dazu, dass die Jagdverbandsleute nicht Front gemacht haben, als der Staat den Sportschützen waffenrechtlich an die Gurgel gegangen ist.

Wenn wir uns so auseinanderdividieren lassen, bleibt von uns nichts übrig.
 
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Das ist eine Sache, die muss jeder Jäger selbst entscheiden. Selbstverantwortung lautet das Zauberwort. Dazu brauche und will ich kein Verwaltungsgericht. Und selbst die bestandene Brauchbarkeitsprüfung nimmt mir die Entscheidung doch nicht ab. Das ist eine Papier-Gläubigkeit. Wenn der Hund die Prüfung nur deshalb hat, weil der Besitzer den Hund zu einem Trainer gegeben hat, oder der Hund nach der Brbktsprpfung jahrelang ausschließlich gestöbert hat, muss doch noch immer der HF entscheiden ob er den Hund einsetzt und ggf. mit Nein entscheiden. DAS ist es, was wir dem Wild schuldig sind, nicht den Papiernachweis. Und wenn es nur eine kurze Totsuche ist: die kann man auch mit irgendnem normal an Gerüchen interessierten Haushund machen - und kriegt dann den JS entzogen? Aua!
Mit der Selbstverantwortung scheint es aber doch nicht ganz so optimal zu laufen, wie z.B. dieses Urteil belegt.
Aus meiner Sicht gibt es zwei Eckpfeiler bei der Jagd wo es keine Kompromisse geben sollte: Sicherheit im Umgang mit Waffen und Tierschutz. Leider funzt es (auch hier) aus unterschiedlichen Gründen nicht mit der Selbstverantwortung. Vergleichbar mit den Rasern im Straßenverkehr, nur andere Motivation. Ohne Regulierung und ggfs. Repression kommen wir (leider) nicht weiter. Wer anderes meint scheint mir ein wenig blauäugig unterwegs zu sein.
Dies hat am Ende auch überhaupt nix mit Hundeverbänden, die ja bei der BP auch nicht zuständig sind, zu schaffen.

wipi
 
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Mitbewerber.
Nachdem ich vor kurzem schon eine gelbe Karte verliehen bekommen habe, bin ich jetzt wohl auf ganz dünnem Eis ... Anhang anzeigen 158102

P.S. Sorry, ich habe das Wort eingegeben, es wird automatisch durch "Mitbewerber" ersetzt. Muss schon ein ganz böses Wort sein ...

Test mit Stern : *agderleben

-> verständlich ?

Magderleben ?
 
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Ihr habt schon mehr als die Überschrift gelesen?

Es ging um eine Drückjagd, bei der der Jagdleiter kein geprüftes Gespann vorgehalten hat, wie er es dem Jagdgesetz entsprechend hätte tun müssen, und in deren Zuge es zu einer Nachsuche mit einem ungeprüften Hund kam.

Das ist ein klarer Verstoß und fertig.

Dass irgendwer das angezeigt haben muss, ist allerdings auch klar...
 
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...
Unsere Großväter und Väter haben auch waidgerecht gejagt, mit Hunden jenseits kynologischer Rasseideologie, und die Einschätzung der Brauchbarkeit anhand des Leistungsvermögens des eigenen Hundes ist glücklicherweise in manchen Bundesländern noch durch die Kompetenz des Waidmanns möglich.....

Vermutlich

haben unsere Urgroßväter, Großväter und Väter deshalb auch die kontrollierte Zucht von Jagdhunden institutionalisiert, einschließlich der dazugehörigen Prüfungen?

Gruß,

Mbogo
 
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ich weiß, den Zucht- und Prüfungsverbänden, die sich oftmals gern gegenseitig die Eier kraulen und die gegenseitige die Daseinsberechtigung geben, geht bei diesen Sätzen die Hutschnur hoch!
Unsere Großväter und Väter haben auch waidgerecht gejagt, mit Hunden jenseits kynologischer Rasseideologie, und die Einschätzung der Brauchbarkeit anhand des Leistungsvermögens des eigenen Hundes ist glücklicherweise in manchen Bundesländern noch durch die Kompetenz des Waidmanns möglich.....
na ja auch die besten Gesetze machen keinen waidgerechten Jäger oder Hundeführer. Aber auch unsere "Vorfahren" hatten schon was mit brauchbaren Hunden im Sinn als sie 1879 die Delegierten-Commission gegründet haben. Wie auch heute wird es damals schon einzelne gegeben haben die dachten es besser zu wissen. So einer hat jetzt eben mal Pech gehabt. Und ja, es gibt Bundesländer, da wäre so ein Urteil aufgrund der Gesetzeslage nicht gefällt worden. Der Föderalismus innerhalb unseres Landes ist aber ein anderes Thema.
 
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Grundsätzlich wird das Interagieren in einer Gesellschaft durch Regeln und Gesetze reglementiert.
Verstößt man gegen diese Regeln sollte es selbstverständlich sein, dass entsprechend sanktioniert wird. Ob Gesetze objektiv betrachtet sinnvoll sind spielt überhaupt keine Rolle.

Wenn im entsprechenden Bundesland genau definiert ist, was ein brauchbarer Hund zur Nachsuche ist, ist eben ein solcher einzusetzen!
 
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Auch ein Hund der keine Brauchbarkeitsprüfung hat, kann (!) für Nachsuchen sehr wohl brauchbar sein.

Das Gericht hat die Entziehung des JS an den Brauchbarkeitsnachweis gekoppelt statt an die tatsächliche Eignung des Hundes. Ich finde das falsch und total überzogen.

Eine auf formale Nachweise gestütze JS-Entziehung als Unterstützung des organisierte
Hundewesens? Nee.
Konsequent weitergedacht brauchen wir dann auch keine Jägerprüfung, keine Fahrschulprüfung, kein Jurist ein Staatsexamen und kein Arzt die Approbation.
Wir brauchen dann nur irgendwelche diffusen Aussagen, das man das, was man tut, kann und darf.
Herzlichen Glückwunsch

T.
 
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Wir haben Schonzeit, lol

Ungeachtet aller Rasse und Jägereigungsdiskussionen ist es doch ziemlich einfach. Man braucht einen Nachweis und die BP in der untersten Form (1.1) ist eine solche. Auf welcher Grundlage soll ein Richter den entscheiden? Ich selber mache zig Tot- und einige Nachsuchen im Jahr. Belegen kann ich das nicht wirklich. Das Problem ist dann nur, dass Hunde, die die BP haben und kaum jagen, juristisch besser dastehen als umgekehrt. Zudem werden an Hunde, die im Arbeitseinsatz stehen andere Masstäbe angelegt. Und das nicht ganz zu Unrecht.

Also keine Nachsuche ohne Prüfung.

Das Einziehen des JS finde ich unverhältnismäßig. Aber wenn ich eine Patrone im Auto vergesse oder jemand beleidige, bin ich auch ziemlich schnell unzuverlässig. Das ist der juristische Zeitgeist. Ob man den nun als linksversifft oder richtig einstuft ist in diesem Forum ziemlich eindeutig....
 

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