Nachsuche ohne brauchbaren Jagdhund – Jäger verliert Jagdschein

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Ehrlich gesagt verstehe ich das ganze Problem nicht so richtig.
Das BP stellt eine Mindestanforderung dar, hoch hängen die Früchte hier nicht.
...
Eigentlich sollte doch jeder eingesetzt Hund diese Prüfung absolvieren können. ...
Nein, das geht eben nicht (überall). :rolleyes:
Die Prüfung ist vielfach und wohl auch mehrheitlich an Rassen und Rassestandards geknüpft. Und eben NICHT von staatlicher Seite geprüft. (Ich hab das im Threadverlauf schon geschrieben, hast wohl nicht gelesen.)

Ich durfte in meiner jagdlichen Anfangszeit "Unfälle" aus Großer Münsterländer und Deutsch Langhaar erleben. Die waren aber sowas von top! (y)
Die dürfen aber nicht zur Prüfung.


Aus dem für Bayern gültigen Urteil:
1.5. Der Kläger ist demnach nicht gehindert, mit seinem Hund, den er für brauchbar hält, auf die Jagd zu gehen. Sollte die zuständige Jagdbehörde an der Brauchbarkeit des Hundes zweifeln, dann kann sie im Rahmen eines Bußgeldverfahrens nach § 56 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. Art. 39 Abs. 1 BayJG oder im Rahmen einer Anordnung zur Haltung eines brauchbaren Jagdhundes nach Art. 39 Abs. 2 BayJG sich auf die Nichtbrauchbarkeit des vorhandenen Hundes berufen, muss diese aber dann darlegen. Diese Darlegung kann wegen der nicht abschließenden Regelung des § 21 Abs. 1 AVBayJG nicht nur darin bestehen, dass der Hund weder eine Brauchbarkeitsprüfung nach den Vorgaben des Bayerischen Landesjagdverbands oder eine von diesem gleichgestellte Prüfung absolviert und bestanden hat. Es obliegt vielmehr der Behörde nachzuweisen, weshalb der Hund des Klägers nicht brauchbar sein soll. Inwieweit dies mit Rasseeigenschaften begründet werden kann, wird im Einzelfall zu klären sein, wenig sachgerecht erscheint dem Gericht jedenfalls die Anknüpfung an die Mitgliedschaft des Züchters des Hundes in einem Zuchtverein, der seinerseits Mitglied in bestimmten Verbänden ist.

Quelle und gesamtes Urteil vom März 2006:
 
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In Niedersachsen ist das z.B. ganz klar geregelt: im Jagdgesetz steht ganz klar, dass zur Nachsuche ein dazu geeigneter, d.h. geprüfter, Hund eingesetzt werden muss!
Das sollten auch Diejenigen mal überdenken, die nachts mit der WBK hinter kranken Stücken verrennen!
Muss ich den Hund auch dann noch holen, wenn ich mein Stück gefunden habe oder ist es dann ok?

Seien wir doch mal ehrlich:

Hier wird jemand nicht für ein einzelnes Fehlverhalten abgewatscht - sondern für ein fortdauerndes, beharrliches Fehlverhalten und die schriftliche Darstellung der Meinung, dass er das schon dürfe, weil er es ohnehin besser weiss als das Gericht ....
 
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Nein, das geht eben nicht (überall). :rolleyes:
Die Prüfung ist vielfach und wohl auch mehrheitlich an Rassen und Rassestandards geknüpft. Und eben NICHT von staatlicher Seite geprüft. (Ich hab das im Threadverlauf schon geschrieben, hast wohl nicht gelesen.)

Ich durfte in meiner jagdlichen Anfangszeit "Unfälle" aus Großer Münsterländer und Deutsch Langhaar erleben. Die waren aber sowas von top! (y)
Die dürfen aber nicht zur Prüfung.


Aus dem für Bayern gültigen Urteil:


Quelle und gesamtes Urteil vom März 2006:
Natürlich ist es mehrheitlich an Rassen geknüpft, ein Yorkshire-Tempelhundmix wird man wohl nicht zur Prüfung bekommen.
Es gibt auch Bundesländer die hier hinterher hinken, aber insbesondere in Schleswig-Holstein, in dem sich dieser Fall ereignet hat ist der Phänotyp entscheidend.
Der papierlose Hundehalter muss einen Hund besitzen der vom Phänotyp her einem der vom JGHV anerkannten Jagdhundschläge entspricht.


Der Kopovmix von Waldgeist würde dort oben wohl passen.

Edith mein ich sollte noch erwähnen, da ich vorhin ja das eigenen Bundesland angeführt habe, auch in BW kann der Hund ohne Papiere zur BrP angemeldet werden, hier gibt es nur die Einschränkung, dass er niemals die Ente im deckungsreichen Gewässer geprüft bekommt.
 
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Es geht/ging mir nur drum, dass hier die Prüfung als wesentlich für das Urteil des Threadthemas angeführt wird.

Es geht darum wie insgesamt vorgegangen wurde, nicht darum ob in einer Schublade ein Prüfungszeugnis herumlag.
Und da muss man nicht diskutieren.
 
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Wer prüft in Dtl. eigendlich die Prüfer, die prüfen und wer die Prüfer, die die Prüfer prüfen??? Gibt es bald mehr Prüfer als Geprüfte und wer überprüft das ganze??? 🤪
 
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Wie oft kriege ich zu hören oder auch hier im Forum zu lesen „wozu brauche ich Prüfungen (und Papiere), mein Hund hat bisher alles gefunden!“
Ich habe mit Sicherheit schon viele Stücke bei Nachsuchen nicht gefunden, die u.U. ein anderer, ungeprüfter Hund gefunden hat oder hätte!
Aber etwa 50% meiner erfolgreichen Nachsuchen endeten nach Einsatz anderer Hunde, die „sonst immer alles gefunden haben“!

@ Sirius: die Richter müssen, bevor sie diese Funktion erreichen, bei einer bestimmten Anzahl verschiedener Prüfungen hospitieren( alsRichteranwärter), dann eine Prüfung absolvieren und später regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen!
 
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Wer prüft in Dtl. eigendlich die Prüfer, die prüfen und wer die Prüfer, die die Prüfer prüfen??? Gibt es bald mehr Prüfer als Geprüfte und wer überprüft das ganze??? 🤪

Eigentlich übliches Sirius - Geschwätz!
Irgendwann hast Du doch mal davon geschrieben, dass Du auch früher mal Nachsuchen gemacht hast?😉😉
 
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Ein Beitrag, der hervorragend dokumentiert, dass es nichts Subjektiveres gibt, als die Selbsteinschätzung eines HF über seinen eigenen Hund - und damit die dringende Notwendigkeit einer objektiven Prüfungsinstanz bestätigt!

Wobei das in dem Fall ja nicht heißen muss, dass der Hund die Prüfung nicht geschafft hätte. "Ungeprüft" ist ja nicht gleich "durchgefallen"...

Dennoch sollte man die Prüfungen machen, wenn sie sich für einen Hund anbieten. Die Vorbereitung sichert einfach auch ein Mindestverständnis beim HF...
 
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Wobei das in dem Fall ja nicht heißen muss, dass der Hund die Prüfung nicht geschafft hätte. "Ungeprüft" ist ja nicht gleich "durchgefallen"...
Absolut richtig, und wir sprechen hier von nicht mehr als Grundgehorsam, Leinenführigkeit, Schussfestigkeit und 400m am Riemen eine Kunstfährte erfolgreich zu arbeiten.
 
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Natürlich ist es mehrheitlich an Rassen geknüpft, ein Yorkshire-Tempelhundmix wird man wohl nicht zur Prüfung bekommen.
Es gibt auch Bundesländer die hier hinterher hinken, aber insbesondere in Schleswig-Holstein, in dem sich dieser Fall ereignet hat ist der Phänotyp entscheidend.
Der papierlose Hundehalter muss einen Hund besitzen der vom Phänotyp her einem der vom JGHV anerkannten Jagdhundschläge entspricht.


Der Kopovmix von Waldgeist würde dort oben wohl passen.

Edith mein ich sollte noch erwähnen, da ich vorhin ja das eigenen Bundesland angeführt habe, auch in BW kann der Hund ohne Papiere zur BrP angemeldet werden, hier gibt es nur die Einschränkung, dass er niemals die Ente im deckungsreichen Gewässer geprüft bekommt.

Eben. Das Urteil aus Bayern, dass muß man dazu auch wissen, kam ja dadurch zustande, dass der Verband nur die im Verband organisierten Rassen im Rahmen der Brauchbarkeit prüfen wollte.
 
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Bayern geht in Vielen einen Sonderweg, der sich für den Rest der Republik nicht immer erschliessen lässt.

Wieso, ist doch hier quasi ein salomonisches Urteil:

- Der Staat ist nicht verantwortlich und muss nur einschreiten, wenn grobe Fehler gemacht werden
- Der BJV/JGHV darf weiter nur die in ihm organisierten Hund prüfen
- Der Jäger darf seinen Hund nach belieben benutzen

OK, bis auf die Kosten des Verfahrens salomonisch ;-)
 
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Naja, ob es salomonisch ist lassen wir mal dahingestellt.

Bis zu dem Urteil war es möglich seitens der Unteren Jagdbehörde belangt zu werden wenn man nur einen Hund hatte, der aber nicht geprüft war.
Und das wurde auch gemacht.

Letztlich hat das Gericht nur festgestellt, dass eigentlich in BY die Sache nicht Rechtssicherheit geregelt ist.
Was aber vom Sinn her durch das Bundesjagdgesetz eigentlich schon nötig wäre.

Nicht umsonst liegt das Regensburger Urteil auf dem Server vom ÖJV, sonst hätte ich es vielleicht nicht so leicht gefunden.
Meines Wissens prüfen die nur die Leistung, auch ohne Rassenachweise.
Die sind zwar nicht mein Verein, aber da haben sie IMHO recht.

Nochmal, mir ging es dabei nur drum, dass hier immer auf der Prüfung rumgehackt wird im Sinne von: Das Papier hätte die Verurteilung verhindert.
Da wurde einfach nicht handwerklich fachgerecht vorgegangen, so schaut’s aus.
 
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Im vorliegenden Fall scheint der Betroffene besonders viel "Freunde " in seinem jagdlichen Umfeld zu haben, sonst wäre es doch gar nicht soweit gekommen. Vielleicht hat diese Sache nur das Fass zum Überlaufen gebracht.
Sämtlicher jagdlicher Hunde Einsatz sollte nur mit geprüften Hunden erfolgen, dann hat sich der Hundeführer zumindest mit seinem Hund mal beschäftigt. Die Ausreden, Papier und Prüfungszeugnis jagen nicht, hört man zur Genüge, belegen aber nur die Bequemlichkeit des Hundeführers. Bevor jemand fragt, führe nur Jagdhunde mit Papieren und entsprechenden Prüfungen.
 

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