Nachsuche ohne brauchbaren Jagdhund – Jäger verliert Jagdschein

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Tatsache ist, dass einige Gerichte, so z.B. VG Erfurt und VG Regensburg, die "Papiere" (wenn Dir das lieber ist) als Zugangsvorrausetzung für die Brauchbarkeitsprüfung als verfassungswidrig erkannt haben. Das dürfte die "gültige Rechtslage" sein!
Verfassungswidrig! :eek:

Ganz sicher nicht. :rolleyes:
Ich kenne nur das Regensburger Urteil. Die Verfassungswidrigkeit wurde dort nicht geprüft.
Es wurde die Klage eines Jägers abgewiesen, der auf dem Gerichtsweg die Zulassung seines Hundes erwirken wollte.
 
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Lieber Mbogo
Ich bin da ganz bei dir, und ob der HT für diese Jagdart bzw. dieses Wild das richtige ist kann ich nicht beurteilen denn ich haben habe noch nicht außerhalb Europas gejagt da seit ihr unbestritten die Fachleute und ich lerne gerne noch dazu. Mein Post sollte nur als dezenter Hinweis dienen. Und bzgl. dem Gewicht nun ja mein HT bringt mit 14 Monaten rund 18 kg auf die Waage. WMH

Pet in cabin

kostete vor ein paar Jahren pro Flug 50 bis 70€; 18kg Hund inkl. Kennel wiegen etwa 22 kg, was Du mit 35++€ multiplizieren musst.

Wie gut Dein Hund auf Schweiß inkl. Hetze ist, musst Du selber wissen.

Gruß,

Mbogo
 
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Ich stimme Dir absolut zu! Es ist Ländersache!

Jedoch geht es nicht darum, ob ich "meine juristische Interpretation" durchsetzen kann. Es geht vielmehr darum, was die "gültige Rechtslage" ist! Denn ich interpretiere gar nichts, sondern gebe die einschlägigen Entscheidungen der VG wieder.

Tatsache ist, dass einige Gerichte, so z.B. VG Erfurt und VG Regensburg, die "Papiere" (wenn Dir das lieber ist) als Zugangsvorrausetzung für die Brauchbarkeitsprüfung als verfassungswidrig erkannt haben. Das dürfte die "gültige Rechtslage" sein!

Eine Interpretation ist es jedoch, wenn Du behauptest, dass das, was unter "geeignet" zu verstehen sei, in den relevanten Prüfungsordnungen stünde.

Wie es im Ausgangsfall war, weiß ich nicht. Auch nicht, warum der Hund bzw. sein Herrchen die Prüfungen nicht gemacht hat.
Die meisten Richter in den unteren Instanzen, die VGs sind nun mal die unterste Instanz im Verwaltungsrecht, sind auch nicht immer die hellsten Kerzen auf der Torte.
Glaubwürdiger wären OVG-Urteile, die hätten eher die Substanz eines Grundsatzurteils.

Wmh
T.
 
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Also Nachsuchehund für eine Drückjagd nicht. Da sollte/muss ein brauchbares und geprüftes Gespann zur Verfügung stehen. Das ist bekannt.

Aber für deine Anforderungen scheint er durchaus brauchbar zu schein. Darauf kommt es an.
Ich setze die Drahthaar auf jeden Anschluss an, in ich das Wild selbst finden könnte oder nicht.
Für offizielle Nachsuchen auf DJ sind sie aber auch nicht brauchbar.
Das sollte mittlerweile jeder Jagdleiter begriffen haben.
Nachdem bei uns keine DJ stattfinden und ich auch auf keine gehe ist das kein Problem...

CD
 
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Ich stimme Dir absolut zu! Es ist Ländersache!

Jedoch geht es nicht darum, ob ich "meine juristische Interpretation" durchsetzen kann. Es geht vielmehr darum, was die "gültige Rechtslage" ist! Denn ich interpretiere gar nichts, sondern gebe die einschlägigen Entscheidungen der VG wieder.

Tatsache ist, dass einige Gerichte, so z.B. VG Erfurt und VG Regensburg, die "Papiere" (wenn Dir das lieber ist) als Zugangsvorrausetzung für die Brauchbarkeitsprüfung als verfassungswidrig erkannt haben. Das dürfte die "gültige Rechtslage" sein!

Eine Interpretation ist es jedoch, wenn Du behauptest, dass das, was unter "geeignet" zu verstehen sei, in den relevanten Prüfungsordnungen stünde.

Wie es im Ausgangsfall war, weiß ich nicht. Auch nicht, warum der Hund bzw. sein Herrchen die Prüfungen nicht gemacht hat.

Ich habe wenig Lust zu

Haarspaltereien, aber:

  • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für einige Jagdarten/jagdliche Aufgaben ein geeigneter Hund zur Verfügung stehen muss;
  • diese Eignung oder Brauchbarkeit muss nachweisbar sein;
  • es gibt zum Nachweis der Brauchbarkeit Prüfungen, die von „Jägerschaften“, sei es nun eine Kreisjägerschaft oder eine Hegering oder ... durchgeführt werden;
  • bei diesen Prüfungen und den vorbereitenden Kursen können alle Jagdhunde teilnehmen und die Prüfungen absolvieren, meist geht es dabei um Brauchbarkeit Niederwild inkl. Wasserjagd und Brauchbarkeit Hochwild, d.h. Schweißprüfung;
  • die entsprechenden Prüfungen der Vereine sind gleichgestellt, die Bedingungen/Prüfungen sehr ähnlich;
  • bei letzteren werden „Papiere“ verlangt, bei denen der „allgemeinen Brauchbarkeit“ meistens nicht;
  • einige Bundesländer verlangen zusätzliche Qualifikationen für die Nachsuche; solange außer den Vereinsprüfungen keine anderen Nachweise möglich sind, gelten hier die Bedingungen der Vereine;
  • der Gesetzgeber hat die Überprüfung der Brauchbarkeit(en) in die Hände der Jäger gelegt, und das ist gut und praxisgerecht;
  • „Veranstalter“ verschiedener Jagdarten, z.B. Forstämter, dürfen Zusatzqualifikationen der eingesetzten Hunde verlangen, z.B. die Stöberprüfung;
  • für Revier-übergreifende Nachsuchen werden vom Gesetzgeber nochmals zusätzliche Qualifikationen von den Gespannen verlangt; zusätzlich müssen diese behördlich anerkannt werden.
Wenn es Querulanten gibt, die damit nicht einverstanden sind, können sie dagegen klagen - ein Rechtsanwalt mit finanziellem Bedarf findet sich immer. Aber bis dies höchstinstanzlich entschieden ist, bleibt es bei den bestehenden Regelungen.

Ich finde das gut; die Mehrheit der Jäger offensichtlich auch. Wenn man bei nächtlicher Nachsuche die angeflickte Sau nicht findet und allein im Walde steht, kann man für den nächsten Tag den bestätigten Nachsuchenführer zur professionellen Nachsuche bitten. Man sollte es dabei nur nicht übertreiben, es geht um Tierleid und -schutz.

Und die vollmundige Erklärung eines selbsternannten Nachsuchenspezialisten, sein Hund könne das besser, als alle geprüften Schweißhunde und überhaupt, ist erfreulicherweise nicht ausreichend.

Gruß,

Mbogo
 
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Ich habe wenig Lust zu

Haarspaltereien, aber:

  • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für einige Jagdarten/jagdliche Aufgaben ein geeigneter Hund zur Verfügung stehen muss;
  • diese Eignung oder Brauchbarkeit muss nachweisbar sein;
  • es gibt zum Nachweis der Brauchbarkeit Prüfungen, die von „Jägerschaften“, sei es nun eine Kreisjägerschaft oder eine Hegering oder ... durchgeführt werden;
  • bei diesen Prüfungen und den vorbereitenden Kursen können alle Jagdhunde teilnehmen und die Prüfungen absolvieren, meist geht es dabei um Brauchbarkeit Niederwild inkl. Wasserjagd und Brauchbarkeit Hochwild, d.h. Schweißprüfung;
  • die entsprechenden Prüfungen der Vereine sind gleichgestellt, die Bedingungen/Prüfungen sehr ähnlich;
  • bei letzteren werden „Papiere“ verlangt, bei denen der „allgemeinen Brauchbarkeit“ meistens nicht;
  • einige Bundesländer verlangen zusätzliche Qualifikationen für die Nachsuche; solange außer den Vereinsprüfungen keine anderen Nachweise möglich sind, gelten hier die Bedingungen der Vereine;
  • der Gesetzgeber hat die Überprüfung der Brauchbarkeit(en) in die Hände der Jäger gelegt, und das ist gut und praxisgerecht;
  • „Veranstalter“ verschiedener Jagdarten, z.B. Forstämter, dürfen Zusatzqualifikationen der eingesetzten Hunde verlangen, z.B. die Stöberprüfung;
  • für Revier-übergreifende Nachsuchen werden vom Gesetzgeber nochmals zusätzliche Qualifikationen von den Gespannen verlangt; zusätzlich müssen diese behördlich anerkannt werden.
Wenn es Querulanten gibt, die damit nicht einverstanden sind, können sie dagegen klagen - ein Rechtsanwalt mit finanziellem Bedarf findet sich immer. Aber bis dies höchstinstanzlich entschieden ist, bleibt es bei den bestehenden Regelungen.

Ich finde das gut; die Mehrheit der Jäger offensichtlich auch. Wenn man bei nächtlicher Nachsuche die angeflickte Sau nicht findet und allein im Walde steht, kann man für den nächsten Tag den bestätigten Nachsuchenführer zur professionellen Nachsuche bitten. Man sollte es dabei nur nicht übertreiben, es geht um Tierleid und -schutz.

Und die vollmundige Erklärung eines selbsternannten Nachsuchenspezialisten, sein Hund könne das besser, als alle geprüften Schweißhunde und überhaupt, ist erfreulicherweise nicht ausreichend.

Gruß,

Mbogo
Ich habe mal ein paar Punke hervorgehoben. Die Nachsuche bzw. die Pflicht einen brauchbaren Hund zu haben der die Nachsuche macht bezieht sich immer auf jagdliche Tätigkeiten.

Ein Autounfall hat mit Jagd nichts zu tun und für mich ist es unverständlich, das darauf nicht eingegangen wird/wurde.

Es besteht auch keine Pflicht das Wild nach einem Unfall zu bergen.
Es heißt Jagdausübungsrecht und nicht Jagdausübungspflicht, das man ggf. pachtet.
 
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Wenn er das Stück nicht nachgesucht hätte, mit dem Verweis auf den "unbrauchbaren Hund", dann hätte man ihm deswegen keinen Vorwurf machen können. Die Nachsuche auf Unfallwild stellt aber wohl doch Jagdausübung im Sinne des Gesetzes dar, da es völlig egal ist, weshalb das Stück leidet. Da könnte dann sogar das Tierschutzgesetz zur Nachsuche zwingen - aber die dann nur nach den Regeln des Jagdrechts.

Oder was würdest Du sagen, wenn bei Dir im Revier ein Gespann rumliefe und sagte: "wir suchen einen Unfallhirsch, ist keine Jagd und damit keine Wilderei und geht Dich nichts an."
 
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Ich habe mal ein paar Punke hervorgehoben. Die Nachsuche bzw. die Pflicht einen brauchbaren Hund zu haben der die Nachsuche macht bezieht sich immer auf jagdliche Tätigkeiten.

Ein Autounfall hat mit Jagd nichts zu tun und für mich ist es unverständlich, das darauf nicht eingegangen wird/wurde.

Es besteht auch keine Pflicht das Wild nach einem Unfall zu bergen.
Es heißt Jagdausübungsrecht und nicht Jagdausübungspflicht, das man ggf. pachtet.
Ich verstehe nicht,

was Du hier sagen willst. Natürlich ist ein Wildunfall nicht jagdlich. Jagdlich wird‘s erst, wenn es zur Nachsuche kommt. Dazu muss ein brauchbarer Hund zur Verfügung stehen. Wo hast Du Dein Problem damit?

Der Pächter muss entweder selber einen brauchbaren Hund haben oder über einen solchen (und seinen Führer) im Bedarfsfall verfügen können.

Gerade Verkehrsunfälle mit Wild führen häufig zu sehr schwierigen Nachsuchen - willst Du, das ausgerechnet da auch nicht brauchbare Hunde eingesetzt werden dürfen?

Mbogo
 
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Oder was würdest Du sagen, wenn bei Dir im Revier ein Gespann rumliefe und sagte: "wir suchen einen Unfallhirsch, ist keine Jagd und damit keine Wilderei und geht Dich nichts an."
Ganz heißes Eisen. U. a. mit der Begründung wird in Bayern eine gesetzliche Regelung zum Thema Wildfolge durch anerkannte Nachsuchengespanne leider verhindert.
 
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Echt? Dazu fällt mir dann kein nicht justiziabler Kommentar ein.
 
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Doch,

scheint so zu
Echt? Dazu fällt mir dann kein nicht justiziabler Kommentar ein.

Doch,

scheint tatsächlich so zu sein. Ein erblich erfolgreicher Krösus hat es sich offensichtlich zum Lebensinhalt erkoren, grundgesetzlich festzuzurren, dass jeder x-beliebige Hund ohne Prüfung für alle jagdlichen Belange hergenommen werden darf und damit „Brauchbarkeit“ und „Jagdhund (Rasse)“ wegfallen müssen. Bisher ist das eine Entscheidung eines VG.

Kein Witz, keine Ironie.

Gruß,

Mbogo
 
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Doch,

scheint so zu


Doch,

scheint tatsächlich so zu sein. Ein erblich erfolgreicher Krösus hat es sich offensichtlich zum Lebensinhalt erkoren, grundgesetzlich festzuzurren, dass jeder x-beliebige Hund ohne Prüfung für alle jagdlichen Belange hergenommen werden darf und damit „Brauchbarkeit“ und „Jagdhund (Rasse)“ wegfallen müssen. Bisher ist das eine Entscheidung eines VG.

Kein Witz, keine Ironie.

Gruß,

Mbogo

Jaein. Das ist nur der Teil brauchbare Hunde, nicht der Teil Nachsuche über Reviergrenzen.

Zu dem Teil musst Du allerdings auch die Vorgeschichte erzählen, die da vorm VG stand. In Kurzform:

Welcher Hund darf von wem geprüft werden ? Darf zB die Prüfung allein durch den JGHV mit JGHV Rassen und Papieren gemacht werden ?
 

z/7

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Doch,

scheint so zu


Doch,

scheint tatsächlich so zu sein. Ein erblich erfolgreicher Krösus hat es sich offensichtlich zum Lebensinhalt erkoren, grundgesetzlich festzuzurren, dass jeder x-beliebige Hund ohne Prüfung für alle jagdlichen Belange hergenommen werden darf und damit „Brauchbarkeit“ und „Jagdhund (Rasse)“ wegfallen müssen. Bisher ist das eine Entscheidung eines VG.

Kein Witz, keine Ironie.

Gruß,

Mbogo
Conram meint etwas anderes. In By ist es nach wie vor so, daß auch bestätigte Gespanne das Einverständnis des JEB brauchen, wenn sie sein Revier zur Nachsuche betreten wollen. Wildfolgeregelungen sind den einzelnen JEB überlassen. Wer keine will mit einem Nachbarn, macht halt keine mit dem. Nachsuchentechnisch ist das Steinzeit. Insbesondere, weil wir ja in BY überall so tollen Mobilfunkempfang haben.
 
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Conram meint etwas anderes. In By ist es nach wie vor so, daß auch bestätigte Gespanne das Einverständnis des JEB brauchen, wenn sie sein Revier zur Nachsuche betreten wollen. Wildfolgeregelungen sind den einzelnen JEB überlassen. Wer keine will mit einem Nachbarn, macht halt keine mit dem. Nachsuchentechnisch ist das Steinzeit. Insbesondere, weil wir ja in BY überall so tollen Mobilfunkempfang haben.
Ok,

das stimmt. Rein praktisch bedeutet es aber, dass es eben kein „geregeltes“ Nachsuchenwesen gibt.

Vergleich‘ das meinethalben mit der „Meister“ Diskussion im Handwerk.

Gruß,

Mbogo
 

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