Ich habe wenig Lust zu
Haarspaltereien, aber:
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für einige Jagdarten/jagdliche Aufgaben ein geeigneter Hund zur Verfügung stehen muss;
- diese Eignung oder Brauchbarkeit muss nachweisbar sein;
- es gibt zum Nachweis der Brauchbarkeit Prüfungen, die von „Jägerschaften“, sei es nun eine Kreisjägerschaft oder eine Hegering oder ... durchgeführt werden;
- bei diesen Prüfungen und den vorbereitenden Kursen können alle Jagdhunde teilnehmen und die Prüfungen absolvieren, meist geht es dabei um Brauchbarkeit Niederwild inkl. Wasserjagd und Brauchbarkeit Hochwild, d.h. Schweißprüfung;
- die entsprechenden Prüfungen der Vereine sind gleichgestellt, die Bedingungen/Prüfungen sehr ähnlich;
- bei letzteren werden „Papiere“ verlangt, bei denen der „allgemeinen Brauchbarkeit“ meistens nicht;
- einige Bundesländer verlangen zusätzliche Qualifikationen für die Nachsuche; solange außer den Vereinsprüfungen keine anderen Nachweise möglich sind, gelten hier die Bedingungen der Vereine;
- der Gesetzgeber hat die Überprüfung der Brauchbarkeit(en) in die Hände der Jäger gelegt, und das ist gut und praxisgerecht;
- „Veranstalter“ verschiedener Jagdarten, z.B. Forstämter, dürfen Zusatzqualifikationen der eingesetzten Hunde verlangen, z.B. die Stöberprüfung;
- für Revier-übergreifende Nachsuchen werden vom Gesetzgeber nochmals zusätzliche Qualifikationen von den Gespannen verlangt; zusätzlich müssen diese behördlich anerkannt werden.
Wenn es Querulanten gibt, die damit nicht einverstanden sind, können sie dagegen klagen - ein Rechtsanwalt mit finanziellem Bedarf findet sich immer. Aber bis dies höchstinstanzlich entschieden ist, bleibt es bei den bestehenden Regelungen.
Ich finde das gut; die Mehrheit der Jäger offensichtlich auch. Wenn man bei nächtlicher Nachsuche die
angeflickte Sau nicht findet und allein im Walde steht, kann man für den nächsten Tag den bestätigten Nachsuchenführer zur professionellen Nachsuche bitten. Man sollte es dabei nur nicht übertreiben, es geht um Tierleid und -schutz.
Und die vollmundige Erklärung eines selbsternannten Nachsuchenspezialisten, sein Hund könne das besser, als alle geprüften Schweißhunde und überhaupt, ist erfreulicherweise nicht ausreichend.
Gruß,
Mbogo