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Alle wesentlichen Teile sind den Schusswaffen gleichgestellt.@Rübezahl
Ist es nicht rechtlich moeglich nur das Schlusstueck oder ein anderes vitales Waffenteil zu entfernen und mitzunehmen?
Wenn also in der Zwischenzeit das geklaut wird was im Auto verblieb, dann ist man genauso in Schwierigkeiten.
Sinnvoller Kompromiss wäre IMHO dem Nachsucheführer die Munition zu geben - wenn der schon partout meint sich nicht auf das Wort des anderen verlassen zu können/wollen.
Dann muss der Knallstock nicht unbeaufsichtigt im Auto bleiben und der Nachsucheführer kann auch beruhigt sein.