Nachtsicht in RLP ab 23.06.2020

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Danke @Schnepfenschreck für das Einstellen des entspr. Plenarprotokolls, sehr interessant!
Ich habe den Standpunkt und die Begründung des Abgeordneten Herrn HJ Thies der einfachheithalber mal rauskopiert:
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregie-rung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsge-setz – 3. WaffRÄndG)
(Zusatzpunkt 13 a)
Hiermit erkläre mit, dass ich nur mit Einschränkungen dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei-nes Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften, Drucksache 19/13839, zustim-me.
Gegen die in § 40, Absatz 3 Waffengesetz vorgesehene Regelung zur Nachtzieltechnik habe ich sicherheitstech-nische Bedenken. Der Einsatz der Nachtzieltechnik birgt erhebliche Risiken in sich. Die Hinterlandgefährdung und die hohe Trefferabweichung bei preisgünstigen Optiken bedeuten eine hohe Gefahr für Mensch und Tier. Das BMEL wird im Rahmen eines mehrjährigen Feldversu-ches die Sicherheit und Effizienz der Nachtzieltechnik bei der Schwarzwildbejagung klären. Erst nach Auswertung der dabei gewonnenen Ergebnisse sollte der Bundesjagd-gesetzgeber eine Entscheidung über die jagdrechtliche Zulässigkeit der Nachtzieltechnik treffen. Dies wird ver-mutlich nicht vor dem Jahr 2023 der Fall sein. Eine vor-sorgliche waffenrechtliche Freigabe der Nachtzieltechnik bereits im Vorgriff auf die erst in einigen Jahren anste-hende jagdgesetzliche Entscheidung erscheint mir ange-sichts des insgesamt restriktiven Charakters des deut-schen Waffenrechtes nicht vertretbar.
Des Weiteren erachte ich den Einsatz der Nachtziel-technik aus jagdethischen Gründen für problematisch. Der Einsatz allein bei der Schwarzwildjagd ist im prakti-schen Jagdbetrieb nicht kontrollierbar. Die Freigabe der Nachtzieltechnik ist somit faktisch der Einstieg in die Bejagung sämtlichen Schalenwildes „rund um die Uhr“ (24/365).
Darüber hinaus habe ich aber auch massive rechtliche Vorbehalte gegen die Regelung. Das deutsche Waffen-recht wird unter anderem durch das Bedürfnisprinzip des § 8 Waffengesetz geprägt. Bei Jägerinnen und Jägern ist ein waffenrechtliches Bedürfnis, wie die Schalldämp-ferdebatte der letzten Jahre gezeigt hat, regelmäßig nur bei Geeignetheit und Erforderlichkeit für den begehrten Zweck – Jagdausübung – anzunehmen. Für den Umgang mit jagdrechtlich verbotenen Gegenständen kann es für Jägerinnen und Jäger kein waffenrechtliches Bedürfnis geben! Dies folgt aus dem Grundsatz der waffenrecht-lichen Akzessorietät. Solange es keine jagdrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Nachtzielgeräten gibt, ver-bietet sich zwingend eine waffenrechtliche Vorratsrege-lung, nach der der Umgang mit Nachtzieltechnik für In-haber eines gültigen Jagdscheins zulässig sein soll, sofern kein sachliches Verbot nach § 19 Absatz 1 BJG mehr bestehen sollte.
Weitere Bedenken ergeben sich für mich aus dem Um-stand, dass nur Inhaber eines „gültigen Jagdscheins“ die Befugnis zum Umgang mit Nachtzieltechnik haben sol-len. Viele Jägerinnen und Jäger sind nicht zeitlich lücken-los im Besitz eines gültigen Jagdscheines. Dies berührt ihre waffenrechtliche Berechtigung zum Besitz erworbe-ner Kurz- und Langwaffen grundsätzlich nicht, da sie ja Inhaber einer gültigen WBK sind. Bei Nachtzielgeräten wäre ihnen indessen der Umgang mit Nachtzielgeräten untersagt, wenn sie, sei es auch nur temporär, nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind. Es bestünde da-nach die Gefahr, dass Jägerinnen und Jäger, die im Besitz eines – unter Umständen sehr teuren – Nachtzielgerätes sind, automatisch in die Illegalität „abrutschen“, wenn sie vorrübergehend nicht im Besitz eines gültigen Jagdschei-nes sind. Dies kann weder im Interesse der Betroffenen noch der Jägerschaft insgesamt liegen.
Zudem sehe ich in dem Umstand, dass die Bundeslän-der im Rahmen ihrer konkurrierenden Gesetzgebungs-kompetenz im Bereich des Jagdrechts – mit Ausnahme des Rechts der Jagdscheine – nunmehr landesgesetzlich von dem sachlichen Verbot der Nachtzieltechnik bei der Jagdausübung, § 19 Absatz 1 Nummer 5a BJG, abwei-chen werden, die große Gefahr einer jagdrechtlichen Zer-splitterung. Dadurch bekämen wir nämlich erneut, wie zuvor bei den Schalldämpfern und derzeit bei der bleihal-tigen Büchsenmunition, einen jagd- und waffenrechtli-chen Flickenteppich in Deutschland bei der praktischen Jagdausübung. Eine solche Entwicklung stünde aber dem erklärten Ziel der Bundesregierung und der Koalitions-fraktionen nach Festlegung bundeseinheitlicher Stan-dards bei der Jagdausübung mit Schusswaffen im Rah-men einer entsprechenden Novelle des BJG diametral entgegen.
16930 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Dezember 2019
(A)
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Wenn die Jagdverbände unter dem Dach des DJV (übrigens Hartwig Fischer war immer ein Befürworter einer Modernisierung der Jagd) für eine Legalisierung von Hilfsmitteln zur Nachtjagd sind wo ist denn auch nur ein LJV der sich für die dahingehende Anpassung der LJG bemüht.
.
Du hast offensichtlich die Stellungnahmen nicht gelsen. Die JagdVbde haben das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an positiv begleitet und auf diese Änderungen hingewirkt.
Es war bereist durch die Stellungnahmen und die Anhörungen eine für alle zufriedenstellende Lösung erreicht. Damit war weiter nichts nötig oder möglich.
Das in letzter Sekunde im Hinterzimmer, alles umgeworfen wird, liegt außerhalb jeglichen Einflussbereiches. Da stand man vor vollendeten Tatsachen.
Alles klar nachlesbar und bereits mehrfach beigebracht worden.

Nun sind die LJagdGe dran. Wie man sieht haben bereits mehrere Bundesländer umgesetzt, andere sind dabei.
Was will man da also kritisieren?

Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die LJV nicht die gesetzgebende Einrichtung ist.
Da reden ganz viele andere mit und die haben eben auch ihr Punkte.
Da bekommt man nunmal nicht alles durch.
 
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Fachlich schwach.
Ja. Teilweise gelogen. An anderen Punkten blanke Unkenntnis und das Ganze getragen von bemühten "Argumenten" irgendetwas zu verunmöglichen.
Hier hatte jemand einfach nur ein Ziel und dafür alles mögliche zusammengetragen.
Egal wie unsinnig das auch ist.
Dabei auch noch in Unkenntnis, dass die VErsuche alle schon lange erfolgt sind und die Ergebnisse ebenfalls schon sehr viel Jahre vorliegen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Eine Möglichkeit, die jetzige unbefriedigende Situation zu beseitigen, wäre es mMn wenn alle Bundesländer der Bayerischen Lösung folgen würden, auch wenn diese umstritten ist.
:oops::oops::unsure: die währe???
Also was Bayern macht ist Schadenbegrenzung aber doch keine Lösung!
 
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Wegen diesr ganzen "Könner" gibst eben eine unkontrollierbare Populationsmehrung und ein etabliertes Nachsuchenwesen mit hoher Auslastung ;)
Sprich: Das Versagen ist über Jahrzehnte ausreichend dokumentiert.

Wobei ich noch die Forst zum übergroßen Anteil verantwortlich machen würde.
Die notwendige Bejagung im Wald unterbleibt dot seit Jahren und man agiert nur noch partiell mit untauglichen Konzepten-welche aber Geld in die kasse spülen.
......eben die verlassen sich auf teure Waffen und teure Technik. ....anstatt sich mit Wild und Revier vertraut zu machen und regelmäßig auf dem Schießstand zu trainieren , dann wird halt auf alles geflackt was denn Kopf rausstreckt 😣. .....die Waffe hat ja schließlich der Büchsenmacher eingeschossen (egal wie Kacke die eigenen Lichter sind )......die Freigabe dieser Dinger begünstigt noch mehr die mit Geld und Technik beseelten Kunstschützen. .....ich lasse den Finger gerade wenns nicht passt und bei uns fallen genug Schweine, und zwar dort wo sie sollen auf dem Feld....und nicht im Wald an der Kirrung. .....!
Grüße + WMH Olli
 
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Deine Meinung sei dir unbenommen. Ob sie richtig oder falsch ist, wird niemand mit Belegen unterfüttern können. Ich könnte dir da nur durch Einzelfallbeispiele widersprechen, welche nicht Allgemeinverbindlich sind und du hast sicher auch keine relevanten Zahlen.
Die derzeitige Situation ist aber aus der bisherigen Herangehensweise entstanden. Das dürfte unzweifelhaft sein.
 
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die kennst Du doch, die persönliche behördliche Beauftragung! ;)
Die ist wirklich nicht flächendeckend und zeitlich unbegrenzt anwendbar.
Diese kann tatsächlich nur begrenzt "aushelfen" und nicht allzuviele Landesregierungen möchte Bundesgesetze "umschiffen."

NAchtrag: Ich bin mal gespannt was sich fiskalisch so ergeben wird, wenn man behördlich tätig wird. Welche Kosten lassen sich absetzen? Was muss wiederum versteuert werden?
Auch wem die Pürzelprämie oder Einnahmen aus Vermarktung zustehen würden.
Man jagt nunmal für die Behörde.
Mal sehen ob da mal jemand Ansprüche geltend macht und wie die Haushälter reagieren ;)
 
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......eben die verlassen sich auf teure Waffen und teure Technik. ....anstatt sich mit Wild und Revier vertraut zu machen und regelmäßig auf dem Schießstand zu trainieren , dann wird halt auf alles geflackt was denn Kopf rausstreckt 😣. .....die Waffe hat ja schließlich der Büchsenmacher eingeschossen (egal wie Kacke die eigenen Lichter sind )......die Freigabe dieser Dinger begünstigt noch mehr die mit Geld und Technik beseelten Kunstschützen. .....ich lasse den Finger gerade wenns nicht passt und bei uns fallen genug Schweine, und zwar dort wo sie sollen auf dem Feld....und nicht im Wald an der Kirrung. .....!
Grüße + WMH Olli
Das ist ja sehr lobenswert, dass es bei Euch auch ohne Technik gut funktioniert! Und wenn ihr die Schäden im Griff habt ist das auch in Ordnung. Aber man sollte auch an die Reviere denken, die erhebliche Probleme mit dem SW haben, die könnten sich mit der Technik behelfen, wenn es denn gewünscht ist. Man muss auch mal düber den Tellerrand hinaus schauen.
 
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Die ist wirklich nicht flächendeckend und zeitlich unbegrenzt anwendbar.
Diese kann tatsächlich nur begrenzt "aushelfen" und nicht allzuviele Landesregierungen möchte Bundesgesetze "umschiffen."

NAchtrag: Ich bin mal gespannt was sich fiskalisch so ergeben wird, wenn man behördlich tätig wird. Welche Kosten lassen sich absetzen? Was muss wiederum versteuert werden?
Auch wem die Pürzelprämie oder Einnahmen aus Vermarktung zustehen würden.
Man jagt nunmal für die Behörde.
Mal sehen ob da mal jemand Ansprüche geltend macht und wie die Haushälter reagieren ;)
Stimmt schon, würde aber evtl. ein Umdenken bei den verantwortlichen Politikern bewirken.
 
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Stimmt schon, würde aber evtl. ein Umdenken bei den verantwortlichen Politikern bewirken.
Sie haben ja nun gerade dazu dezidiert diskutiert, alle Für und Wider bekommen. Sogar inmhereren Anträgen und ersatzweisen Forumulierungen.
Anschließend haben sie sich genau zu der nun vorliegenden Lösung entschieden.
Das ist gerade ein Quartal her.
Was soll hier nun eine plötzliche Neueinschätzung herbeiführen?
Die Thematik steht überhaupt nicht mal mehr zur Diskussion an.
Da sollte man sich nichts vormachen.
Der Wähler hat seinen Einfluss und unterstützt ebenfalls die dafür verantwortlichen Unionsparteien.

Ich sehe nichts, was derzeit eine Änderung herbeiführen kann.
Edit: Und hinter vorgehaltener Hand ist es den Meisten auch ganz egal, was irgendwo geschrieben steht.
 
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Das ist ja sehr lobenswert, dass es bei Euch auch ohne Technik gut funktioniert! Und wenn ihr die Schäden im Griff habt ist das auch in Ordnung. Aber man sollte auch an die Reviere denken, die erhebliche Probleme mit dem SW haben, die könnten sich mit der Technik behelfen, wenn es denn gewünscht ist. Man muss auch mal düber den Tellerrand hinaus schauen.
Mag ja sein, wir hatten viele Schäden und die Gründe waren klar. ....Dampf bei den Nachbarn, im Wald und an den Kirrungen. ....Winterweizen und Luzerne sowie Wiesen bei uns auf links gedreht. ....die Nächte am Feld waren eisig, regnerisch, lang und erfolgreich. ......aber nichts desto trotz. ....wenn Schäden da sind muss man auch dort sitzen ob man will oder nicht. .....Viele machen es sich viel zu oft viel zu einfach und verlassen sich "nur" auf Hilfsmittel. ....dabei gäbe es genug Jungjäger die sich über die ein/andere Einladung zum Sauen Ansitz freuen würden !
Grüße + WMH Olli
 

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