??? Nachtsicht- und Nachtzielgeräte sowie Infrarotaufheller sollen jagdrechtlich zugelassen werden ???

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Hallo,
der Artikel ist von Anfang November.

Ist das einfach nur "vereinfacht" formuliert oder sollen da tatsächlich Nachtzielgeräte jagdrechtlich zugelassen werden. Also nicht nur Vorsatz Geräte.

>>
Mit der Änderung des Jagdgesetzes sollen Nachtsicht- und Nachtzielgeräte sowie Infrarotaufheller jagdrechtlich zugelassen werden. Das soll eine effizientere Wildschweinjagd ermöglichen, um die Verbreitung des ASP-Virus einzuschränken.
<<
https://www.agrarheute.com/politik/wald-geht-wild-kabinett-beschliesst-gesetzespaket-574625


Viele Grüße

dingolino
 
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Wurde hier schon unzählige Male diskutiert:

das Jagdgesetz erlaubt die Geräte, das Waffengesetz aber nicht -> weiterhin verboten!

Danke, der Unterschied zwischen Jagd und Waffen Gesetz war mir bekannt aber beim lesen des Artikels habe ich daran nicht gedacht.

Danke & Grüße
dingolino
 
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Wir ja beides gerade nachgebessert. Waffen und Jagdgesetz auf Bundesebene. Was die Länder dann daraus machen, keiner weiß es.
 
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Wie gesagt, "mea maxima culpa" wenn ich das so richtig noch vom Latein her weiss ... :)

Ich bin davon ja nicht betroffen, da ich in Österreich wohne & jage. Ich dachte nur es kommt da etwas in Deutschland in Gang ...

Technisch halte ich die Vorsatzgeräte schlichtweg für "Murks", das ganze Gerödel mit den Adaptern ist der Wiederholgenauigkeit sicher nicht zuträglich und ein Garant für schlechte Schüsse auf das Wild. Warum soll ich auf einen Bildschirm von einem Wärmebildgerät mit einem Zielfernrohr schauen??? Das bringt technisch gar nichts, ist nur ein Behelf, eine Krücke.

Wenn es schon Argumente für das jagen bei schlechtem Licht gibt, dann sollte das mit der bestmöglichsten Technik erfolgen.

Das ist meine technische Meinung dazu.

Viele Grüße
dingolino
 
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Aber du brauchst keine extra Kanone nur für die Nachfrage.
 
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Sch Autokorrektur,

Keine extra Knarre für die Nachtjagd....
 

BAL

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Wir ja beides gerade nachgebessert. Waffen und Jagdgesetz auf Bundesebene. Was die Länder dann daraus machen, keiner weiß es.

Die Länder müssen gar nix machen, siehe Artikel 72 Grundgesetz.

@dingolino Du hast imho Recht: Ein "richtiges" Nachtzielfernrohr ist besser als das Gefrickel mit Vorsatz- / Anbaugeräten. Die Bastellösung lässt sich viel einfacher wieder verbieten. Deshalb wird der deutschen Jägerschaft die technisch sinnvollste Lösung verwehrt bleiben.
 
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Wir ja beides gerade nachgebessert. Waffen und Jagdgesetz auf Bundesebene. Was die Länder dann daraus machen, keiner weiß es.

In jedem Fall brauchst keine 2000 Steine für nen Vorsatz hinblättern, wenn absehbar ist, dass du irgendwann vielleicht für 700 € ein Nachtzielfernrohr montieren darfst, das dazu noch weniger anfällig für Hebelwirkungen etc. ist...
 
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Die Länder müssen gar nix machen, siehe Artikel 72 Grundgesetz.

@dingolino Du hast imho Recht: Ein "richtiges" Nachtzielfernrohr ist besser als das Gefrickel mit Vorsatz- / Anbaugeräten. Die Bastellösung lässt sich viel einfacher wieder verbieten. Deshalb wird der deutschen Jägerschaft die technisch sinnvollste Lösung verwehrt bleiben.
Mit wenig recherche findet man heraus, dass dem leider nicht so ist.
Gerade die günstige Nachtziellösungen haben digital gespeicherte Treffpnutelagen.
Diesen gehen eben ab und an mal verloren.
Das Risiko hat man im diesbezüglich "analogen" Vorsatzbereich nicht. Dort kann es wenige Zentimeter Abwecihung geben. Bei manchen "Komplettlösungen" guibst da aber leider böse Überraschungen.
Die günstigeren Nachtzielgeräte sind kein guter Rat und bezüglich der Treffsicherheit ganz gewiss nicht die besere Lösung.
Das beginnt mit der falschen einstelllung im Menü und endet im Verlust des Speicherpunktes.
Dann ist der Schaden möglicherweise groß.
 
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