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in Bayern werden bekanntlich Dual-Use Nachtsichtgeräte per behördlicher Beauftragung für die Jagd auf Schwarzwild zugelassen.
Nachdem die Dual-Use-Geräte erst einmal per se frei erwerbbar sind, würde durch die Montage am ZFR ein verbotener Gegenstand entstehen.
WaffG, Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1: Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Deshalb machen die Behörden von WaffG §40 Abs. 2 Gebrauch:
(2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand auf Grund eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags tätig wird.
Soweit sogut. Was ich nicht finden konnte, ob die Montage des Vorsatzgeräts direkt auf der Waffe auch mit Beauftragung verboten bleibt. Beistpielsweise mit dem Picatinny-Adapter von Liemke oder der Liemke "Multifunktionsmontage".
Die Adapter sind soweit ich das überblicke ebenfalls frei erwerbbar, die Picatinny-Montage kann jedoch als "Montagevorrichtung für Schusswaffen" gesehen werden.
Für Vorsatzgeräte mit Klemm-Adapter gibts freilich BKA-Feststellungsbescheide, in denen festgestellt wird, daß es sich nicht von vornherein um "Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel" handelt, sondern sie eben auch woanders (Fernglas, Kamera...) montiert werden könnten. Was bei Picatinny ja auch der Fall sein könnte, aus dem Stegreif fällt mir die Montage am Helm ein.
Das Thema wurde hier https://forum.wildundhund.de/threads/neue-multifunktionsmontage-von-liemke.120248/#post-3909050 schon mal kurz angeschnitten, blieb aber vom Foren-Benutzer, der Behauptungen aufgestellt hat unbeantwortet.
Frage also:
Ist der Erwerb eines entsprechenden Adapters bzw. die Picatinny-Montage von Dual-Use Geräten auf der Waffe anders zu bewerten, als die Montage mittels Klemmadapter am Zielfernrohr?
Viele Grüße
Ratatoskr
Nachdem die Dual-Use-Geräte erst einmal per se frei erwerbbar sind, würde durch die Montage am ZFR ein verbotener Gegenstand entstehen.
WaffG, Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1: Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Deshalb machen die Behörden von WaffG §40 Abs. 2 Gebrauch:
(2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand auf Grund eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags tätig wird.
Soweit sogut. Was ich nicht finden konnte, ob die Montage des Vorsatzgeräts direkt auf der Waffe auch mit Beauftragung verboten bleibt. Beistpielsweise mit dem Picatinny-Adapter von Liemke oder der Liemke "Multifunktionsmontage".
Die Adapter sind soweit ich das überblicke ebenfalls frei erwerbbar, die Picatinny-Montage kann jedoch als "Montagevorrichtung für Schusswaffen" gesehen werden.
Für Vorsatzgeräte mit Klemm-Adapter gibts freilich BKA-Feststellungsbescheide, in denen festgestellt wird, daß es sich nicht von vornherein um "Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel" handelt, sondern sie eben auch woanders (Fernglas, Kamera...) montiert werden könnten. Was bei Picatinny ja auch der Fall sein könnte, aus dem Stegreif fällt mir die Montage am Helm ein.
Das Thema wurde hier https://forum.wildundhund.de/threads/neue-multifunktionsmontage-von-liemke.120248/#post-3909050 schon mal kurz angeschnitten, blieb aber vom Foren-Benutzer, der Behauptungen aufgestellt hat unbeantwortet.
Frage also:
Ist der Erwerb eines entsprechenden Adapters bzw. die Picatinny-Montage von Dual-Use Geräten auf der Waffe anders zu bewerten, als die Montage mittels Klemmadapter am Zielfernrohr?
Viele Grüße
Ratatoskr
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