Nachtsichtgerät NVRS 2,5x50 Weaver

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Hallo,

Ich wollte euch mal dazu befragen,

So wie ich das verstanden habe ist ein Nachtsichtgerät verbunden mit der Waffe in Deutschland verboten.

Ist der erwerb denn auch verboten?!
Oder darf man es kaufen aber jagdlich nicht verwenden?! Wie z.B. bei Schalldämpfern?

Gruß neo.

PS: .::HIER::.habe ich das beschriebene ZF gefunden.
 
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Lass die Finger davon!!!

Was willst Du damit, wenn Du es nicht auf eine Waffe montieren willst/darfst?

Für solch Spielereien ist der Jagdschein doch zu kostbar, oder?. Und überleg mal, so etwas in ein frei zugängliches Forum zu posten kann relativ gefährlich/dumm sein.
Zu den rechtlichen Aspekten werden dir vielleicht noch andere etwas genaueres sagen können. Da es mich nicht interessiert ....
Aber schau doch mal selber im Waffengesetz nach....
Wenn du nach legalen Möglichkeiten suchst mit Nachtsichttechnik zu jagen, musst Du mal ein bißchen die Augen offen halten und vielleicht noch mal die Suchmaschine bedienen, es gibt sie. Werde es Dir aber nicht verraten
icon_razz.gif
 
A

anonym

Guest
Besitz, Herstellung,Vertrieb in D. verboten.
Kostet den Jagdschein.
P.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von neo87:
[QB]...
Oder darf man es kaufen aber jagdlich nicht verwenden?! Wie z.B. bei Schalldämpfern?
...<HR></BLOCKQUOTE>

Seit wann darf man denn Schalldämpfer kaufen?
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bärentöter:
Besitz, Herstellung,Vertrieb in D. verboten.
Kostet den Jagdschein.
P.
<HR></BLOCKQUOTE>

@@O`kay hast Recht.Allerdings kostet es nicht nur den Jagdschein sondern auch die WBK ist weg und Deine Waffen kannst Du nur schnell an einen Erwerbsberechtigten verkaufen.U.a.auch 90Tagesätze Strafe und somit vorbestraft.
Sperrfrist für Jagdschein und WBK nach neustem Stand 10 Jahre!!!!
Man kann nur raten die Finger von diesem russ.Mistzeug zulassen.
WH.Wolfgang
icon_biggrin.gif
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20 Okt 2005
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lol Stop ganz ruhig...

Ich wollte lediglich WISSEN wie das bei diesen ZF ist.

Mir ist es auch egal dass das jeder sehen kann.

Ist ja nicht meine Auktion, ich will das nicht haben und c) wollte ich nur wissen ob der Verkäufer das was er da macht überhaupt erlaubt ist.

Da er auch in die EU liefert.

Deswegen habe ich nach dem Verkauf gefragt.

Dass ein Nachtsichtgerät nicht mit der Waffe/Zielfernrohr fest verbunden sein darf weiß ich.

Es geht nur um den Verkauf.

Hilfe ^^

Schalldämpfer sind nicht verboten, sondern genehmigungspflichtig.
Sie werden jedoch mit Schusswaffen gleichgestellt.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original Tiroler Bracke:
Verkäufer ist Österreicher.<HR></BLOCKQUOTE>

Bleibt trotzdem in D. verboten - mit allen geschilderten Folgen.
Auch in Holland wird frei verkauft
icon_rolleyes.gif

nützt dir in D. auch nichts, wenn du erwischt wirst.
P.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> neo87:
...ein Nachtsichtgerät verbunden mit der Waffe in Deutschland verboten. <HR></BLOCKQUOTE>
NEIN, es reicht, daß es dafür bestimmt ist, und über ein Absehen verfügt.
P.

[ 08. November 2005: Beitrag editiert von: Bärentöter ]
 
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20 Okt 2005
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hm, das weiß ich nicht genau, aber haben nicht alle Nachtsichtgeräte ein Absehen?! Oder mitdestens ein kleines Kreuz in der mitte?!
 
A

anonym

Guest
@ neo:
Oh, oh, wenn es ein Fadenkreuz hat, laß das Ding ganz schnell verschwinden,
du kommst damit in Teufels Küche.
P.
 
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20 Okt 2005
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Oh man,

*hehe* ich habe doch garkein Nachtsichtgerät....

Ich wollte nur dazu etwas wissen.

Und habe deswegen gefragt ob nicht alle Nachtsichtgeräte ein Absehen haben, so wie z.B. bei einem Rangefinder.

Gruß neo
 
A

anonym

Guest
Denk doch mal nach:
Warum sollte ein Nachtsichtgerät ein Fadenkreuz haben, wenn man damit NICHT zielen will.
Mit einem ENTFERUNGSMESSER will man doch ein bstimmtes Ziel anpeilen - und messen - folglich ist es zwangsläufig mit einem Ziekreuz bzw. "Zielviereck" versehen.
Wenn du also davon sprichts, ob nicht jedes N. ein Absehen hat, muß man annehmen, daß du bereits Erfehrung hast - und eines besitzt.
Lies dir unter diesen Gesichtspunkten mal deine Fragestellung durch.
und dann denke daran:
1.dieses Forum kann jeder einsehen.
2. auch die Leute vom BKA, wenn sie mal Langeweile haben sollten...
icon_rolleyes.gif
icon_rolleyes.gif

3. und die können auch Nick knacken.
P.
 
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4 Nov 2002
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nur mal so am rande,
kürzlich hat ein ebayer in der nachbarschaft so ein nachtzielfernrohr für einen bekannten jager ersteigert.ebayer ist kein jäger.
hat nicht lange gedauert bis die kripo auf der matte stand und nach wafeenschein und dergleichen gefragt hat. der ebayer mußte den namen preisgeben und hat ein verfahren am hals. angeblich würden bei uns 4 jager erwischt die sich so ein gerät zugelegt haben. ausgang bis jetzt noch ungewiss.
 
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18 Dez 2004
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4.691
Man beachte ganz einfach:
Wenn soetwas in D legal währe dann würde es von Zeiss und s&B und Schwaro und und und an jeder Ecke angeboten und auch beim Büchsenmacher währe es zu sehen. Und jeder Katalog würde sich um 20- 30 Seiten erweitern und Lücke und Hoffmann währen Glücklich über die willkommenen Umsätze.
 

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