Nachtsichtgerät Pulsar DN 55 mit Adapter verkauft und dann hat mich angezeigt

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Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste


(Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
[...]
Ich sehe die Meinungen gehen auseinander mal sehen was der Anwalt sagt
 
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Soweit ich weiß, ist dann normalerweise ist bei Dual Use ein Freistellungsbescheid vom BKA dabei.
Damit ist der Besitz legitimiert

Andi
So hatte ich es auch in Erinnerung, nicht, dass ich selbst festlegen kann, was dual-use ist und was nicht ("ich kann mir das aber auch so an den Kopf halten, guck mal")...
 
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https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...aetPulsarFXQ55.pdf?__blob=publicationFile&v=5
ist mal ein vergleichbarer Bescheid fuer das FXQ55. In diesen bescheiden (auch hier) steht explizit drin, dass es INKLUSIVE KLEMMADAPTER als nicht verboten...... gilt.

Ich war jetzt zu faul nach dem DN zu suchen.

BKA ist ein Thema bei VERBOTENEN GEGENSTAENDEN, also Licht-Laser-Module fuer Waffen, NachsichtZIEL-Geraete usw. und wie, weiter oben ausgefuehrt ist damit bereits der UMGANG verboten.
Fuer den jagdlichen Einsatz von DUAL-USE, bzw VOR-und NACHSCHALT-Geraete, kann als Genehmigung auch eine behördliche Beauftragung dienen, z.B. in Ba-Wü und Bayern.
Spannend kann es theoretisch juristisch trotzdem bleiben :)


VG
Micha
 
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Wenn ein Klemmadaper zur Ausstattung eines Dual-Use Geräts gehört sollte zumindest ein Fernglas, Spektiv oder ähnliches vorhanden sein, wo der K-Adapter passt.

Das es besser wäre für Deutsche Käufer nur davon ein Bild einzustellen ist selbstredent, allerdings gibt es ja auch ausländische Interessenten, warum sollte denen nicht eine für sie legale Möglichkeit angepriesen werden? Sozusagen im Rahmen der künstlerischen Freiheit!
 
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Naja. Wer sich für die Auslandsjagd oder wegen einer behördlichen Beauftragung ein Dualusegerät mit Adapter zulegt, hätte dann auch ein Problem, wenn er in ein anderes Bundesland umzieht und nicht mehr im Rahmen der Beauftragung tätig werden kann? Das sehe ich nicht so.
 
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Ich verwende auf Vortraegen auch Bilder mit Ziellasermodulen, Waermebildzielgeraeten und anderen "boesen" Sachen, weise aber immer auf die bestehende Erlaubnis dazu hin.

Generell geht mir das deutsche "Meldemuschitum" aber gehoerig auf den Sack und mir widerstrebt das eigentlich.....

Hier wollte letzt eine Anwohnerin bei der Polizei Anzeige erstatten, weil Sie die Erlaubnis zur Jagd im befriedeten Gebiet anzweifelte.
Da diese Erlaubnis auch beinhaltet vorher die Polizei zu informieren (was ich natuerlich getan hatte), kam zwar ein Streifenwagen, aber es wurden klipp und klar gesagt, dass allens rechtens sei und daher Sie keinen Grund fuer eine Anzeige sehen wuerden.... Natuerlich wuerde es Ihr aber freistehen....
Alle Polizisten waren da (wie bei mir bisher immer) super nett und korrekt!
Es wurde keine Anzeige aufgenommen, aber interessanterweise trotzdem eine Meldung an die zustaendige Jagdbehoerde/Waffenbehoerde gemacht. (Die mich dann nur nett darueber informierte)
 
S

scaver

Guest
Wenn man Verbotene Sachen ins Netz stellt, ohne Kommentar, oder geschützte Sachen, oder was auch immer, was einen Deppen dazu verleiten könnte, zu klagen, sollte man einen Kommentar mit veröffentlichen, der die Klage unmöglich macht.
Die warten auf jeden Fehler, den Du machst. Das ist das Übel des Internets. Darin sich sicher zu bewegen, ist nicht trivial.

1 Woher will der eBay Kunde denn wissen, dass Du das Vorsatzgerät in Deutschland auf Deiner Waffe montiert hast? Das ist dem Egal der, will klagen
2 Woher weiß der eBay Kunde eigentlich, dass Du keine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung vor Vorsatzgeräten zur SW Jagd bekommen hast!? Das ist dem auch Egal, der will klagen
3 Woher weiß der eBay Kunde eigentlich, dass Vorsatzgeräte nicht auf Waffen an Zielfernrohren montiert werden dürfen, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt? Das ist dem auch Egal, der will klagen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Naja. Wer sich für die Auslandsjagd oder wegen einer behördlichen Beauftragung ein Dualusegerät mit Adapter zulegt, hätte dann auch ein Problem, wenn er in ein anderes Bundesland umzieht und nicht mehr im Rahmen der Beauftragung tätig werden kann? Das sehe ich nicht so.
Mit dem Besitz nein, mit der Verwendung wahrscheinlich....
 

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