Nachtsichtgerät - Wer hat Erfahrungen?

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@Kronenberger
ich kann die Seite nicht richtig lesen
hoffe das Sie auch etwas über die Linienpaare geschrieben haben
habe ein Fero 51 und bin damit zufrieden wenn ich es mal brauche
 
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@marterhund: Der Link müsste funktionieren

@Oliver74: Interessant und rechtlich durchaus nachzuvollziehen.


Kronberg
 
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Michel schrieb:
mr.woodpecker schrieb:
Da gibts nur eins. Neumond + - 8 Tage für die schönen Dinge des Lebens außerhalb der Jagd. Absolute Nachtruhe im Revier. Dein Wild wird vertrauter.


Michel schrieb
offenbar hast hast Du keine Sorgen mit Wildschäden im Feld (oder hält sich Dein Schwarzwild an die von Dir angeordnete Nachtruhe?)

Antwort
Du hast echtes interesse an details? kannste haben, umfassend!

Ich hatte eine Jagdmöglichkeit in einem wünderschönen Revier. Vor mir hat da seit Menschengedenken noch nie einer ein Schwein geschossen. Ob da je überhaupt was geschossen wurde weiß ich nicht. Von 6 Rehen laut Plan wurden regelmäßig 4-5 von Gutmenschen überfahren. Ich habe meist einen Bock und ein Kitz erlegt.

Ich war 2 Jahre im Revier bis einigermaßen ein Bild von den Schweinen, Wechseln, Zeiten entwickelt habe.
Im dritten Jahr habe ich mir eine Kanzel gebaut dorthin wo ich im Jahr zuvor eine Sau 2mal beobachtet hatte wie sie den Frischkessel verlies. Passend zum Wind und zum Wechsel durch eine Klinge vom Malbaum, Kirre, Luderplatz getrennt.
Habe mir daraufhin einen Rüffel eingehandelt weil man nicht direkt bis an die Leiter fahren kann, war nicht im Detail abgesprochen, habs ja im Prinzip auch für mich und die Schweine gemacht. Nicht fürn Ansitz in Sandalen.

Ein halbes Jahr später im Herbst lag dann die erste Sau in diesem Revier.

Da mein Jagdherr die Jagd gesundheitshalber aufgab habe ich für ein Jahr Restlaufzeit gepachtet. Mußte ich tun, mein Weg zum Revier ist ca. 50 m um Nachbars Haus rumgehen.

Wildschäden gab es schon Jahre im Schnitt 300 - 500€, habe mit meinen Kindern Erntereste von Mais abgesammelt. Felder verstänkert, etc. Zusammenarbeit mit den Bauern war meist gut, die wussten genau daß ihnen außer mir keiner hilft.

Bis ich nun das Revier selber hatte war die erste gesichtete Sau mit ihren Frischlingen ein paar Generationen weiter (1+4)x3x3x3 also jede Menge.

Jetzt zum Nachtleben der Schweine.

Ich arbeite in Wechselschicht, jede 2. Woche bis 24.00 Uhr. Also ich mit dem Motorrad von der Arbeit heim, noch kurz die Maisfelder angefahren, angehalten, Lenker nach rechts, sind da über 20 Frischlinge und Überläufer im Lichtkegel von den Alten hab ich nichts gesehen das Feld hat eine leichte Kuppe, daneben ist eine eingezäunte Obstplantage.
Also Nachtwache und am Nächsten Tag Kontrolle. Das Feld 90a gerade gekeimt war zu 50% platt. Also Bocksitz gegenüber der Obstplantage hinter den Winterweizen gestellt. (Den der das Nachtsichtgerät überstrahlt). Mitjäger organisiert die sitzen bis ich vom Geschäft komme.


Aufgemerkt: mein Jagdkamerad saß von 23.00 bis 0.45, gegen 0.00 hat er wegen schlechter Sicht eine Rotte Sauen mit einem Schrotschuß in die Luft vergrämt. Dann haben wir uns 10 min laut unterhalten und Infos augetauscht. Er hat sich gewundert daß ich noch raussitzen wollte, da ja eh für die Nacht alles gelaufen sei. Aber wenn ich 9 Stunden im Ölnebel stehe habe ich gerne nochmal 2 Stunden frische Luft.
Mein Jagdkamerad fährt also weg, Auto stand max 40m vom Mais weg, ich machs mir an frischer Nachtluft bequem 20m vom Mais weg, nach 20min schrecken Rehe ca. 200m vor mir am Waldrand, 10 min später sind 2 grobe Sauen mit Frischlingen auf dem Feld machen 2 Reihen hoch und runter nieder und gehen ab. Gabs noch in der Plantage ein gequike 10 min später schrecken 500m rechts unter mir die Rehe.
Es ist stockfinster eine dunkle Wolke vor dem Mond. 20 min später schrecken 200 m vor mir Rehe am Waldrand, 15 min später 2 Sauen, weiß ich ja, von den Frischlingen sehe ich nichts, ist zu dunkel. 5 min später kommt noch eine Sau von unten das Feld hoch, da passt was nicht zusammen, das sind andere, eine Keilerrotte. Zum Schießen ist es zu dunkel und als sich die Wolke verzog, waren sie schon weg, 5 min später schreckten die Rehe 500m rechts unter mir.
3 Rotten in einer Nacht wie auf der Autobahn mit Ansage. Gut dass wir da waren, viel ist wohl nicht passiert 4-5 halbe Reihen wohl weg, denkste. So 3.30 bin ich heim, war nichts mehr los, ne Mütze Schlaf nehmen. Um 9.00 wieder raus kontrollieren hat noch ein Drittel vom Feld gefehlt.

Nachts war nichts zu machen, 1. Saat 90% Ausfall, 2. Saat 30% Ausfall und als ich dachte wir sind durch ist noch eine 3. Nachsaat aufgegangen, ehe wir die durch hatten wurde schon der Weizen interessant, da war eigentlich nichts drin, den haben die Sauen als Kaugummi genommen und wieder ausgespuckt.

Nach ein paar Nachtansitzen sind die Sauen nur noch morgens gekommen 3.50 ab 4.05 war ausreichendes Büchsenlicht und Glockenschlag halb 5 sind sie im Pulk ab in den Wald.

Habe dann mit meinem Mitjäger in 6 Wochen 5 Schweinchen geschossen. Alle zwischen 3.55 und 4.15. Dann war für ein paar Wochen Ruhe.

Wir haben in 12 Monaten auf 150 ha Feld 13 Sauen geschossen. Alle im Feld nix im Wald. Teilweise 2 Tage nachdem frisch verstänkert wurde.
Laut Lehrmeinung kann man auf 100ha 2 Sauen kriegen, wenns gut läuft bis zu 4. Haben wir um 50% überboten, ohne teure Technik. Nur mit offenen Augen und Sinnen.
 
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Eine interessanter Bericht. Wie spürst du eigentlich das Revier ab? Ich habe das Spurensuchen im letzten Jahr so richtig entdeckt und es bereitet mir große Freuden.


Kronberg

P.S: Du könntest deine Antwort am besten hier hineinschreiben.
 
S

sportwaldus

Guest
Hallo. Ich habe 3 nachtsichtgerate:
1. Fero 51- schlecht ca 300 euro bei ebay
2. Dipol D 126 ein gerat aus weissrusland- super super super kosten ca 2500 euro
3. neues Zeiss ca 4500 euro, bischien besser als dipol weil es einen 3fachen zomm hat
Das dipol gerat hat mich wirklich uberzeugt, kann ich nur empfahlen. wen jemand will kan er es auf zillfernrohr montieren. die montage wird mitgeliefrt.
Binn kein handler.
 
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sportwaldus schrieb:
Hallo. Ich habe 3 nachtsichtgerate:
1. Fero 51- schlecht ca 300 euro bei ebay
2. Dipol D 126 ein gerat aus weissrusland- super super super kosten ca 2500 euro
3. neues Zeiss ca 4500 euro, bischien besser als dipol weil es einen 3fachen zomm hat
Das dipol gerat hat mich wirklich uberzeugt, kann ich nur empfahlen. wen jemand will kan er es auf zillfernrohr montieren. die montage wird mitgeliefrt.
Binn kein handler.

Und schon bist du deinen Schein los!

Das Zeiss NSG hat eine 6-fache Vergrößerung.
Ich habe keine Vergleiche, finde aber, dass es super ist.
Macht auch Nachtansitze, bei denen scheinbar nicht los ist spannend:
Hasen zählen, dem Dachs zusehen, sich ärgern, dass die Rehe wieder an der "falschen" Feldecke stehen.

Auch hat es mich davor bewahrt, die scheinbar einzelne Sau zu schießen, um die es nur im NSG lebendig war.
Ja und zweimal habe ich auch Sauen mit einem parallel zum ZF montiertem Docter Leuchtpunkt und dem NSG in der linken Hand und am linken Auge geschossen. Geht, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist so unpraktisch, dass ich es wieder lasse. War aber legal.
 
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Kronberg schrieb:
Eine interessanter Bericht. Wie spürst du eigentlich das Revier ab? Ich habe das Spurensuchen im letzten Jahr so richtig entdeckt und es bereitet mir große Freuden.


hab jetzt eine gute stunde geschrieben und mir tun die Finger Weh. beim abschicken ist alles rausgeflogen, bin wohl zu doof für Computer. Deswegen Jage ich, da geht alles mechanisch.

Das wie und was ist Wurst.

Ich führe einen Sauen Kalender, der beginnt und endet immer am Neumond. So kann ich jeden Mond-Monat direkt vergleichen. Alles war ich mache und beobachte trage ich stichpunktartig ein.
So habe ich z.B. in meinem ersten Revier festgemacht, dass Sauen immer im Mondwechsel ihr Streifgebiet wechseln. Wenn Sie 10 Tage da waren brauchte man einen Tag nach Vollmond gar nicht raus. Wenn sie nicht da waren saß ich am Tag nach Voll-, Neumond meist früh drausen und es hat oft genug gepasst. Auf dem Rückwechsel wenn sie Nachts schon da Waren kommen sie Morgens vertraut. Im Mai jedes Jahr einen Abgeschlagenen Überläufer erlegt etc.
Man entwickelt ein Gefühl, da reißt es einen raus ins Revier man kann gar nicht mehr anders.
Und wenns nicht reißt kann man ausschlafen und regenerieren ohne schlechtes Gewissen oder die Angst etwas zu verpassen.
War 8 Jahre unter Strom draußen, habe letztes Frühjahr die Notbremse gezogen und ganz aufgehört. Seit 3 Monaten wieder drauf aber Piano und seit es Kalt ist und die Rehe laufen liegt alle 2 Wochen ein Kitz.
 
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@mr.woodpecker: Danke für die informativen Antworten. Es tut gut neben den ganzen Beiträgen rund um die ganzen intensiven Kirransitze auch etwas anders zur Saujagd zu lesen.

Und gute Heilung der Finger :wink:


Kronberg
 
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Oliver74 schrieb:
Hallo

Geht es um diese hier:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_nachtsichtgeraet.pdf

Mit dem BKA Bescheid im Rücken dürfte das vor Gericht durchaus Bestand haben.

Gruß

R.

Viele Grüße,

Oliver

Waffenrechtlich sieht es "wasserdicht" aus. Was aber ein Richter jagdrechtlich daraus macht, könnte ganz anders aussehen.

Die Verfasser des Jagdgesetzes wollten die Nutzung von Nachtzielgeräten verbieten und haben ihr Gesetz nach damaligem technischen Stand formuliert.
Ob dann der Richter meint, es wäre statthaft einfach das "Nacht" von dem Zielgerät" zu trennen und somit legalität gemäß Jagdgesetz zu schaffen?
Wohl kaum, das beleuchten des Ziels ist ja auch verboten, somit dürfte der Sinn des des § 19 BJG klar sein.

Lass du es doch mal drauf ankommen, Jagdneider gibt es genug, da läßt sich sicher jemand finden der dich anzeigt. Ansonsten -> Selbstanzeige

So ein Strafverfahren kann eine Weile dauern, dein SB bekommt es mit und widerruft erst mal den Jagdschein, WBK.
Evtl. bekommst du deine Scheine ja zurück wenn der Richter deiner Meinung ist, vielleicht erst in einer späteren Instanz, oder nie wieder.

Um Rechtssicherheit für alle zu schaffen -> Freiwillige bitte vortreten!
Man wird dann sehen ob das Gericht der Interpretation von Therealsilencer folgt, es damit "legal" macht. Für kurze Zeit wird das helfen, aber die Lodenfraktion wird schon eine Gesetzesinitiative ins "Rollen" bekommen um das Jagdgesetz dem technischen Stand anzupassen.


PS: das ist nicht persönlich gemeint, soll einfach zeigen, dass das Thema sehr komplex ist.

Gruß
R.
 
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Rotwildschreck schrieb:
Die Verfasser des Jagdgesetzes wollten die Nutzung von Nachtzielgeräten verbieten und haben ihr Gesetz nach damaligem technischen Stand formuliert.
Ob dann der Richter meint, es wäre statthaft einfach das "Nacht" von dem Zielgerät" zu trennen und somit legalität gemäß Jagdgesetz zu schaffen?
Wohl kaum, das beleuchten des Ziels ist ja auch verboten, somit dürfte der Sinn des des § 19 BJG klar sein.

Tja, gut gemeint ist nicht gut gemacht, das gilt auch bei Gesetzestexten. Es zählt was drinsteht, nicht, was sich der Verfasser dabei gedacht hat.

Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote schrieb:
(1) Verboten ist
...
5. a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten
des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische
Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder
elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller
Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder
Leuchtfeuern Federwild zu fangen

Da das Nachtzielgerät explizit im Text steht, sind Vorrichtungen, die keine Nachtzielgerate sind (was ein Nachtzielgerät ist, ist klar definiert) von dem Verbot ausgenommen, weil sie eben nicht drinstehen. Und um zu belegen, dass die verwendete Kombi kein NZG ist, reicht der Feststellungsbescheid vom BKA.

Knifflig kann es nur werden, wenn man das NSG als Vorrichtung zum Beleuchten des Ziels (durch den IR-Strahler) interpretiert. Allerdings ist das meiner Meinung nach ziemlich weit hergeholt...

MFG
Evolution
 
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Evolution schrieb:
Rotwildschreck schrieb:
Die Verfasser des Jagdgesetzes wollten die Nutzung von Nachtzielgeräten verbieten und haben ihr Gesetz nach damaligem technischen Stand formuliert.
Ob dann der Richter meint, es wäre statthaft einfach das "Nacht" von dem Zielgerät" zu trennen und somit legalität gemäß Jagdgesetz zu schaffen?
Wohl kaum, das beleuchten des Ziels ist ja auch verboten, somit dürfte der Sinn des des § 19 BJG klar sein.

Tja, gut gemeint ist nicht gut gemacht, das gilt auch bei Gesetzestexten. Es zählt was drinsteht, nicht, was sich der Verfasser dabei gedacht hat.

Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote schrieb:
(1) Verboten ist
...
5. a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten
des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische
Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder
elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller
Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder
Leuchtfeuern Federwild zu fangen

Da das Nachtzielgerät explizit im Text steht, sind Vorrichtungen, die keine Nachtzielgerate sind (was ein Nachtzielgerät ist, ist klar definiert) von dem Verbot ausgenommen, weil sie eben nicht drinstehen. Und um zu belegen, dass die verwendete Kombi kein NZG ist, reicht der Feststellungsbescheid vom BKA.

Knifflig kann es nur werden, wenn man das NSG als Vorrichtung zum Beleuchten des Ziels (durch den IR-Strahler) interpretiert. Allerdings ist das meiner Meinung nach ziemlich weit hergeholt...

MFG
Evolution

wobei es dann noch immer zu beweisen wäre, daß bei abgabe des schusses der ir-aufheller auch zur beleuchtung des zieles (auch wenn es nur zur nutzung der nachtsichtbrille genutzt wurde) eingeschalten war.

gerade bei hochwertigen nachtsichtbrillen kann man sich immer drauf berufen, daß die nutzung des ir-aufhellers gar nicht von nöten ist.
 
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@ Evo und Uihhh

Ihr habt ja recht, ich interpretiere das Gesetz ja auch so,
aber vor Gericht und auf hoher See....

Soweit ich mich erinnere, hat Therealsilencer aus dem WO-Forum das mit den Feststellungsbescheiden angeleiert.
Ich zitier ihn hier mal, hoffe das stört niemanden:

"Aufgrund des Fehlens eines eindeutigen höchstrichterlichen Urteils hierzu ist die Verwendbarkeit nach BJgG nicht eindeutig geklärt, da dort die Verwendung bzw. das Verbot von Nachtzielgeräten geregelt ist. Die angegebene Gerätekombi ist nach Einstufung des BKA kein Nachtzielgerät, wonach eigentlich auch § 19 BJgG geklärt wäre. Eigentlich … Anbieter wie potentielle Verwender tun gut daran, sich hinsichtlich der Jagdgesetzkonformen Anwendung obiger Geräte in der Praxis vorab bei der für sie zuständigen Behörde (Untere Jadbehörde) zu informieren. "

So sicher scheint er sich auch nicht zu sein, obwohl der wohl die Bescheide unterm Kopfkissen hat.

Gruß
R.
 

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