Nachtsichtgeräte Namibia

Registriert
22 Mai 2015
Beiträge
100
Hallo alle zusammen.
Ich fliege im Juni nach Namibia um dort auf einer Rinderfarm zu Jagen. Der dortige Farmer (Gleichzeitig auch der PH) hatte mich gebeten mein NSG mitzubringen. Ich wollte mich mal erkundigen ob es da mit der Einfuhr probleme geben könnte zudem das NSG theoretisch auch als Vorsatzgerät genutzt werden könnte. Und wie ist es dann mit dem Wiedereinfuhr in D.

Gibt allgemein etwas, auf das ich in Sachen Einfuhr in Namibia achten muss??

Entschuldigt die vielleicht dumme Fragen, aber ist mein erster Jagdurlaub und tatsächlich auch mein erster Urlaub auf einem anderen Kontinent.

Gruß und WMH
Filzkrake
 
Registriert
31 Mrz 2009
Beiträge
10.308
Nach meinem Wissensstand ist die Nachtjagd (Ausnahme Leo) bzw. die Jagd mit NSG in Namibia illegal.
Gemacht wird so einiges (Schüsse vom Pick-Up runter...), aber ich verstehe nicht, daß Gastjäger aufgefordert werden sich an so etwas zu beteiligen.
Wahrscheinlich passiert nichts, da bei der Einreise (von nicht allzu intelligenten Grenzern) nur die Waffe und Waffennummer kontrolliert wird. Im Falle jedoch, daß etwas auffällt hat man als Weißer definitiv kein Spaß mehr in diesem Land.
Ich würde die Finger davon lassen.

PS: ein PH sollte so etwas wissen und seine Kunden nicht in Gefahr bringen. Ist es ein PH oder doch nur ein Jagdführer?
 
Registriert
27 Dez 2008
Beiträge
2.561
Mir ist beim besten Willen nicht klar, warum ich in Namibia ein NSG einführen soll. Wie Lüderitz bereits richtig schrieb, ist die Nachtjagd in Namibia verboten. In letzter Zeit haben Reisende wegen angeblich übertretener Verbote oder unrichtig eingetragener Aufenthaltszeit bei der Einreise oder Ausreise extreme Probleme bekommen. Das kann leicht dazu führen, dass man seinen gebuchten Rückflug nicht antreten kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Selbst in Good Germany ist das Teil "grenzwertig"! Mit Befestigung:))))
Und dann schleppe ich so ein Teil nach Namibia:))

Der "PH" soll dir erstmal 5T Euro für dein Gerät plus 5T Euro für den Knast, und 5T Euro für eine neue Darm Rosette, nach Deutschland senden. Dann kannste immer noch überlegen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

Schorse2210

Guest
Moin,

wie die Mitforisti schon schreiben, die Nachtjagd in Namibia ist auch meines Wissens nach verboten, und wenn man seinen Spaß mit der Polizei/den Grenzern in Namibia haben will dann immer voran! Ich würde es zu Hause lassen, das kann so einiges an Ärger sparen!
Man kann bei knapp 12 Stunden tageslicht in Namibia prima und genug im Hellen jagen.

WmH
Schorse
 
Registriert
22 Mai 2015
Beiträge
100
Hi, danke für eure Antworten. Es geht tatsächlich nur ums beobachten. Die sache mit dem Nachtjagdverbot ist mir bewusst.
 
Registriert
25 Apr 2009
Beiträge
327
Hallo,

im vorletzten Jahr hatte ich 6 Bulgaren vor mir bei der Waffenausgabe. Davon hatte jeder neben dem normalen ZF auch ein Nachtsichtzielgerät im Waffenkoffer dabei. Viel schlimmer, keiner hatte irgendwelche Papiere dabei bzw. vorbereitet. Hat fast 2h gedauert. Das Nachtsichtzielgerät wurde mit zwei Sätzen erläutert, dann war es gut.
 
Registriert
27 Dez 2008
Beiträge
2.561
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Seit dem vorletzten Jahr hat sich bei den dortigen Behörden die Freundlichkeit nicht gerade verbessert. Man ist sehr stark von der Laune des Personals abhängig. Freitag lande ich in Windhoek und kann einmal unverbindlich die Bestimmungen erfragen. Ob diese dann auch bei Einreisenden immer so auch angewandt werden, steht erfahrungsgemäß allerdings auf einem anderen Blatt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Okt 2004
Beiträge
5.223
Wer nach Afrika zur Jagd fliegt und dann das typische ASP Equipmemt einsetzt bei der Jagdreise ist eh nicht zu helfen. Bulgaren, ja passt.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Abgesehen von der Nachtjagdfrage solltest Du alles, was Du an wertvollen Sachen hin- und herschleppst (auch an den Schmuck der Ehefrau denken), in einem entsprechenden Zollformular (INF3? - das müssten die Auslandsjäger hier eigendlich wissen) eintragen lassen. Du könntest sonst in die Situation kommen, dass Du wertvolle Sachen bei Rückkehr verzollen sollst, wenn Du den "Altbesitz" nicht nachweisen kannst. Das gibt ohne solche Formulare zumindest Stress, ohne ggf. Quittungen auch viel Stress.

Viele Grüße

Joe
 
S

Schorse2210

Guest
Moin,

ja da ist auch mit dem einheimischen Zoll nicht zu spaßen.
Wir waren 2014 in Namibia, bei der Rückkehr nach D morgens um 6 in Frankfurt gelandet sind die ca. 30 Jäger aus dem Flugzeug alle durch das grüne Tor gegangen weil beim roten keiner anwesend war. Mein Vater und ich sind ins rote Tor und haben den dort aufgehängten Telefonapparat verwendet, uns wurde freundlich gesagt, das gleich jemand erscheinen werde.
Nach 5 Minuten kam eine Gruppe aus ca. 6-8 Zollbeamten mit den "Grün-Tor-Jägern", die sie alle auf der anderen Seite des Tores abgefangen hatten und die schnellste und einfachste Kontrolle hatten wir. Wir haben bereits im Auto gesessen und sind nach Hause gefahren, da haben einige von den Schlauen noch beim Zoll gestanden...;)

Wenn es einem möglich ist mit einfachen Mitteln Probleme zu vermeiden, so sollte man es tun, würde für mich auch problematisches Equipment beeinhalten!

WmH
Schorse
 
Registriert
25 Mai 2011
Beiträge
3.322
Hallo alle zusammen.
Ich fliege im Juni nach Namibia um dort auf einer Rinderfarm zu Jagen. Der dortige Farmer (Gleichzeitig auch der PH) hatte mich gebeten mein NSG mitzubringen. Ich wollte mich mal erkundigen ob es da mit der Einfuhr probleme geben könnte zudem das NSG theoretisch auch als Vorsatzgerät genutzt werden könnte. Und wie ist es dann mit dem Wiedereinfuhr in D.

Gibt allgemein etwas, auf das ich in Sachen Einfuhr in Namibia achten muss??

Entschuldigt die vielleicht dumme Fragen, aber ist mein erster Jagdurlaub und tatsächlich auch mein erster Urlaub auf einem anderen Kontinent.

Gruß und WMH
Filzkrake
Auf was soll denn mit dem NSG gewaidwerkt werden?
 
Registriert
27 Dez 2008
Beiträge
2.561
Abgesehen von der Nachtjagdfrage solltest Du alles, was Du an wertvollen Sachen hin- und herschleppst (auch an den Schmuck der Ehefrau denken), in einem entsprechenden Zollformular (INF3? - das müssten die Auslandsjäger hier eigendlich wissen) eintragen lassen. Du könntest sonst in die Situation kommen, dass Du wertvolle Sachen bei Rückkehr verzollen sollst, wenn Du den "Altbesitz" nicht nachweisen kannst. Das gibt ohne solche Formulare zumindest Stress, ohne ggf. Quittungen auch viel Stress.


Das wissen die schon, aber es wurde nur nach der Einfuhr nach Namibia gefragt. Natürlich gibt es tausend gute Tips für Afrikareisen, aber das wäre hier wohl "etwas" zu umfangreich.
Nebenbei wurden weder meine Kunden noch ich je nach der INF3 gefragt. Sie erspart aber doch möglicherweise längere Nachfragen. Waffen sind letztlich durch die Eintragedaten in der WBK und eine deutsche Kaufquittung sofort nachprüfbar.
Bei anderen wertvollen Wertgegenständen wie z.B. Kameras oder Ferngläsern ist die INF3 oder zumindest die Kaufquittung mit Seriennummer ratsam.
Wenn die Ehefrau ihren wertvollen Schmuck mit nach Afrika nimmt, ist ihr in meinen Augen auch nicht mehr zu helfen !:rolleyes:
 
Registriert
15 Dez 2000
Beiträge
566
Ich kann die Kommentare #14 von ReinerW sowie die Hinweise (#12) von Schorse2210 nur unterstützen.

Es ist sehr verführerisch schnell den grünen Ausgang im Flughafen bei der Rückkehr von einer Jagdreise mit Waffe im Gepäck zu benutzen. Besonders wenn man nach einem langen Nachtflug morgens an einen scheinbar „nicht besetzten Kontrollpunkt des Zolls“ ankommt. Besser nicht machen, was passieren kann beschreibt Schorse2210 sehr treffend.

Einreise/Rückkehr nach Deutschland mit „Rückwaren“!
„Rückwaren“ – „INF3“ = Zolldeutsch!


Die passenden Links vom Zoll dazu:

https://www.zoll.de/DE/Privatperson...l-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Z...ertigungverfahren-bei-wiedereinfuhr_node.html

https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0028_fotoausruestung_im_urlaub.html

Wie schon in den Kommentaren #11 von Mohawk und #14 von ReinerW darauf hingewiesen, könnte es bei der Rückkehr nach Deutschland Probleme beim Zoll mit den sogenannten „Rückwaren“ geben!

Hat man sich allerdings im Vorfeld (also vor der Abreise aus Deutschland) die Mühe gemacht und ist mit seinen Wertgegenständen (Waffen, Optik, Fotoapparat, Laptop usw.) die man mit auf eine Auslandsreise nehmen will sowie dem korrekt ausgefüllten Formblatt INF3 bei seiner Zolldienststelle gewesen und hat dort alles „amtlich“ begutachten u. beglaubigen lassen, dann dürfte es bei der Einreise keine Probleme geben.

Das heißt, man muss sich im Vorfeld viel Mühe machen.

Ob es immer notwendig ist, so viel Aufwand zu betreiben, das muss ich hier leider offen lassen. Ich habe mir vor Jahren die Mühe gemacht und das INF3 für meine Jagdwaffe mit Optik vom Zoll beglaubigen lassen. Leider hat das INF3 auch eine „Verfallzeit“, da es nur für einen bestimmten Zeitraum Gültigkeit hat. Theoretisch müsste man dann wieder los und die ganze Prozedur erneut vollziehen.

Fakt ist allerdings auch, dass ich bisher nie bei allen meinen Jagdreisen ins Ausland das INF3 beim Zoll bei der Einreise in Deutschland vorzeigen musste. Im Klartext, es wurde vom Zoll bisher kein Nachweis verlangt. Manche Zollbeamten am Flughafen kennen den Nachweis gar nicht in Verbindung des INF3 als „Rückware“ von Waffen.

Wenn ich heute mit Jagdwaffe und Co. ins Ausland reise, dann habe ich das „abgelaufene“ INF3 als Quittung dabei.

Wer die geschilderte Prozedur nicht machen möchte, sollte auf jeden Fall alle Quittungen, Rechnungen usw. wo die Märchensteuer mit ausgewiesen wird von Waffe & Co. mitnehmen. Wenn dann ggf. bei der Einreise nach Deutschland das Thema beim Zoll aufkommen sollte, kann man nachweisen, dass die Ware in Deutschland gekauft und die Märchensteuer entrichtet wurde.

Hat man keine Nachweise dabei und die teure Flinte / Büchse mit Schaftholzklasse 12 und besser gefällt auch dem Zollbeamten und dieser verlangt einen Nachweis das man den Gegenstand schon vor der Abreise in Deutschland im Besitz hatte und man kann nichts vorweisen, dann wird der Gegenstand vom Zoll kurzerhand vorläufig beschlagnahmt und bleibt solange vor Ort, bis der Besitzer den Nachweis erbringt. Das könnte bedeuten, dass man eine zusätzliche Hin- und Rückreise zum Flughafen auf sich nehmen muss! Wer will das schon….

Empfehlung bei der Einreise nach Deutschland
Wenn man die Prozedur INF3 gemacht hat und man kommt auf der Rückreise zum Zoll, dann bitte nicht voreilig das INF3 dem Zollbeamten präsentieren und sich wichtigmachen wie gut man vorbereitet ist. Damit weckt man nur „schlafende Hunde“ und ggf. ebenso einreisende Auslandsjäger mit Waffe & Co. die keine Nachweise dabei haben, haben dann schlechte Karten.

Ist nur ein freundlicher Hinweis allgemein an alle Auslandsjäger.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
169
Zurzeit aktive Gäste
498
Besucher gesamt
667
Oben