Wolltest du nicht auf deinen Anwaltsausweis verweisen und damit "jede Diskussion beenden"?Was Zollbeamte beeindruckt oder nicht spielt doch gar keine Rolle.
Das steht doch außer Frage! Du weißt aber schon, dass die Nachweislast, dass es sich um "Rückwaren" handelt, dem Einreisenden obliegt? Und dass man diesen Nachweis am einfachsten mit INF3 erbringt?Zollbeamte haben sich an die geltende Gesetzeslage zu halten. Verstöße gegen diesen Grundsatz aufgrund fehlender Kenntnis der Gesetzeslage haben nur die Beamten zu verantworten. Deutsche Bürger sind im Verhältnis zum Staat entsprechend der gesetzlichen Wertung keine Bittsteller.
Wolltest du nicht auf deinen Anwaltsausweis verweisen und damit "jede Diskussion beenden"?
Hilfe es trollet hier sehr........