[Hessen] Nachtsichttechnik in Hessen..... (Verarsche Teil xxxx)

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hallo.
Zur Kenntnisahme. Rechtssicherheit:

https://ljv-hessen.de/nachtsichtvor...0IcfP_nUJbvwZ4cmSFTj0GPjge5MGRe0wIde4Us1AVmMg

Das PARD NV007 beibt also aussen vor.
Jeder, der Hessen präventiv vor der ASP verschont, muss demnach dazu auf teure Nachtsichttechniken zur Bejagung zurückgreifen.

Ach so... Taschenlampen und sonstige künstliche Lichtquellen zum Anstrahen von Schwarzwild bleiben zur Bejagung auch verboten.
 
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Ja, so ist das .... kleiner Tipp, den LJV Anschreiben und denen auf den Wecker gehen. Die haben ganz schön was zu tun, weil die ständig fragen zur Nachtschicht geschickt bekommen. Und auch nicht so recht beantworten können.

Es wird sich zwar aktuell nix ändern, aber irgendwie und irgendwann spricht sich der Unmut vom „Volk“ rum.
 
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Gelöschtes Mitglied 25569

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@HeiLo: Ja, so ist das... aber den hessischen LJV anschreiben bringt leider nichts. Die haben das Thema ersten „verpennt“ und zweitens nicht verstanden, weshalb sie es „nicht so recht beantworten können“. Die Regelung (nicht nur in Hessen) geht so sehr an der Praxis und der Realität vorbei, dass es ein Skandal ist. So jedenfalls wird man der Sache nicht gerecht werden und bekommt die ASP auch nicht effektiv bekämpft. Ich finde es eine Schande für den hessischen LJV (leider verpennen die aktuell noch andere Brennpunkte!) aber auch den DJV sich so vorführen zu lassen und im Vorfeld (einmal mehr) keine jagdliche Kompetenz eingebracht zu haben. Solche Interessenvertreter braucht niemand! Jetzt haben wir den „Salat“ in puncto Nachtsichttechnik...
 
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Gelöschtes Mitglied 25569

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Anbei der hessische Auslegungshinweis...
 

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  • Auslegungshinweise_Nachtsicht_20200618.pdf
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Gelöschtes Mitglied 25569

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Und nun die hessiche Verordnung über jagdliche Massnahmen zu Verhinderung der Ausbreitung der ASP (Mai 2020)... und was dort unter § 1, Nr. 1, Abs. 5 usw. zum Thema Nachtsicht und Wärmebild und Beleuchtung steht widerspricht dem o.g. Auslegungshinweis komplett. Den hier wird der Einsatz von Nachtsicht und Zielbeleuchtung uneingeschränkt erlaubt! Natürlich gilt diese „Verordnung“ nur für die Jagd auf Schwarzwild und nur ab dem Datum, wo die ASP tatsächlich ausgebrochen ist. Dann ist es aber für Nachtjagd zu spät, denn dann ist die ASP bereits da und die Jagd wird vielfach ruhen. Der Einsatz von Nachtsichttechnik inkl. Wärmebildtechnik und Zielbeleuchtung sollte doch ursprünglich die intensivere Nachtjagd im Vorfeld der ASP unterstützen und befördern, um die Schwarzwildbestände effektiver zu reduzieren. Was bitte ist daran so schwer einer Politik zu vermitteln, die ja eigentlich mit diesen Gesetzen und Verordnungen im Ursprung genau dies beabsichtigt hatte? Ich verstehe es einfach nicht! Mit Unfähigkeit kann man dieses Versagen der Jagdverbände alleine nicht erklären... Könnte es sein, dass eine böse Absicht dahinter steckt?
 

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  • GVBl_2020_Nr_30_-GVBl I Standbogen - gvbl_2020_nr_30.pdf
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Was habt Ihr denn, in Niedersachsen sind die Dinger verboten und bleiben es vermutlich auch. Mit Aufheller, ohne Aufheller, was auch immer...
 
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Und nun die hessiche Verordnung über jagdliche Massnahmen zu Verhinderung der Ausbreitung der ASP (Mai 2020)... und was dort unter § 1, Nr. 1, Abs. 5 usw. zum Thema Nachtsicht und Wärmebild und Beleuchtung steht widerspricht dem o.g. Auslegungshinweis komplett. Den hier wird der Einsatz von Nachtsicht und Zielbeleuchtung uneingeschränkt erlaubt! Natürlich gilt diese „Verordnung“ nur für die Jagd auf Schwarzwild und nur ab dem Datum, wo die ASP tatsächlich ausgebrochen ist......
zwie Paar unterscheidliche Schuhe. Völligst unterschiedlich.
Noch jagt ihr in Hessen, weiterhin nach Steinzeit Väters Sitte...

Aber wenn eines Taged ASP ausbricht,werdet ihr zu Schergen für Eure Landesregierung degradiert :mad::mad::mad:
Mein tiefstes Mitgefühl, heute schon!
 
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Gelöschtes Mitglied 25569

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zwie Paar unterscheidliche Schuhe. Völligst unterschiedlich.
Noch jagt ihr in Hessen, weiterhin nach Steinzeit Väters Sitte...

Aber wenn eines Taged ASP ausbricht,werdet ihr zu Schergen für Eure Landesregierung degradiert :mad::mad::mad:
Mein tiefstes Mitgefühl, heute schon!

So ist es offenbar politisch ausgedacht und vom LJV nicht verhindert (nicht nur in Hessen auch z.B. in NRW gibt es solche Pläne). Aber ob dann jeder Jäger das alles bereitwillig so mitmacht, wenn es soweit ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich bin gespannt...
 
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Ich glaube, ihr verkennt bewusst die reale Lage in der Jägerschaft. Auch wenn hier in einem Forum 20 oder 25 Leute sich die Finger wund schreiben, ist das nicht der Druck des Volkes. Der Besitz von Nachtsichttechnik ist nach meiner Schätzung in meinem Umfeld bei max 15 bis 20%, die Nachtzieltechnik liegt sicher nochmals 90% darunter. Es ist also nicht das Thema "der Jägerschaft". Es mag sein, dass da vielen der Leidensdruck fehlt - aber die Pflicht zur scharfen Bejagung wegen ASP gilt ja überall. Ich besitze eine WBK und schätze deren Vorteile. Andererseits bin ich auch nicht davon überzeugt, dass die hier so eingeforderte Technik wirklich vom großteil der Jägerschaft gewünscht wird.
 
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.... Aber ob dann jeder Jäger das alles bereitwillig so mitmacht, wenn es soweit ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich bin gespannt...
Sollten die dann dazu abkommandierten Amtspersonen nicht ausreichen, werden die Pächter werden per Zwangsverordnung dazu verpflichtet.
Seuchenfall... da gelten ganz andere Spielregeln. Möge dieser Kelch an euch vorübergehen!

Ich meine das völlig ohne Polemik !
 

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