Nachtsichtvorsatzgeräte / Erfahrungen

G

Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Hallo Knuddel,

ich zitiere aus dem Schreiben des LRA:

"Wir beauftragen Sie hiermit, die Schwarzwildbejagung unter Verwendung von "Dual-use"-Nachtsichtvorsatzgeräten in Verbindung mit dem Zielhilfsmittel einer Jagdlangwaffe und IR-Strahler vorzunehmen."

Gruß,

Bernhard

:thumbup:

an Deutlichkeit u n d somit Rechtssicherheit nicht zu übertreffen

(wir wissen ja, weshalb es eine Beauftragung und keine Genehmigung ist! ;) ) !!

Magst Du, bitte, kurz sagen, welcher Landkreis Deine Beauftragung ausgesprochen hat ?

Danke im Voraus!
 

GunTec

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Hallo zusammen,

wir bekommen für unser Revier eine offizielle Erlaubnis "mit behördlicher Beauftragung (Bayern)" zur Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild.


Ist zum Nachtsichtvorsatzgerät hierbei ein Infrarot- Aufheller erlaubt oder darf nur das Vorsatzgerät allein benutzt werden?

IR-Laser oder Dioden sind immer erlaubt ... man sollte mit ihnen bloß auf keinen Fall ins Gerät leuchten weil dann die Röhre beschädigt wird.
 
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Ich denke vor 2 Jahren wurde hier im Landkreis schon die erste Genehmigung für ein Vorsatzgerät ausgesprochen. Da war der körperliche Nachweis verpflichtend. Bei der jetzigen Genehmigungspraxis gibt es zumindest bei uns keinen Nachweis, auch nicht z.B. durch Zusatz in der Streckenliste. Wir haben es freiwillig gemacht.

Wir befinden uns in einer ca. 2-jährigen "Überbrückungszeit", das Ziel ist klar.

Soll ich mich jetzt über Einträge in den Streckenlisten hier auslassen?
 
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zu #1:
wie viel SW habt ihr vorher erlegt und wie viel werdet ihr unter Beauftragung erlegen?
Gibt es da Vorstellungen?

Wenn es sich nur um ein Gerät handelt, habt ihr Adapter für unterschiedliche Zfr.
oder jagt ihr wechselweise mit dem gleichen Gewehr
 
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Hallo zusammen,

@ gipflzipfla: Das LRA Regensburg hat die Beauftragung ausgesprochen.

@ Sir Henry: Mir ist nicht bekannt, dass diese Beauftragung in irgendeiner Weise kontrolliert werden würde. Ich habe auch keine Vorgabe bekommen, wie viele Stücke Schwarzwild ich in welcher Zeit zu erlegen hätte. Die Beauftragung ist immerhin freiwillig erfolgt. Heute Abend bin ich z.B. wieder im Revier. Mal sehen ...
Das Wärmebild-Voratzgerät habe ich mir auf eigene Kosten angeschafft. Ich kann es mittels zweier Adapter an verschiedenen Zielfernrohren zweier Jagdwaffen nutzen.

Gruß,

Bernhard
 
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servus



:thumbup:

an Deutlichkeit u n d somit Rechtssicherheit nicht zu übertreffen

(wir wissen ja, weshalb es eine Beauftragung und keine Genehmigung ist! ;) ) !!

Welche Rechtssicherheit?
[FONT=&quot] Nach meinen Informationen sind sich die Rechts- Experten einig, dass der Einsatz von Nachtzieltechnik auf der Grundlage eines behördlichen „Auftrages“ nach § 40 Abs. II WaffG nicht zulässig ist.[/FONT]
[FONT=&quot]


[/FONT]
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Hallo zusammen,

@ gipflzipfla: Das LRA Regensburg hat die Beauftragung ausgesprochen.

danke :thumbup:

@ Sir Henry: Mir ist nicht bekannt, dass diese Beauftragung in irgendeiner Weise kontrolliert werden würde. Ich habe auch keine Vorgabe bekommen, wie viele Stücke Schwarzwild ich in welcher Zeit zu erlegen hätte. Die Beauftragung ist immerhin freiwillig erfolgt. Heute Abend bin ich z.B. wieder im Revier. Mal sehen ...
Das Wärmebild-Voratzgerät habe ich mir auf eigene Kosten angeschafft. Ich kann es mittels zweier Adapter an verschiedenen Zielfernrohren zweier Jagdwaffen nutzen.

Gruß,

Bernhard

..die Intention hinter der Frage war mich klar ;)

Anblick, wünsch ich Dir, und Waidmanns Heil :cheers:
 
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Hallo Mitch,

es ist mir schon klar, dass das BKA und Herr Professor Dr. Vocke bezüglich der jagdlichen Nutzung dieser Vorsatzgeräte im Viereck springen, aber falls die Beauftragungspraxis hier in Bayern rechtlich angreifbar wäre, dann hätte sich diesbezüglich in den vergangenen Monaten ganz sicher etwas getan. Glaubst Du nicht?

Gruß,

Bernhard
 
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Hallo Mauser-Jäger,

das weiß ich nicht wer wieso im Viereck springt, und so lange dein LRA das so genehmigt sollte das für Dich auch ok sein! Nur befürchte ich, dass da das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Von Rechtssicherheit zu reden das halte ich für verfrüht!
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Hallo Mauser-Jäger,
...

Von Rechtssicherheit zu reden das halte ich für verfrüht!

wenn ein Amt, eine Behörde, her geht und im Rahmen der Seuchenprävention freiwillige Jäger mit der Bajagung von Schwarzwildreduktion beauftragt und heute bereits l e g a l e Gerätschaften zur erweiterten Nutzung frei gibt, die man n i c h t genehmigen kann, dann handelt man als beauftragter Jäger als Verlängerungsarm der Behörden.

Ich habe noch von keiner angedachten Klage gegen diese zeitlich begrenzte Praxis gelesen...

Und es gibt mit Sicherheit k e i n e Argumente, die gegen die Verwendung sprechen !


Ausser man macht sich in diversen Jagdverbänden selbst ein X für ein U vor und glaubt, es gäbe niemanden, der solche Gerätschaften u n d selbst wirklich verbotene Zielhilfen (eigenes Absehen!) mit genügend krimineller Energie auch unbeauftragt missbräuchlich verwenden könnte.
 

Wheelgunner_45ACP

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Welche Rechtssicherheit?
Nach meinen Informationen sind sich die Rechts- Experten einig, dass der Einsatz von Nachtzieltechnik auf der Grundlage eines behördlichen „Auftrages“ nach § 40 Abs. II WaffG nicht zulässig ist.




Ich glaube du wirfst hier was durcheinander. Nachtsicht-ZIEL-Geräte sind und bleiben wohl auch verboten, die Beauftragung ist eine Freigabe, Nachtsicht- VORSATZ- gerät (sog. Dual-Use- Geräte) vor die herkömmliche Zieloptik zu montieren und legal einzusetzen. Wird die Beauftragung widerrufen oder erlischt, dann kannst du die Teile immer noch für's Fernglas/ Spektiv einsetzen. Der Besitz ist jetzt schon legal, so lange du das Teil nicht vor ein ZF setzt.

Um mal 2 Beispiele zu bringen:
- Pulsar Digisight Ultra N355 > Zieloptik > Verboten http://www.pulsar-nv.com/de/product.../digitales-nachtsichtzielfernrohr-digisight-/
- Pulsar F135 oder FN135 > Dual Use > Legal http://www.pulsar-nv.com/de/products/digital-nv-scopes/digitales-nachtsichtger-t-forward-fn135/
 
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Ich glaube du wirfst hier was durcheinander. Nachtsicht-ZIEL-Geräte sind und bleiben wohl auch verboten, die Beauftragung ist eine Freigabe, Nachtsicht- VORSATZ- gerät (sog. Dual-Use- Geräte) vor die herkömmliche Zieloptik zu montieren und legal einzusetzen. Wird die Beauftragung widerrufen oder erlischt, dann kannst du die Teile immer noch für's Fernglas/ Spektiv einsetzen. Der Besitz ist jetzt schon legal, so lange du das Teil nicht vor ein ZF setzt.

Um mal 2 Beispiele zu bringen:
- Pulsar Digisight Ultra N355 > Zieloptik > Verboten http://www.pulsar-nv.com/de/product.../digitales-nachtsichtzielfernrohr-digisight-/
- Pulsar F135 oder FN135 > Dual Use > Legal http://www.pulsar-nv.com/de/products/digital-nv-scopes/digitales-nachtsichtger-t-forward-fn135/

Danke, Norbert. Ist mir bekannt!
Es geht darum, ob der "behördliche Auftrag" im Zusammenhan g mit §40 WaffG zulässig ist!
Und nein, ich bin nicht gegen den Einsatz Deiner Beispielgeräte ;-)
 
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Wie unterscheidet sich so ein N 355 qualitativ im Vergleich zu einem FN 155 auf einem guten herkömmlichen Glas?
 
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Wheelgunner_45ACP

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Danke, Norbert. Ist mir bekannt!
Es geht darum, ob der "behördliche Auftrag" im Zusammenhan g mit §40 WaffG zulässig ist!
Und nein, ich bin nicht gegen den Einsatz Deiner Beispielgeräte ;-)


Wenn ich die ganze Diskussion und alle Infos richtig verstehe, wird du mit diesem Bescheid von der Behörde BEAUFTRAGT, so zu handeln und hast damit entsprechend hoheitliche Rechte, die die Verbote im WaffG aushebeln. So hat es mir zumindest mein SB erklärt, weil mich als in BY lebender Jäger die Thematik auch interessiert, ungeachtet der Tatsache ob ich das Geld investieren würde oder nicht
 
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Hallo zusammen,

also hier mal ein Erfahrungsbericht vom Ansitz mit einem Wärmebild-Vorsatzgerät. In meinem Fall handelt es sich um ein TV MAU V3 der Firma Alpha-Photonics.

BW0419183.jpg

Zunächst mal ist es ein tolles Gefühl, unabhängig von irgendeinem Mondlicht ansitzen zu können. Im Gegensatz zu einem Nachtsicht-Vorsatzgerät mit IR-Scheinwerfer kann das Wärmebild-Vorsatzgerät Wärmequellen bis 1200m anzeigen. Die Empfindlichkeit ist damit so hoch, dass man auf ca. 300m z.B. noch Feldmäuse beobachten kann.

Für einen schnellen Überblick im Revier, unabhängig von der Tageszeit, ist ein Wärmebild-Vorsatzgerät damit grundsätzlich erstmal gut geeignet.

Ein sicheres Ansprechen (Bache/Keiler) bei völliger Dunkelheit ist meiner Ansicht nach bis ca 200m möglich. Weiter schieße ich auch bei Tag nicht. Wichtig ist auch zu wissen, dass sich Objekte angeblich nur bis zu einer Vergrößerung von 6-fach scharfstellen lassen. Ich werde mein Wärmebildgerät demnächst mal auf ein ZF mit einer Vergrößerung von 5-25x56 montieren, dann kann ich hierzu mehr sagen.

Warme Objekte erscheinen vor einem hellgrauen Hintergrund in Weiß oder Schwarz, je nach Einstellung.

Beim gestrigen Ansitz kam mir allerdings nur eine hochbeschlagene Geiss (Ricke) in Anblick.

BW0419182.jpg

Nachteilig ist der hohe Batterieverbrauch. Das Gerät wird mit zwei 6V-Lithium-Fotobatterien CR123A betrieben, welche ca € 3,-- das Stück kosten und (bei Kälte) ca eine Stunde halten. Ich hoffe mal, dass sich dies bei höheren Aussentemperaturen noch ändert. Angeblich soll es aber auch einen externen 12V-Akku dazu geben.

Sehr nachteilig ist der Preis dieses Wärmebild-Vorsatzgerätes, der ca. dreimal höher ist als der eines guten Nachtsicht-Vorsatzgerätes. Ich habe es mir daher gut überlegt, ob ich so viel Geld ausgeben möchte. Aber das Gefühl, auch bei völliger Dunkelheit nicht mehr abbaumen zu müssen und nicht mehr auf ausreichend Mondlicht angewiesen zu sein, ist - im wahrsten Sinne des Wortes - UNBEZAHLBAR.

Sollte dieses Gerät irgendwann nicht mehr an ein Zielfernrohr montiert werden dürfen, werde ich es bestimmt zur händischen Beobachtung mit 3-fachem Okular weiterverwenden.

Schönen Gruß,

Bernhard
 
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