Nachtzielgeräte Niederösterreich

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Nachtzielgeräte glaube ich Dir nicht. Höchstens Nachtsichtvorsatzgeräte.
 
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"Bereits in der Landtagssitzung kommende Woche soll die Freigabe von Nachtzielgeräten zur Bejagung von Schwarzwild beschlossen und damit legitimiert werden - zunächst befritste auf drei Jahre und unter besonderen Auflagen."
 
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Die "besonderen Auflagen" sind nur 3 Jahresjagdkarten hintereinander wenn ich mich nicht verlesen habe.
 
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Die "besonderen Auflagen" sind nur 3 Jahresjagdkarten hintereinander wenn ich mich nicht verlesen habe.
Laut Aussendung des NÖLJV braucht man zusätzlich noch die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten und, welch Witz, muss einen Kurs des LJV zum Thema besucht haben.
Newsletter NÖLJV schrieb:
Die neue Regelung erlaubt vorerst für die Dauer von vier Jahren (bis 31.12.2023) den Einsatz von technischen Nachtzielhilfen. Vor Ablauf der Befristung wird die niederösterreichische Landesregierung eine wissenschaftliche Evaluierung durchführen, um den Erfolg zu bewerten.

Der Einsatz von Nachtzielhilfen ist nur jenen Jägerinnen und Jägern erlaubt, die


  • zumindest in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen NÖ Jagdkarte waren oder
  • einen entsprechenden Schulungskurs für die richtige Handhabung dieser Geräte beim NÖ Jagdverband absolviert haben.
Zudem ist eine schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigen bzw. Jagdleiters analog zu Bestimmung § 31 Z 4 NÖ Jagdverordnung (Verwendung von Kastenfallen) einzuholen.

Mit den Nachtzielhilfen dürfen ausschließlich Wildschweine bejagt werden. Der Einsatz ohne die erforderlichen Voraussetzungen, bei anderen Wildarten oder Raubzeug wird als Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit gewertet. Bei Zuwiderhandeln droht ein Strafrahmen von mindestens EUR 2.000,- bis EUR 20.000,-- und der Entzug der Jagdkarte
 
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Gut gemacht in Österreich. Dabei ist dort die Dichte an Schwarzwild wie hoch?
 
G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest
Vor allem ist der Preis von Nachtsichtzielgeräten günstiger!
Die ganzen US Teile drücken den Preis!
In England sind die auch erlaubt!
 
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Laut Aussendung des NÖLJV braucht man zusätzlich noch die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten und, welch Witz, muss einen Kurs des LJV zum Thema besucht haben.
stimmt nur bedingt.... wenn du länger wie 3 jahre durchgehend im besitz einer gültigen nö-landesjagdkarte warst reicht das. nur wer das nicht hat muss einen kurs für die richtige handhabung dieser geräte beim NÖ LJV absolviert haben. das wörtchen ODER ist das wichtige in der verordnung über technische nachtzielhilfen
 
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Ich kann mir schon vorstellen wie so eine Ausbildung aussieht.
ON - Offf - ON - Off - ON - Off ____ " So und jetzt mal Sie alleine " ........
Egal ob Deutschland oder Österreich - was diese Fachplolitiker da so verzapfen und beschließen ist schon haarsträubend. Was einem Bürger da so zugemutet wird und wie mit den Leuten umgegangen wird ist Wahnsinn. Wir sind Alles potentielle Bombenleger. In einer Statistik von Berlin ( gemeldet waren rund 55.000 meldepflichtige Waffen ) stand einmal das 0,01 Prozent der Straftaten mit legalem Waffenmaterial begangen werden. Das ist nichts - Nada - gar nix. Und dafür machen die so eine Welle. Kosten und Mühen. Wahnsinn regiert Die Welt.
 
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Prinzipiell find ichs gut, der LJV setzte sich ja auch für die SD ein, wenn der hier Vorreiter wird, vl schließen sich ja andere Bundesländer auch an.
Spannend finde ich nur, dass das "Kontrollgebiet" andere an CZ grenzenden Bundesländer hier nicht umfasst.
Also der NÖLJV schreibt Nachtzielhilfen.
Quelle

Reduktion des hohen Wildschweinbestandes in NÖ zur Seuchenprävention sowie zur Minimierung von Schäden in der Landwirtschaft notwendig
Aufgrund der zu erwartenden Zunahme bzw. der bereits teilweisen hohen Bestände in Niederösterreich ist eine Reduktion des Schwarzwildes unbedingt notwendig, um im Falle eines Ausbruchs die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu erleichtern. Das Schwarzwild ist besonders schwierig zu bejagen. Es ist überwiegend nachtaktiv, wehrhaft und extrem vorsichtig. Eine Reduktion des Bestandes ist daher nicht leicht. Aus diesem Grund wird nun in Niederösterreich für eine Dauer von vorerst vier Jahren der Einsatz von technischen Nachtzielhilfen flächendeckend zur Intensivierung der Wildschweinbejagung erlaubt. Im Seuchenfall dürfen zudem spezielle Fallen, die den Lebendfang von mehreren Wildschweinen ermöglichen, eingesetzt werden.
Jägerschaft unterstützt in der Seuchenprävention
Der Ausbruch der ASP hängt von vielen Faktoren ab. Die NÖ Jägerschaft nimmt jedoch eine wichtige Rolle als Partner der Landwirtschaft in der Seuchenprävention bzw. bei einer notwendigen Eindämmung ein. „Wir nehmen unsere Verantwortung in dieser Thematik sehr ernst. In den vergangenen Jahren erfolgten intensive Informationsmaßnahmen innerhalb der Jägerschaft, um die Afrikanische Schweinepest rechtzeitig erkennen zu können. Zudem haben wir die Schwarzwildbejagung zur Prävention intensiviert. Mit der Zunahme der Bestände im heurigen Jahr aufgrund der für das Schwarzwild guten Witterungs- und Nahrungsverhältnisse müssen wir unsere Bemühungen intensivieren. Technische Nachtzielhilfen können dabei wesentliche Helfer sein“, so Josef Pröll, Landesjägermeister von Niederösterreich. Ein Ausbruch der ASP hätte nicht nur für Wildschweine, sondern vor allem auf die heimische Landwirtschaft enorme negative Auswirkungen. Um eine Bejagung der Wildschweine zu erleichtern, ist jedoch auch die Landwirtschaft gefordert: „Die Landwirte können die Jägerschaft unterstützen, indem sie die Errichtung jagdlicher Einrichtungen zulassen und zwischen Maisfeld und Waldrand Streifen belassen“, so Pröll.
Wildschweine werden mit einigen Ausnahmen bereits jetzt ganzjährig – auch nachts – bejagt. Mit der Zuhilfenahme von technischen Nachtzielhilfen soll eine einfachere Bestandsregulierung beim Wildschwein ermöglicht werden. Der Einsatz von Nachtzielhilfen ist nur jenen Jägerinnen und Jägern vorbehalten, die zumindest in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen NÖ Jagdkarte waren oder einen entsprechenden Schulungskurs für die richtige Handhabung dieser Geräte beim NÖ Jagdverband absolviert haben. Mit den Nachtzielhilfen dürfen ausschließlich Wildschweine und kein anderes Wild oder Raubzeug bejagt werden. Bei Zuwiderhandeln droht ein Strafrahmen von mindestens EUR 2.000,- bis EUR 20.000,- und der Entzug der Jagdkarte. Die voraussichtlich ab Mitte Januar 2020 in Kraft tretende Regelung ist bis 31. Dezember 2023 befristet. Vor Ablauf der Befristung wird die niederösterreichische Landesregierung eine wissenschaftliche Evaluierung durchführen, um den Erfolg zu bewerten.
Afrikanische Schweinepest rückt immer näher an Niederösterreich heran
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich seit 2014 in großen Teilen Nordosteuropas aus. In Tschechien brach die Seuche, die für Wildschweine als auch für Hausschweine hoch infektiös ist und in den meisten Fällen tödlich verläuft, im Juni 2017 – rund 80 Kilometer von der österreichischen Staatsgrenze entfernt – aus. Während in Tschechien durch intensive Bejagung in Kombination mit anderen Maßnahmen die Seuche eingedämmt werden konnte, meldeten im Herbst 2019 die Slowakei und Ungarn mehrere Fälle von ASP. Zwar gab es bis jetzt in Österreich noch keine bestätigten ASP-Fälle, hohe Wildschweinbestände verlängern jedoch die Eindämmung der Seuche, sollte sie sich von Osten her bis nach Österreich ausbreiten. Zudem verursachen erhöhte Bestände beim Schwarzwild enorme Schäden in der Landwirtschaft und das in einer bereits aufgrund des Klimawandels für die heimischen Bäuerinnen und Bauern angespannten Situation. Technische Nachtzielhilfen ermöglichen hier eine Verstärkung der Bejagung auf den Schadflächen und damit eine Verringerung der Schäden.
ASP-Hintergrundinformationen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, die für infizierte Schweine und Wildschweine meist tödlich endet. Für Menschen und Jagdhunde stellt sie keine Gesundheitsgefährdung dar.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat per Verordnung in Niederösterreich aufgrund der ASP ein Kontrollgebiet ausgewiesen, um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen. Dazu gehören alle nördlich der Donau gelegenen Gebiete der Bezirke Hollabrunn, Tulln, Korneuburg, Mistelbach, Gänserndorf, Bruck/Leitha und alle Wiener Bezirke. In der Verordnung werden die Meldung von verendeten Wildschweinen, die seuchensichere Entsorgung von Tiermaterialien und anderes mehr für das Kontrollgebiet geregelt.
 
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