[Bayern] Nachtzielgeräte nunmehr in kürze erlaubt?

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Nochmals:
Laut Entwurf zur Änderung des BJG (BT-Drucksache) wird der Begriff "Nachtzieltechnik" verwendet.

Das Wort Nachtzieltechnik ist aus meiner Sicht nicht "eindeutig", sondern lässt durchaus Spielraum ob hier Vorsatzgeräte und oder auch Zielfernrohre mit eingebauter Technik gemeint sind.

Sonst müsste sich das BKA ja nicht hierzu äußern -wenns so eindeutig wäre.

Ich bin gespannt, wie das Bundesministerium auf meine Anfrage reagiert bzw. welche Haltung hier vertreten wird.
 
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Nochmals:
Laut Entwurf zur Änderung des BJG (BT-Drucksache) wird der Begriff "Nachtzieltechnik" verwendet.

Das Wort Nachtzieltechnik ist aus meiner Sicht nicht "eindeutig", sondern lässt durchaus Spielraum ob hier Vorsatzgeräte und oder auch Zielfernrohre mit eingebauter Technik gemeint sind.

Sonst müsste sich das BKA ja nicht hierzu äußern -wenns so eindeutig wäre.

Ich bin gespannt, wie das Bundesministerium auf meine Anfrage reagiert bzw. welche Haltung hier vertreten wird.

Solange nicht auch das WaffG entsprechend geändert wird, hilft eine Freigabe im BJG nicht viel.
Die letzte Änderung des WaffG hat gezeigt, dass es wenig Sinn macht sich im Vorfeld die Köpfe heiß zu reden, bevor das Verfahren nicht abgeschlossen und veröffentlicht ist.

wipi
 
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@anonymus
Dann lies doch im WaffG nach. Da steht es drin.
Das BKA hat sich geäußert, indem es eine Hilfe erstellt hat.
Darin steht nichts anderes als im Gesetz.
 
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Sehr geehrter Herr xxx,

nach Auskunft des zuständigen Fachreferates im Bundesministeriumf für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bleibt ein "Zielfernrohr mit eingebauter Nachtsichttechnik" auch nach den im Regierungsentwurf zur Änderung von Bundesjagdgesetz und Waffengesetz vorgesehenen Änderungen waffenrechtlich verboten. Von einer entsprechenden Lockerung des Waffengesetzes hat die Bunderegierung insbesondere auch unter dem Aspekt der inneren Sicherheit abgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
M. Röser
(Verbraucherlotsin)

Verbraucherlotse für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Stabsstelle 73 „Pressestelle, Bürgerangelegenheiten“
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
 
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Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als "Rechtsgelehrter" habe ich schon häufig eine andere Auslegung von Behörden und Ämtern sowie Gerichten gehört - wie im Gesetz gestanden hat.
Im Grundgesetz steht auch eine Anzahl von Abgeordneten im Bundestag, welche schon seit Jahrzehnten um ein vielfaches überschritten wird und sogar das Bundesvefassungsgericht hat dies als rechtswidrig angesehen - und was ist? Wir haben im nächsten Bundestag voraussichtlich noch mehr............
 
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Es dürfte eher selten sein, hat zudem die Möglichkeit der Korrektur der nächsten Insatnz und das Gesetz ist ja im vorliegenden eindeutig formuliert. Dazu auch noch durch einem Merkblatt der zuständigen Fachbehörde in genau diesen Punkten erläutert.
Eine andere Auslegung war nicht zu erwarten. ;)
 
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Deswegen haben sich ganz viele die Mühe gemacht, dass für andere ausführlich zu erläutern.
 

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