Nochmals:
Laut Entwurf zur Änderung des BJG (BT-Drucksache) wird der Begriff "Nachtzieltechnik" verwendet.
Das Wort Nachtzieltechnik ist aus meiner Sicht nicht "eindeutig", sondern lässt durchaus Spielraum ob hier Vorsatzgeräte und oder auch Zielfernrohre mit eingebauter Technik gemeint sind.
Sonst müsste sich das BKA ja nicht hierzu äußern -wenns so eindeutig wäre.
Ich bin gespannt, wie das Bundesministerium auf meine Anfrage reagiert bzw. welche Haltung hier vertreten wird.
Laut Entwurf zur Änderung des BJG (BT-Drucksache) wird der Begriff "Nachtzieltechnik" verwendet.
Das Wort Nachtzieltechnik ist aus meiner Sicht nicht "eindeutig", sondern lässt durchaus Spielraum ob hier Vorsatzgeräte und oder auch Zielfernrohre mit eingebauter Technik gemeint sind.
Sonst müsste sich das BKA ja nicht hierzu äußern -wenns so eindeutig wäre.
Ich bin gespannt, wie das Bundesministerium auf meine Anfrage reagiert bzw. welche Haltung hier vertreten wird.