servus
Genau das hat man, wenn man ein Nachtsichtvorsatzgerät vor seine Zieloptik setzt.
Das ist dann zwar keine eigenständige Zieloptik, aber eben ein soclhes NAchtsichtgerät, welches in Verbindung mit dem Zielfernroh zu einem Nachtzielgerät verschmilzt.
nein, genau d a s hat man eben nicht!
Man hat ein Nacht
Sicht Gerät...
...welches man als Zusatzoption
missbrauchen kann.
Bislang ist es in überwiegenden Teilen Deutschlands immer noch verboten, sich so ein Nachsichtgerät als Zieloptikerweiterung vor das eigene Zielfernrohr zu klemmen.
Klick -->
oder mir ist eine Gesetzesänderung durch die Lappen gegangen :what:
Das, was jetzt erlaubt ist, ist de facto nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Also auch nicht für jeden, sondern nur auf Antrag u n d bei begründetem Bedarf!
Jedenfalls habe ich das bislang so verstanden!
Falls falsch, dann entschuldige ich mich aber auch für eventuelle Fehlinformationen...
Einzig und alleine das Tragen auf einem dafür geeignetem Kopfgeschirr und damit d a n n durch das ZF zu schauen, das war und ist zweifelsfrei legal!
Auch die Klemmontage auf einem Fernglas oder auf einem Spektiv ist legal.
Und genau darum geht es im Kern: so eine mörderschwere Konstruktion auf einer Jagdwaffe ist so ziemlich die schlechteste Lösung, die man verwenden kann.
Ok, aber immer noch besser als nichts...zugegebenermaßen.