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Gelöschtes Mitglied 16028
Guest
nicht ganz richtigEin JS hat zwar Auswirkungen auf waffenrechtliche Belange, ist selber aber keine waffenrechtliche Erlaubnis.
nicht ganz richtigEin JS hat zwar Auswirkungen auf waffenrechtliche Belange, ist selber aber keine waffenrechtliche Erlaubnis.
Das liegt eben daran, dass weder JS noch §27SprengG-Erlaubnis Erlaubnisse nach dem WaffG sind, denn nur solche werden im NWR gespeichert.
Immerhin wurde es auch explizit als Bitte formuliert. Diese kann man höflich zur Kenntnis nehmen und ignorieren.
Der völlig abwegige, aber mögliche Fall, dass man sich als Jäger nur über 4-Wochen-Leihen mit Waffen versorgt (und so nie eine eigene WBK erhält), sagt mir, daß der JS doch in irgendeiner Art und Weise, zumindest für Langwaffen, eine waffenrechtliche Erlaubnis darstellen muß, er erlaubt ja sogar das Führen derselben.nicht ganz richtig
Meint Dergerl vielleicht das "Waffenrechtliche BEDÜRFNIS"? Statt Erlaubnis?Der völlig abwegige, aber mögliche Fall, dass man sich als Jäger nur über 4-Wochen-Leihen mit Waffen versorgt (und so nie eine eigene WBK erhält), sagt mir, daß der JS doch in irgendeiner Art und Weise, zumindest für Langwaffen, eine waffenrechtliche Erlaubnis darstellen muß, er erlaubt ja sogar das Führen derselben.
nicht ganz richtig
Stellt er aber nichtDer völlig abwegige, aber mögliche Fall, dass man sich als Jäger nur über 4-Wochen-Leihen mit Waffen versorgt (und so nie eine eigene WBK erhält), sagt mir, daß der JS doch in irgendeiner Art und Weise, zumindest für Langwaffen, eine waffenrechtliche Erlaubnis darstellen muß, er erlaubt ja sogar das Führen derselben.
Wieso Wortklauberei?Meint Dergerl vielleicht das "Waffenrechtliche BEDÜRFNIS"? Statt Erlaubnis?
Diese Wortklauberei in Gesetzestexten nervt mich schon seit der Schule
Wenn TT22 etwas NACH meinem Post schreibt, müsste ich wohl das Raum-Zeit-Kontinuum krümmen, um meinen Post zu korrigieren. Oder?Stellt er aber nicht
Er ist eine jagdrechtliche Erlaubnis, auf dessen Grundlage man entspr. Langwaffen erwerben darf. Waffenrechtliche Erlaubnisse findet man im WaffG. Der Jagdschein steht im BJagdG. Daher konnte er auch nicht ins Waffenregistergesetz, da dort wiederum nur waffenrechtliche erlaubnisse aufgeführt werden können.
P.S.: TT22 nicht gelesen. Da ist alles bestens erklärt