Korrekterweise muß man sagen, daß es sich bei den Nandus um eine einheimische Art im weitesen Sinne, nämlich eine gebietsfremde Art, sog. etablierte Neobiota, handelt.
https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/skript128.pdf
Definitionen
Der Artenbestand eines Gebietes wird in zwei Kategorien unterteilt:
Einheimische (= indigene bzw. autochthone) Arten kommen hier von Natur aus, d.h. ohne
Einfluss des Menschen, vor. Sie haben sich in dem Gebiet ohne menschlichen Einfluss evo-
lutionär gebildet oder sind ohne menschlichen Einfluss dort eingewandert (natürliche Areal-
erweiterung z.B. im Zuge natürlicher Klimaänderungen). Diese mögen zu Beginn ihres Ein-
wanderungsprozesses auch noch nicht fest etabliert (= eingebürgert) sein, sondern können
zuerst auch unbeständig auftreten (Beispiele dazu sind vor allem aus dem Tierreich bekannt,
wie z.B. die Türkentaube).
Gebietsfremde (auch fremdländische oder allochthone) Arten, die hier von Natur aus nicht
in einem Gebiet vorkommen, sondern durch direkte (z.B. Einbringung) oder indirekte Einflüs-
se des Menschen hierher gelangen (z.B. Einbringung in ein neues Gebiet und von dort
Verbreitung auf natürlichem Wege in weitere Gebiete oder Arten, die aufgrund anthropoge-
ner Klimaänderungen bei uns einwandern).
Dies kann beabsichtigt - z.B. durch das Ausbringen von Nutztieren und –pflanzen - gesche-
hen oder unbeabsichtigt z.B. durch das unbewusste Verschleppen von Samen oder Eiern.
...
Sofern sie sich ohne Zutun des Menschen unter natürlichen Bedingungen über mehrere Ge-
nerationen und einen längeren Zeitraum vermehren (bei Gefäßpflanzen z.B. mindestens 30
Jahre,
bei Wirbeltieren 25 Jahre und/oder mindestens 3 Generationen, bei wirbellosen Tie-
ren steht eine allgemein akzeptierte Definition noch aus), gelten sie als
eingebürgert (etab-
liert), wenn sie nur gelegentlich und zerstreut auftreten als
unbeständig.