Nds: Neue WBK, auch wenn die erste noch nicht voll ist?

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Hallo,

folgendes Problem:
Ich habe meine WBK zwecks Neueintragung und Austragung einer Waffe zum Landkreis geschickt.
Der zuständige Sachbearbeiter meldet sich heute bei mir, ob ich denn die WBK auch in den Umschlag gesteckt hätte.
Die fehlt nämlich. Wenn ich mir zu 100% sicher wäre, würde er eine Verlustmeldung machen und bekäme eine Neue.
Dieser Vorgang wäre allerdings aufwendig und ich müsste mir sicher sein.

Ich bin mir zwar ziemlich sicher die WBK eingesteckt zu haben, aber nicht zu 100%. Urlaubsbedingt kann ich es aber aktuell nicht überprüfen.

Nun die Frage:
Kann mir nicht einfach eine zweite aussgestellt werden, da die erste eh fast voll ist.
Dann könnte ich mit der 2. WBK jagen gehen und hätte Zeit den Verlust der ersten zu überprüfen.
Ich wollte gerne den Ausgang der Blattzeit mitnehmen. Hat der Sachbearbeiter da vielleicht etwas Spielraum?

Wäre für Ratschläge dankbar.
 
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Der SB hat sicherlich etwas Spielraum, wenn man dem alles plausibel erklärt, aber falls Du im Urlaub bist, um Aufschub der Ein/Austragung zu bitten. Danach kann man innerhalb kürzester Zeit doch feststellen ob die WBK in den Brief gesteckt wurde oder nicht.
D.T.
 
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WaffVwV
10.4 Die WBK dokumentieren die Erlaubnis für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über darin genannte Waffen und dienen zugleich dem Nachweis der Berechtigung. Umfasst eine Erlaubnis nach § 10 mehrere Waffen, so ist in der WBK für die Eintragung jeder einzelnen Waffe eine Zeile zu verwenden.


Die WBK gelten im gesamten Geltungsbereich des WaffG. Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt.
 
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10.4 Die WBK dokumentieren die Erlaubnis für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über darin genannte Waffen und dienen zugleich dem Nachweis der Berechtigung. Umfasst eine Erlaubnis nach § 10 mehrere Waffen, so ist in der WBK für die Eintragung jeder einzelnen Waffe eine Zeile zu verwenden.


Die WBK gelten im gesamten Geltungsbereich des WaffG. Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt.

Alles richtig,
in diesem Fall geht es um eine offensichtlich verlorene WBK und um eine "Ersatz-WBK", mit zusätzlichen Ein/Austragungen!
D.T.
 

Wheelgunner_45ACP

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Laut TS geht es sowohl um eine Ein- wie auch Austragung. Die Eintragung kann problemlos auf eine neuen WBK erfolgen, die Austragung wird schwieriger . . .
 
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Alles richtig,
in diesem Fall geht es um eine offensichtlich verlorene WBK und um eine "Ersatz-WBK", mit zusätzlichen Ein/Austragungen!
D.T.
Und ich dachte es ginge um die Frage des TO ;)
Nun die Frage:
Kann mir nicht einfach eine zweite aussgestellt werden, da die erste eh fast voll ist.

Dann könnte ich mit der 2. WBK jagen gehen und hätte Zeit den Verlust der ersten zu überprüfen.
Ich wollte gerne den Ausgang der Blattzeit mitnehmen. Hat der Sachbearbeiter da vielleicht etwas Spielraum?

Wäre für Ratschläge dankbar.
 
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Und ich dachte es ginge um die Frage des TO ;)

die Frage war: Kann er mir nicht einfach eine 2. WBK ausstellen?
Ich vermute somit, dass er, weil seine WBK verloren gegangen ist, einfach die Ausfertigung einer 2. WBK wünscht, mit den Eintragungen die bereits auf der ersten WBK eingetragen waren und weitere stattfinden sollten.
D.T.
 
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Ich vermute somit, dass er, weil seine WBK verloren gegangen ist, einfach die Ausfertigung einer 2. WBK wünscht, mit den Eintragungen die bereits auf der ersten WBK eingetragen waren und weitere stattfinden sollten.

Nein, in der 2. WBK wäre nur die neue Waffe (+Schalldämpfer). Der Verbleib der ersten WBK müsste weiterhin geklärt werden. Ich könnte die neue Waffe aber sofort führen.
 
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Richtig, allerdings nur zusammen mit einem Nachweis darüber, dass entweder die 2 Wochen Meldefrist noch nicht verstrichen sind (z.B. Waffenrechnung / Kaufvertrag) oder einem Nachweis darüber, dass die Eintragung bereits beantragt wurde (z.B. Kopie der Erwerbsanzeige mit Eingangsstempel der Behörde o.ä.).

Siehe § 38 Abs. 1 S. 2 WaffG
 

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