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Dass Du für die neue Waffe eine weitere WBK bekommen kannst wurde hier im Thread ja schon geklärt.Die fehlt nämlich. Wenn ich mir zu 100% sicher wäre, würde er eine Verlustmeldung machen und bekäme eine Neue.
Dieser Vorgang wäre allerdings aufwendig und ich müsste mir sicher sein.
Ich bin mir zwar ziemlich sicher die WBK eingesteckt zu haben, aber nicht zu 100%. Urlaubsbedingt kann ich es aber aktuell nicht überprüfen.
Wäre für Ratschläge dankbar.
Die Frage ist ob Du das willst. Das kannst nur Du selber beantworten.
So lang das Ding noch nicht (fertig) eingetragen ist kann man trotzdem damit jagen gehen.
Du führst die WBK ja nur deswegen nicht mit weil Du Deinen Pflichten als Waffenbesitzer (eben die Eintragung in dem Fall) nachkommst. Aus der Summe legaler Handlungen darf keine Illegalität entstehen.
Und ehe jemand aufheult: Wäre es anders könnte man sich seine neue Waffe vom BüMa erst dann holen wenn man zuvor den Eintrag hat machen lassen.
Dass der SB abwarten will bis der Verlust sich wirklich als solcher herausstellt kann ich verstehen. Das Dokument, wie jedes andere auch, Führerschein, Personalausweis, Reisepass, wird als Verloren/Gestohlen als Sache zur Fahndung ausgeschrieben. Das muss er dann anstoßen. Und wenn Du dann nach zwei Tagen das Papier findest muss er alles wieder rückgängig machen.
Besprich doch das weitere Vorgehen mit Deinem SB!
Schildere Deine Bedenken, die Waffe nutzen zu wollen und dass Du das nicht so gern ohne WBK machen möchtest. Ich bin mir sicher, dass Dich nicht in der Luft hängen lässt.