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"Dauerhafte Beschriftung des Magazins (sofern vorhanden)" - auch nicht schlecht.
Das hat man aus dem Formular zur Anzeige des Besitzes großer Magazine / Magazinkörper übernommen. Ich meine, @P.O.Ackley, Du hast das hier mal verlinkt. Meine Behörde nutzt das inzwischen auch.
Ich habe am Montag meine Magazine angemeldet und drei nach dem Stichtag erworbene abgegeben. Der PVB, der sich meiner angenommen hat, wusste grundsätzlich worum es geht und hatte Verständnins dafür, daß ich für die abgegebenen Magazine eine Quittung haben wollte. Ich hatte da was vorbereitet. Als ich ihm gegenüber erklärt habe auf Grund der anstehende Klage gegen das Magazinverbot nur den Besitz, nicht aber das Eigentum aufgeben zu wollen war er begeistert (nicht ironisch gemeint!). Wir haben im Anschluss an den Papierkram noch ein paar Minuten geklönt.