Neue Antrags- und Anzeigeformulare beim KVR München

BAL

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"Dauerhafte Beschriftung des Magazins (sofern vorhanden)" - auch nicht schlecht.

Das hat man aus dem Formular zur Anzeige des Besitzes großer Magazine / Magazinkörper übernommen. Ich meine, @P.O.Ackley, Du hast das hier mal verlinkt. Meine Behörde nutzt das inzwischen auch.

Ich habe am Montag meine Magazine angemeldet und drei nach dem Stichtag erworbene abgegeben. Der PVB, der sich meiner angenommen hat, wusste grundsätzlich worum es geht und hatte Verständnins dafür, daß ich für die abgegebenen Magazine eine Quittung haben wollte. Ich hatte da was vorbereitet. Als ich ihm gegenüber erklärt habe auf Grund der anstehende Klage gegen das Magazinverbot nur den Besitz, nicht aber das Eigentum aufgeben zu wollen war er begeistert (nicht ironisch gemeint!). Wir haben im Anschluss an den Papierkram noch ein paar Minuten geklönt.
 
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2. Fettung:
Das wären 45cm LLbei Vorderschaftrepetierflinten nach 1.2.1.2.

Danke, wusste ich nicht mehr so genau.

2.7 Repetierfeuerwaffe LL 60cm

Ich hab diese Liste hier:
https://www.vdw-duesseldorf.de/imag...x_121218_inklusive_Erwerbsvoraussetzungen.pdf
Da steht aber nix von LL, sondern Gesamtlänge 60cm... 2.1
Bei Kat C gibt es aber zwei Unterteilungen eine ohne Längenangabe und eine mit eben >60cm LL.
Wenn ich das wie Du schreibst anwenden würde, dann wäre ein UHR mit 20" Lauf nun Kat B.
So wie ich das raus-lese, bezieht sich 2.6 nur auf "Flinten" und die drei 3.2 mit Längenangaben auch.
 
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Danke, wusste ich nicht mehr so genau.



Ich hab diese Liste hier:
https://www.vdw-duesseldorf.de/imag...x_121218_inklusive_Erwerbsvoraussetzungen.pdf
Da steht aber nix von LL, sondern Gesamtlänge 60cm... 2.1
Bei Kat C gibt es aber zwei Unterteilungen eine ohne Längenangabe und eine mit eben >60cm LL.
Wenn ich das wie Du schreibst anwenden würde, dann wäre ein UHR mit 20" Lauf nun Kat B.
So wie ich das raus-lese, bezieht sich 2.6 nur auf "Flinten" und die drei 3.2 mit Längenangaben auch.
Es empfiehlt sich einfach ins Gesetz zu schauen
2.7
lange Repetier- und halbautomatische Lang-Feuerwaffen, jeweils mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist,
Da ist also die 60cm Lauflänge schonmal akurat zugeordnet
Aha. Bin ich doch zu doof einfach.... Aber ich bin wohl nicht der einzige, wenn ich dann Stammdatenblätter seh, wo eine BDF plötzlich Kat. B 2.1 ist.... Dann möchte ich unterstellen, ist es doch nicht so einfach....
Das beurteile ich nicht.
Einzelfälle werden sicher immer und in allen Bereichen mal fehlerhaft sein.
Eine komplizierte Angelegenheit wird es dennoch nicht.
 

BAL

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Das hat man aus dem Formular zur Anzeige des Besitzes großer Magazine / Magazinkörper übernommen. Ich meine, @P.O.Ackley, Du hast das hier mal verlinkt. Meine Behörde nutzt das inzwischen auch.

Ich habe am Montag meine Magazine angemeldet und drei nach dem Stichtag erworbene abgegeben. Der PVB, der sich meiner angenommen hat, wusste grundsätzlich worum es geht und hatte Verständnins dafür, daß ich für die abgegebenen Magazine eine Quittung haben wollte. Ich hatte da was vorbereitet. Als ich ihm gegenüber erklärt habe auf Grund der anstehende Klage gegen das Magazinverbot nur den Besitz, nicht aber das Eigentum aufgeben zu wollen war er begeistert (nicht ironisch gemeint!). Wir haben im Anschluss an den Papierkram noch ein paar Minuten geklönt.
Warum hast du Magazine abgegeben?
 

BAL

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Warum hast du Magazine abgegeben?

Weil ich vom Verbot betroffene Magazine nach dem Stichtag erworben habe. Diverse Alternativen sind mir durchaus bekannt, aber ich wollte tatsächlich auch den Ablauf / den Verwaltungsakt des Abgebens inklusive Hinweis auf die anstehende Klage durchexerzieren.
 
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Es empfiehlt sich einfach ins Gesetz zu schauen

Ich weiß dass es da steht. Aber ich halte die Liste etwas verwirrend, im Bezug auf das Anmeldeformular. Wenn ich jetzt eine Langwaffe kaufe, UHR-Büchse oder selbst SLB, wo ja die LL unter 60cm nicht relevant ist, warum soll ich dann auch dieses in dem Formular angeben. Wenn ich als Anmeldender von der Tabelle nix weiß.
Und nochmal erwähnt, unter 2.7, halbautomatische Büchse, die wie eine Kriegswaffe ausschaut, steht als Beispiel die MR223 gelistet. Somit fallen die AR drunter.
 

BAL

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[...]
Und nochmal erwähnt, unter 2.7, halbautomatische Büchse, die wie eine Kriegswaffe ausschaut, steht als Beispiel die MR223 gelistet. Somit fallen die AR drunter.

Meins bestimmt nicht. 24" Bull Barrel, kein MFD, runder nicht gelochter Vorderschaft, Magpul PRS Hinterschaft => sieht ganz anders aus, als das MR223.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Interessant dieser Antrag. Gibt es demnächst im “schönen„ Söder Bayern Beschränkungen bei Lauflängen und Waffenaussehen? Total lachhaft dieser Wisch. Was für eine Sammelwut.
München! Das ist tief- rotgrün, nicht vergessen...
 
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Nachdem der 98er ja eine Kriegswaffe ist, besonders wenn man einen aus der entsprechenden zeit haben will, dann sieht er mmn so aus weil er einer ist?! :unsure:
Dann m üsste der K98 im Gesetz zur Kontrolle über die Kriegswaffen aufgeführt sein.
Wo wird man den K98 dort konkret finden? In der Liste des Anhangs Nr. 29 Rohrwaffen, ist er nicht aufgeführt. Keine waffe der Bauart.
in anderen Ausführungen ist er sogar explizit ausgenommen.
 

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