Neue Dachgaube an altem Grenzbau

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Danke schonmal für die interessanten Beiträge.

Ja, irgendwas wird sich finden müssen. Der Nachbar möchte die Gaube bauen damit am Dachboden mehr Platz und Licht ist etc. da er mehr Wohnraum schaffen möchte.

vor kurzem hat er die komplette zu mir angewandte dachseite mit Photovoltaik Platten zugemacht.... zu der Seite hätte er seine Gaube machen können ohne das er irgend jemanden stören würde...
 
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Es ist baurechtlich ein erheblicher Unterschied ob Baumaßnahmen im Innenbereich (33 / 34 BauGB) oder Außenbereich (Art. 35 BauGB) geplant sind.
Sei es von genehmigungsfähigkeit, genehmigungspflicht, etc.
 
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Es ist baurechtlich ein erheblicher Unterschied ob Baumaßnahmen im Innenbereich (33 / 34 BauGB) oder Außenbereich (Art. 35 BauGB) geplant sind.
Sei es von genehmigungsfähigkeit, genehmigungspflicht, etc.
Ich weiß leider nicht wie weit diese Begriffe gefasst sind aber ich nehme mal an dass eine dachgaube die auf ein Dach gesetzt wird zum Außenbereich zählt ?
 
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Das bezieht sich auf Baugebiete, nicht Objekte. Ganz grob: Stehen die Häuser z.B. innerorts, wo ein Bebauungsplan vorliegt, oder außerorts eventuell als Aussiedlerhof o.ä., das wäre da relevant.
 
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Achso. Schwierig zu beantworten, da ich quasi an der Grenze zwischen Dorfkern und der „neuen“ Siedlung wohne. Für beide Gebiete gibts aber Bebauungspläne
 
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Damit er durch eine Gaube mehr Platz bekommt, muesste diese schon recht breit sein. Wuerde ich mir gut ueberlegen. Der koennte auch mal sein Haus verkaufen und wer weiss, was dann als Nachbar kommt.
Fuer mehr Lichteinfall koennte er auch ein Dachflaechenfenster einbauen. In NRW waren die nicht genehmigungspflichtig auf der Grundstuecksgrenze.
Waere vielleicht ein guter Kompromiss fuer beide Seiten.
 
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28 Dez 2016
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Servus liebe forumsgemeinde, vielleicht kennt sich hier ja jemand mit der Materie aus.

Die Situation ist wie folgt: Ich bin gerade am häusle bauen. An meiner Grundstücksgrenze wurde damals (vor 40?) Jahren direkt an die Grenze ein Haus gebaut (da hat mir das Grundstück noch nicht gehört) Richtung zu mir gibt es an dem alten Haus keine Fenster. Das Haus wurde verkauft und der neue Besitzer fragte mich, ob ich was dagegen habe, wenn er in seinem Dachboden eine dachgaube samt Fenster einzieht, quasi in Blickrichtung zu mir. Ich hab gesagt dass ich mir dass mal überlegen muss...

Jetzt die Frage: Wenn ich ihm das „verwehre“, nutzt das überhaupt was

Nö. Nachbarschaftsbeteiligung ist in BY nicht mehr nötig. Ist aber ein feiner Zug, wenn du als Nachbar unterschreibst, dann (glaub Ich ?) kannst Du nämlich keinen Widerspruch mehr einlegen, wenns als Baugenehmigung auf der Gemeinde liegt.

oder kann er in seinem Haus Fenster bauen wie er will? Es würde nichts über die Grenze stehen, aber alles was vorher bei mir vor blicken geschützt war (Terrasse, Großteil vom Garten etc.) wäre dann halt quasi komplett einsehbar... find ich nicht so prickelnd. Mit sichtschutz wäre auch eher schwierig, da die Gaube wie gesagt im Dachboden wäre, also recht hoch...

kenne mich mit der Thematik leider null aus, im Netz hab ich nicht wirklich was passendes gefunden...

Hab oben schon eine Antwort eingefügt.
btw. bin als selbstständiger Handwerksmeister Bauvorlageberechtigt.
In der BayBO steht drinn, das Gauben (im Innenbereich) grundsätzlich genehmigungsfrei sind.
Jedoch ist es so, das so ziemlich jede Gemeinde, Stadt oder Landkreis Satzungen erlassen haben, und in den meisten steht drinn, das Dachgauben (bis/ab zu einem bestimmten Größenverhältniss) Genehmigungspflichtig sind.
Dann kommen noch ein paar andere Schmankerl dazu (Brandschutz, Abstandsflächen, Grenzbauten, etc.) die das ganze noch kompliziert machen.

Mein Rat an Dich:

Frag auf der Gemeinde nach (mit vollem Namen, kommt nämlich sowieso raus) was dein Nachbar vorhat, und ob das erlaubt ist.
Wenns erlaubt ist kannst eh nix machen, und wenns nicht erlaubt ist, hat es sich erledigt.

Und zu Schwarzbau sag ich nur soviel: Mord und Schwarzbau verjährt nicht....
 
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So, hab nochmal mit dem Nachbarn sprechen können. Bei der Gemeinde war ich noch nicht.

Haben uns auf eine dachgaube ohne Fenster einigen können. Fenster dann als Art Oberlicht oder evtl. ein dachfenster knapp unterm First. Er hätte Platz und Licht und mir kann man nicht in den Garten schauen. Würd für beide passen.

jetzt brauche ich nur noch eine verbindliche Antwort der Gemeinde/Landratsamt wie das aussieht mit abstandsflächen etc. oder ob sich sonst irgendwas für mich negativ auswirken würde.
 

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