Neue DVO Landesjagdgesetz Brandenburg

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Ist lediglich die Vorbereitung auf Landesebene für die erwartete Änderung im WaffG.
Also ohne WaffG-Änderung für die Mehrheit noch nicht interessant.
 
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Noch viel mehr als "clevere" Vorbereitung, darf man bei den geistigen "Kapazitäten" davon ausgehen, dass garnicht umrissen zu haben.
Absicht war waffenrechtliche Ausnahmen (z.B Forst) auch jagdrechtlich abzusichern.
Es nutzt ja das Eine odr das Andere nicht und wer möchte sich schon dauernd die Vorwürfe dazu anhören?
 
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Da die sich im selben Ministerium die Ausnahmegenehmigung nach Jagdrecht übern Flur geben können: warum sollten die was tun - wenn sie so drauf wären wie Du unterstellst - was anderen zu Gute kommt? :unsure:
 
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Denk mal drüber nach.
Es braucht eben für alles eine Rechtsgrundlage.
Ob das anderen zu Gute kommt, haben die auch nicht auf dem Schirm.

Das Thema Ausnahmegenehmigungen ist ebenso fehlplatziert. Die ist bereits im WaffG hinterlegt.
Die geht nicht über den Selben Flur.
Das wäre (aber in diesem Fall unnötig) das BKA. Das vergibt keine jagdrechtlichen Ausnahmen.
 
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Und du überlegen wann der Kabinettsentwurf entwickelt wurde (ind im Referentenentwurf nucht stand) und wann die DVO bearbeitet wurde.
Das BJAgdG kenn ich. Dort ist nirgends was von der Zuständogkeit des BKA zu waffenrechtlichen Angelegenheiten vermerkt (Them gleicher Flur).Die jagdliche Ausnahmenmöglichkeit in Brandenbrug muss aber eben genau deswegen auch im Landesrecht stehen.
Es fehlte die Rechtsgrundlage (zur Wiederholung),
Vorgreifend kann schon wegen der zeitlichen Abfolge nicht gearbeitet worden sein.
Dazu wären auch die Beteiligten nicht fähig.
Sobald man es dort mitbekommt, ärgert man sich sicher.
 
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Du bringst mal wieder Waffen- und Jagdrecht durcheinander oder kennst das Jagdrecht doch nicht (die da nötigen Ermächtigungsgrundlagen sind in §19 (2) BJagdG und §26(1) BbgJAgdG vorhanden, nur mal so zur Info). Selbstverständlich ging da die nach Jagdrecht bisher nötige Ausnahmegenehmigung "über den Flur" und selbstverständlich kann man in landesrechtlichen Vorschriften bundesrechtlichen vorgreifen, man muss nicht nur nachziehen. Was glaubst Du denn seit wann da auf welcher Ebene was zwischen Bund und Ländern ausgetauscht und diskutiert wird? :rolleyes:
 
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Ich denke nicht.
DU kannst mir aber gern nochmal den gleichen Flur von BKA (Waffenrechtliche Ausnahme und bei Behörden nicht nötig) und jagdrechtli versuchen zu erklären.
Egal wie du nun ruderst. Es ist Quark.
Wenn du dich nicht auskennst, schweige doch einfach, statt immer mehr halbgares rumstreust.
Eben wegen §26 hat man die Rechtsverordnung wie dort benannt erlassen.

Den Rest zwischen Glauben und Wissen , kannst du auch nicht verschwurbeln. Als ob man im Referentenentwurf nicht genauso vorher geplant gehabt hätte, wie dann im geänderten Kabinettsentwurf.
Die Rumeierer, um dich rauszureden, kannst du keinem erklären.
 
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Das ist anscheinend Dein Problem. :p

(scnr)

DU kannst mir aber gern nochmal den gleichen Flur von BKA (Waffenrechtliche Ausnahme und bei Behörden nicht nötig) und jagdrechtli versuchen zu erklären.

Du solltest an Deinen Lesefähigkeiten arbeiten. Ich schrieb:

"Da die sich im selben Ministerium die Ausnahmegenehmigung nach Jagdrecht übern Flur geben ...".

:rolleyes:
 
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Soso. Du bist aber vergesslich
Da die sich im selben Ministerium die Ausnahmegenehmigung nach Jagdrecht übern Flur geben können: warum sollten die was tun - wenn sie so drauf wären wie Du unterstellst - was anderen zu Gute kommt? :unsure:
Sorry, aber das sind ganz verschiedene Ministerien und waffenrechtlich ist das ausgegliedert ans BKA.
Deine Falschbehauptungen haben nichts mit meinen Lesefähigkeiten zu tun.
Nächster Schritt ist dann deine Verständnisfähigkeit. Du hast §26 ja anscheinend gelesen.
Die DVO ist eine Rechtsverordnung. Genau jene übrigens die dort verlangt wird.
Auch hier lagst du somit nachweislich falsch.

Damit ist das dann geklärt und dein winden wie ein Wurm, für mich abgehakt.
Typisches Verhalten für die untere "Führungsebene"
 
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Wenn Du immer noch nicht realisiert hast, dass man eine Genehmigung nach Jagdrecht (um die ging es m ir) UND eine nach Waffenrecht brauchte ...


... dann bist Du wirklich begriffsstutzig.
 
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Wenn Du immer noch nicht realisiert hast, dass man eine Genehmigung nach Jagdrecht (um die ging es m ir) UND eine nach Waffenrecht brauchte ...


... dann bist Du wirklich begriffsstutzig.
ICh habs schon verstanden und wollte daher deine Falschaussagen richtigstellen.
Auch deine neueste Aussage ist schon wieder falsch.
 
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Wenn Du es verstanden hättest, dann hättest Du nicht permanent von WaffR gefaselt wo es rein um JagdR ging. Schau Dir lieber mal die verschiedenen Arten und Formen an, die eine "Genehmigung" annehmen kann.
 

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