[NRW] Neue Nachtjagd Verordnung

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So, jetzt dürfen wir NRWler endlich (bald) auch Nachtzieltechnik verwenden!

Wurde wohl gestern im Landtag beschlossen, aber aktuell nicht mehr als diesen kurzen Bild-Bericht dazu gefunden?

NRW Jäger rüsten gegen Wildschweine auf

Der Landtag machte am Freitag mit großer Mehrheit (nur die SPD enthielt sich) den Weg für die „Nachtjagd-Verordnung“ frei.

Lustig ist aber das hier...

Auch Norwich Rüße (54, Grüne) sieht das so: „Nachtsichtgeräte sind auch aus Tierschutzgründen absolut richtig.“ Viele Jäger hätten diese Methode aber bislang als „nicht waidgerecht“ abgelehnt. Wildschweine seien zu lange gehegt und gepflegt worden, das müsse sich ändern. Laut Rüße sollte auch über Schalldämpfer für Jäger nachgedacht werden.

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Lustig ist aber das hier...

Auch Norwich Rüße (54, Grüne) sieht das so: „Nachtsichtgeräte sind auch aus Tierschutzgründen absolut richtig.“ Viele Jäger hätten diese Methode aber bislang als „nicht waidgerecht“ abgelehnt. Wildschweine seien zu lange gehegt und gepflegt worden, das müsse sich ändern. Laut Rüße sollte auch über Schalldämpfer für Jäger nachgedacht werden.

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Möglicherweise stand noch ein explizites SD Verbot im Landesjagdgesetz?
 
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hier etwas genauer als in der "Fachpresse"

Nun, die Formulierungen zur Art der verwendeten Nachtzieltechnik sind ja im Antrag (an einer Änderung der bestehenden Gesetzeslage zu arbeiten) noch recht schwammig formuliert.

Rechtlich macht es allerdings einen großen Unterschied, ob Technik zur Montage an einem Zielfernrohr oder zur Montage an einer Schusswaffe oder bestenfalls beides ins Gesetz mit aufgenommen wird.
Aus Jägersicht ist es meiner Meinung nach schon interessant, ob zukünftig nur die sehr teueren Vorsatzgeräte erlaubt werden, oder ob es z.B. gar möglich sein wird, die bei unseren europäischen Kollegen etablierten und viel günstigeren digitalen Nachtzielgeräte nutzen zu dürfen.
 
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Iirc sind Nachtzielgeräte nach dem derzeitigen Stand in Deutschland generell verboten, also eine Anpassung analog der anderen Bundesländern Quatsch. Ich glaube hier wird wieder Nachtzieltechnik und Nachtsichttechnik (als Vorsatzgerät) durcheinander geworfen.
 
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Es wird eher falsch getrennt. Beides ist Nachtzieltechnik.
Es wird aber dem Jagdscheininhaber ein Umgangsrecht mit bestimmten Dingen gestattet.

Alle Verfahren haben Vor- Und Nachteile.
Die Grenze setzt immer das WaffG.
Es ist daher relativ egal was ins LJagdG kommt.
 
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Auf Bundesebene ist ja am 04.11.2020 der Grundstein für entsprechende Änderungen im Jagd- und Waffengesetz offiziell gelegt worden.
Daran orientieren sich die aktuellen Entwicklungen auf Landesebene in derzeit mehreren Bundesländern. Sind wir mal gespannt, ob diese Bestrebungen auch sauber formuliert werden. Andernfalls wäre es vorstellbar, dass z.B. Dual-Use-Geräte versehentlich „ausgeschlossen“ würden.
 
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Möglicherweise stand noch ein explizites SD Verbot im Landesjagdgesetz?

Frage wurde ja schon beantwortet.
Ne war mir nicht bekannt und gab es glaube in NRW so nicht.

Im Landesjagdgesetz "§ 19 (Fn 18) Sachliche Verbote (Ergänzend zu § 19 BJG)" gibt es ein paar sachliche Verbote, aber da schand oder steht seit einer ganzen Weile nichts über Schalldämpfer.

Eins muss ich den NRW Grünen und Norwich Rüße in diesem Fall lassen, dass er sich pro Nachtzieltechnik und Schalldämpfer ausspricht ist ein Pluspunkt!
Auf der anderen Seite sieht man an diesem Beispiel wieder, wie ahnungslos "diese Politiker" sind bzw. Themen angehen über die sie sogar mit abstimmen müssen.
 
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hier etwas genauer als in der "Fachpresse"

Danke für das Einstellen.
Wobei es jetzt wieder doch nicht klar ist, ob die Lichtquellen an Waffen montiert werden dürfen oder nicht.
Jetzt mal Abgesehen von der Änderung die im WaffG kommen soll, könnte man es im Landesjagdgesetzt bzw. der Verordnung wieder vermasseln bzw. einschränken.

1606564341941.png

Weiß man den wann es jetzt komplett durch ist und abgesegnet wird?
 
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G

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Guest
Nö.
Denn auch ein Vorsatzgerät ist montiert ein Nachzielgerät.
 

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