[NRW] Neue Nachtjagd Verordnung

G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Laut Rüße sollte auch über Schalldämpfer für Jäger nachgedacht werden.

Finde den Fehler!


Was fürn Fehler? Die Jäger sollen die Fresse halten oder zumindest leiser sein. Verständlicher wäre es natürlich gewesen, wenn er gleich Maulkorb oder Knebel für Jäger gesagt hätte. Aber wir wollen nicht mäkeln Ausdruck, Rechtschreibung, Grammatik in Deutsch!! Waldorf geprüft. :p


CdB
 
Registriert
2 Apr 2001
Beiträge
7.230
Dafür wissen die Nicht-Waldorfer nicht,

was Eurhytmie ist. Das zählt auch, auch wenn es nicht berufsorientiertes Fach ist.

Mbogo
 
Registriert
13 Jun 2011
Beiträge
1.322
Was fürn Fehler? Die Jäger sollen die Fresse halten oder zumindest leiser sein. Verständlicher wäre es natürlich gewesen, wenn er gleich Maulkorb oder Knebel für Jäger gesagt hätte. Aber wir wollen nicht mäkeln Ausdruck, Rechtschreibung, Grammatik in Deutsch!! Waldorf geprüft. :p


CdB
Mit finde den Fehler war gemeint...

Rüße spricht davon, man solle auch darüber nachdenken Schalldämpfer in NRW freizugen.
Hat aber vercheckt, das diese schon "längst" erlaubt sind!:LOL:
Wenn die Bild Ihn richtig zitiert hat, zeigt es einmal mehr, wie "naiv" manche Politiker Themen angehen und darüber abstimmen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Dafür wissen die Nicht-Waldorfer nicht,

was Eurhytmie ist. Das zählt auch, auch wenn es nicht berufsorientiertes Fach ist.

Mbogo

Also hätte der gryne nicht verbal zitiert werden sollen, da somit die Performance unvollständig wird?

CdB
 
Registriert
25 Okt 2013
Beiträge
187
hier etwas genauer als in der "Fachpresse"

Irgenwie passt das nicht zusammen:

In der Feststellung (3.Pkt.Aufzählung)des Landtages wird von " Nachtzielgeräten" geschrieben sowie (4.Pkt.Aufzählung)... mit am Zielfernrohr angebrachte Nachtzieltechnik erlaubt.
In der Beauftragung (1.Pkt. Aufzählung) wird die ...Zulassung von Nachtzielgeräten... analog zu anderen Bundeländern gefordert.

Vielleicht ist mir etwas entgangen. Nachtzielgeräte sind geschlossene Zieloptiken mit integrierte Wärmebildtechnik oder Nachtsichttechnik. Diese sind gemäß BKA Feststellungsbescheid auf Grundlage des § 2 Abs.3 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt1- Nr. 1.2.4.2 WaffG verboten.

Hingegen haben 9 aufrichtige Bundesländer (so auch in der Beschlussfassung geschrieben) die Anbringung von Nachtzieltechnik am Zielfernrohr erlaubt (meistens Dual Use Geräte).

Vielleicht sollte diese Drucksache 17/11846 v. 17.11.2020 nocheinmal überarbeitet werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
22 Jan 2016
Beiträge
2.164
Irgenwie passt das nicht zusammen:

In der Feststellung (3.Pkt.Aufzählung)des Landtages wird von " Nachtzielgeräten" geschrieben sowie (4.Pkt.Aufzählung)... mit am Zielfernrohr angebrachte Nachtzieltechnik erlaubt.
In der Beauftragung (1.Pkt. Aufzählung) wird die ...Zulassung von Nachtzielgeräten... analog zu anderen Bundeländern gefordert.

Vielleicht ist mir etwas entgangen. Nachtzielgeräte sind geschlossene Zieloptiken mit integrierte Wärmebildtechnik oder Nachtsichttechnik. Diese sind gemäß BKA Feststellungsbescheid auf Grundlage des § 2 Abs.3 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt1- Nr. 1.2.4.2 WaffG verboten.

Hingegen haben 9 aufrichtige Bundesländer (so auch in der Beschlussfassung geschrieben) die Anbringung von Nachtzieltechnik am Zielfernrohr erlaubt (meistens Dual Use Geräte).

Vielleicht sollte diese Drucksache 17/11846 v. 17.11.2020 nocheinmal überarbeitet werden

Was mich eher stört, dass technik am Zf erlaubt werden soll, aber nicht ohne zf?
das ist doch total sinnfrei.
Aber warten wir erstmal ab was dabei herauskommt.
ich vermute mal(hoffentlich lehne ich mich nicht zu weit aus dem Fenster), dass nachtzieltechnik insg. inklusive Beleuchtung erlaubt wird
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Nö wird sie nicht.
Dem steht das Waffengesetz entgegen.
Ende.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Irgenwie passt das nicht zusammen:

In der Feststellung (3.Pkt.Aufzählung)des Landtages wird von " Nachtzielgeräten" geschrieben sowie (4.Pkt.Aufzählung)... mit am Zielfernrohr angebrachte Nachtzieltechnik erlaubt.
In der Beauftragung (1.Pkt. Aufzählung) wird die ...Zulassung von Nachtzielgeräten... analog zu anderen Bundeländern gefordert.

Vielleicht ist mir etwas entgangen. Nachtzielgeräte sind geschlossene Zieloptiken mit integrierte Wärmebildtechnik oder Nachtsichttechnik. Diese sind gemäß BKA Feststellungsbescheid auf Grundlage des § 2 Abs.3 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt1- Nr. 1.2.4.2 WaffG verboten.

Hingegen haben 9 aufrichtige Bundesländer (so auch in der Beschlussfassung geschrieben) die Anbringung von Nachtzieltechnik am Zielfernrohr erlaubt (meistens Dual Use Geräte).

Vielleicht sollte diese Drucksache 17/11846 v. 17.11.2020 nocheinmal überarbeitet werden
Du interpretierst nur falsch.
Die Begriffsbestimmung im WaffG zählt auf, was alles Nachtzielgeräte sind.
§40WaffG gibt für Jagdscheininhaber Ausnahmen vom Umgangsverbot für bestimmte Nachtzielgeräten.
 
Registriert
25 Okt 2013
Beiträge
187
Du interpretierst nur falsch.
Die Begriffsbestimmung im WaffG zählt auf, was alles Nachtzielgeräte sind.
§40WaffG gibt für Jagdscheininhaber Ausnahmen vom Umgangsverbot für bestimmte Nachtzielgeräten.

Als halblaienhafter und geneigter Leser zitiere ich im Auszug den § 40 (3) WaffG:
... für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsatz und Nachtsichtaufsatzgeräten haben...

Zur Klarstellung:
In der Drucksache des Landtages wird explizied von Nachtzielgeräten geschrieben. Diese sind und bleiben ein verbotener Gegenstand (Ausnahme sind BOS Behörden). Es gibt kein Bundesland dass Nachtzielgeräte entgegen der Bundesrechtssprechung "legalisiert " hat. . In der bisherigen Rechtssprechung sind die Vor- und Aufsatzgeräte unter Beachtung der jeweiligen Landesgesetze legal für den (jagdlichen) Einsatz.

Aber wie du schon geschrieben hast, ...ich interpretiere nur falsch;)
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
>Richtig. Da du leider nur die Hälfte der Quellen -und leider auch noch die weniger passende- hernimmst, kommt es zu deiner Fehlinterpretation.
Besser wäre die Begrifssbestimmung im waffG zu lesen.
Dann kann man beides richtig zusammensetzen ;)
 
Registriert
25 Okt 2013
Beiträge
187
>Richtig. Da du leider nur die Hälfte der Quellen -und leider auch noch die weniger passende- hernimmst, kommt es zu deiner Fehlinterpretation.
Besser wäre die Begrifssbestimmung im waffG zu lesen.
Dann kann man beides richtig zusammensetzen ;)

Die Horizonterweiterung folgte unter Ziffer 4.3, 2 Satz.
Danke für die Richtungsvorgabe....
 
Registriert
8 Okt 2014
Beiträge
15
Die geplante Änderung des WaffG wurde auf Bundesebene ja bereits Ende November bekannt gegeben; ich kann mir daher sehr gut vorstellen, dass sich die geplante Änderung auf Landesebene damit befassen wird, was zukünftig im WaffG erlaubt werden soll.
Sind wir mal gespannt, was da tatsächlich kommen soll...
 
Registriert
13 Nov 2020
Beiträge
42
Wenn die Bild Ihn richtig zitiert hat, zeigt es einmal mehr, wie "naiv" manche Politiker Themen angehen und darüber abstimmen!
Die Politiker haben in der Regel keinerlei Ahnung über die Thematik und deren Inhalt bei einer Abstimmung, selbst die zuständingen Minister sind oft Blindgänger. Der Inhalt wird von der Ministerialbürokratie, den Staatssekretären und Apparatschiks bestimmt, welche genau wissen, wie sie den Bürger in maximaler Weise gängeln können (Kennt noch einer den Brenneke?), da kommen dann so Sachen heraus wie der letzte "Referentenentwurf" zur Änderung des WaffG.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Die geplante Änderung des WaffG wurde auf Bundesebene ja bereits Ende November bekannt gegeben; ich kann mir daher sehr gut vorstellen, dass sich die geplante Änderung auf Landesebene damit befassen wird, was zukünftig im WaffG erlaubt werden soll.
Sind wir mal gespannt, was da tatsächlich kommen soll...
Auf Landeseben kann nichts im waffG geregelt werden.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
135
Zurzeit aktive Gäste
718
Besucher gesamt
853
Oben