Gestern wurde im Nds. Gesetze- u. Verordnungsblatt die "Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Waffenrechts (...)" (PDF im Anhang ab Seite 4) verkündet.
Damit sind ab dem 01.01.2024 ausschließlich Landkreise und kreisfreien Städte Waffenbehörden - bisher sind es (auch) die großen selbstständigen Städte und selbstständigen Gemeinden (diese haben es aber teilweise schon vorher freiwillig auf die Landkreise übertragen).
Für viele Waffenbesitzer in Niedersachsen wird sich dadurch aber eine Änderung ergeben, teilweise werden wohl auch die Wege für WBK Ein-/Austragungen erheblich weiter (sofern man nicht den Postweg nutzen möchte).
Damit sind ab dem 01.01.2024 ausschließlich Landkreise und kreisfreien Städte Waffenbehörden - bisher sind es (auch) die großen selbstständigen Städte und selbstständigen Gemeinden (diese haben es aber teilweise schon vorher freiwillig auf die Landkreise übertragen).
Für viele Waffenbesitzer in Niedersachsen wird sich dadurch aber eine Änderung ergeben, teilweise werden wohl auch die Wege für WBK Ein-/Austragungen erheblich weiter (sofern man nicht den Postweg nutzen möchte).