- Registriert
- 27 Apr 2003
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Er Jäger und Sportschütze, demnach, insbesondere, weil Jäger, auch Eigentümer und Besitzer von GK-Waffen.
Sie KK-Schützin mit eigener WBK und eigener Waffe in einem Verein.
Beide haben sowohl ihre Munition in einem gemeinsamen Mun-Schrank entspr. den gesetzlichen Anforderungen und auch die LW werden in einem gemeinsamen Schrank verwahrt.
Nun kommt die Kreispolizeibehörde aus einem (Land)Kreis in NRW auf den Trichter, daß sie auf keinen Fall Zugang zu den Waffen des Mannes haben darf, da sie ja lediglich erklärte KK-Schützin sei und der Ehegatte ja GK-Waffen besäße.
Die Forderung des Amtes: Sie soll sich einen separaten Gewehr- und auch Munitionsschrank besorgen!
Sie KK-Schützin mit eigener WBK und eigener Waffe in einem Verein.
Beide haben sowohl ihre Munition in einem gemeinsamen Mun-Schrank entspr. den gesetzlichen Anforderungen und auch die LW werden in einem gemeinsamen Schrank verwahrt.
Nun kommt die Kreispolizeibehörde aus einem (Land)Kreis in NRW auf den Trichter, daß sie auf keinen Fall Zugang zu den Waffen des Mannes haben darf, da sie ja lediglich erklärte KK-Schützin sei und der Ehegatte ja GK-Waffen besäße.
Die Forderung des Amtes: Sie soll sich einen separaten Gewehr- und auch Munitionsschrank besorgen!