Deutschland Neuer Jagdschein im Kartenformat?!

Jagdschein und WBK im Kartenformat?

  • Die ollen Lappen müssen wech!

    Stimmen: 96 40,2%
  • Ich liebe meine Lappen und gebe Sie nicht her!

    Stimmen: 81 33,9%
  • Mir wurscht!

    Stimmen: 52 21,8%
  • Gute Idee, sehe ich aber aus Datenschutzgründen skeptisch!

    Stimmen: 10 4,2%

  • Umfrageteilnehmer
    239
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@ebbe hat schon von Schweden berichtet.
Meines Wissens ist es in Österreich nicht einheitlich. Zum eigentlichen Schein wird für die Gültigkeit auch zusätzlich verlangt dass der Zahlungsbeleg für das laufende Jagdjahr mitgeführt wird. Aber auch das kann vielleicht nicht überall so sein, dazu hab ich zu wenig Hintergrundwissen.
 
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WBK muss für ALLE sofort lesbar ein, um zeitnah festzustellen, ob die gerade bei deiner Kontrolle da vorliegende Waffe legal zu dem Menschen dazu gehört.
Daher geht da nur eine Papierkarte mit Stempel.
Das ist kein Führerschein oder Perso mit zumeist unveränderlichen oder selten wechselnden Daten.
Manche (Jagd-Waffensammler) hier haben da pro Jahr 10 Änderungen und mehr drin (Kaufen/Verkaufen/Mun.Erwerbserlaubnis, neuer Lauf mit neuem Kaliber, Schalldämpfer etc.)

Der JS kann aber durchaus Scheckkartenformat haben.
Alle drei Jahre einen neuen auszustellen sollte kein allzu großes Umwelt-oder Logisitkproblem darstellen....Bank/Kreditkarten gibts auch spätestens alle 5 Jahre neu.

Das ewige Herumschleppen der dann "doofen" Papier WBK ginge ggf. auch anders:
Eine WBK Kopie (als solche mit Druck-Wasserzeichen kennzeichnen) immer ins Auto legen (Zumindest beim Allein Ansitz.).
Wenn man die WBK mal tatsächlich unerwartet im Revier vorzeigen muss, dann werden die Ordnungsamt/Polizeimenschen auch mit zum nahe abgestellten Auto kommen und es hoffentlich so als Kopie akzeptieren, wenn Sie keine Korrintenkacker sind und auf dem Original bestehen.

----

Aber solange es keine JS Scheckkarte gibt, habe ich beides ins JS Büchlein gesteckt und immer in der Hosenbeintasche im Revier dabei...
...und ein Aufkleber neben dem Waffenschrank Hebel mahnt : "JS nicht vergessen !"

G.
 
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Selbst der Personalausweis wird nur noch digital auslesbar mit Chip ausgegeben, schon seit 2010. Die Infrastruktur solche Chipkarten auszulesen und ggf. zu beschreiben ist also in den Ämtern und bei den Polizeivollzugsbehörden bereits vorhanden. Das ist also nur eine Softwarefrage und kein Hinderungsgrund den Jagdschein und WBK ebenfalls zu digitalisieren.
WBK muss für ALLE sofort lesbar ein, um zeitnah festzustellen, ob die gerade bei deiner Kontrolle da vorliegende Waffe legal zu dem Menschen dazu gehört..
Daher geht da nur eine Papierkarte mit Stempel.
Das sehe ich überhaupt nicht so, sogar eher im Gegenteil. Es ist mein größter Kritikpunkt an Jagdschein und WBK, dass sie für jeden lesbar sind. Auch ich bewahre beides zusammen in einem dieser unförmigen Mäppchen auf (nicht umsonst werben Jagdartikelhersteller extra mit "Innentasche für Jagdschein", weil das dämliche Format in normalgroße Innentaschen nie reinpasst).
Wenn ich das Mäppchen aber verliere, dann steht im Jagdschein meine Adresse und in den WBK eine genaue Aufzählung meines Waffenbestandes, so dass bei Verlust und in den falschen Händen eine nette Abwägung für den unehrlichen Finder möglich ist, ob sich ein Einbruch lohnt oder nicht.
Nein, diese Dokumente müssen überhaupt nur von denen lesbar sein denen eine Kontrolle zusteht, also Ämter und Polizei. Es reicht ein Jagdschein im Scheckartenformat, von mir aus auch gerne bis auf Widerruf ohne Ablaufdatum wie hier vorgeschlagen, und eine WBK mit Chip aber ohne Aufdruck des gesamten Besitzstandes. Bei einer Polizeikontrolle kann dann der Chip ausgelesen und die Waffendaten abgeglichen werden, besser noch auf dem Chip stehen keine detaillierten Daten, sondern verlinken im Polizeiterminal einfach gleich online ins NWR.

Da spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. Wo muss ich denn sonst noch meine WBK vorzeigen?!
Am Schiesstand etc. gleichen die schon jetzt keine Waffendaten ab, man muss sowieso nur eine eigene WBK oder Jagdschein dabei haben.
Die ganzen anderen Berechtigungen und Funktionen wie Voreintrag etc, kann auch alles über amtliche Schreiben geregelt werden. Dann kriegst halt keinen Voreintragsstempel mehr sondern einen ausgedruckten Wisch in dem steht was du dir kaufen darfst.

Ich hab ja mit "ist mir wurscht" abgestimmt und so ist es auch. Aber herbeizufabulieren es ginge gar nicht anders finde ich völlig falsch. Da gibt es viel Vereinfachungspotential mit digitalem Jagdschein/WBK.
 
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Selbst der Personalausweis wird nur noch digital auslesbar mit Chip ausgegeben, schon seit 2010.

Komisch, auf meinem ganz neuen Perso stehen alle meine persönlichen Daten inkl. Anschrit lesbar drauf... :rolleyes:

Auf dem Chip sind die gleichen Daten und das Lichtbild gespeichert sowie ggf. die Fingerabdrücke, sofern man sich bei der Persobeantragung für deren Speicherung freiwillig entschieden hat.

Oder verstehe ich die Aussage nicht!? :unsure:
 
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Genau so ist es, wenn man wollte könnte man das alles auf den Perso klatschen...aber in Sachen Digitalisierung is good old Germany "hinterhott", aber sowas von...
 
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Wieso sollte der JS denn alle 3 Jahre neu gedruckt werden? Ihr denkt noch analog. Das Beispiel Kfz-Versicherung wurde doch schon genannt...
JS einmal ausstellen (Verlust, bedeutende Aussehensänderung des Inhabers, meinetwegen auch Geschlechtswechsel) erfordern Neuausstellung und ansonsten hat man den bis er (bspw. wg. nicht gezahlter Versicherung) widerrufen wird. Nullo Problemo....
 
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Komisch, auf meinem ganz neuen Perso stehen alle meine persönlichen Daten inkl. Anschrit lesbar drauf... :rolleyes:

Auf dem Chip sind die gleichen Daten und das Lichtbild gespeichert sowie ggf. die Fingerabdrücke, sofern man sich bei der Persobeantragung für deren Speicherung freiwillig entschieden hat.

Oder verstehe ich die Aussage nicht!? :unsure:
Ich wollte hauptsächlich darauf hinaus, daß gechipte Dokumente in Deutschland bereits etabliert sind. Das wäre also kein Neuland, weder für die Ämter noch für die Behörden.

Der Personalausweis soll natürlich auch für dritte lesbar sein, du kommst ja auch öfter in die Verlegenheit ihn woanders vorzulegen. Jeder Jugendliche muss ihn beim Alkoholkauf oder im Kino vorzeigen. Bei Postident zeigt man ihn dem Postboten.
Aber wem zeigst du deinen Jagdschein und vor allem die WBK? Doch nur Polizei und Behörden und die hätten dann auch das Lesegerät. Selbst mein Büchsenmacher und Waffenhändler braucht gar nicht zu wissen und sehen zu können, wo ich sonst noch so einkaufe.
 
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Gut, dann hatte ich das wohl falsch verstanden...

Aber wem zeigst du deinen Jagdschein und vor allem die WBK?

Jagdschein
  • Kauf einer Langwaffe von Privat
  • Leihen einer Langwaffen von Privat
  • Kauf von Langwaffenmunition von Privat
  • Jagdeinladung bei einem Pächter der einen nicht/nur flüchtig kennt
  • Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd
  • ...
WBK
  • Kauf einer Kurzwaffe von Privat
  • Leihen einer Kurzwaffe von Privat
  • Kauf von Kurzwaffenmunition von Privat
  • Kauf von Wechselsystem, Wechsellauf o.ä. von Privat
  • Bei gelber/roter WBK bei jedem Waffenkauf von Privat
  • ...
Beachten muss man auch, dass der Perso-Chip nur von den Meldebehörden und den Behörden mit den Aufgaben der Grenzkontrolle (Bundespolizei, Zoll) ausgelesen werden kann und eben nicht vom normalen "Dorfpolizisten"...

Im Gegensatz zum Perso-Chip muss der Jagdschein und die WBK aber auch von einem "Dorfpolizisten" gelesen werden können, wenn der einen kontrollieren will!

Den Jagdschein im Kartenformat finde ich gut, aber die wesentlichen Daten müssen auch "normal" sichtbar sein!
 
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WBK muss für ALLE sofort lesbar ein, um zeitnah festzustellen, ob die gerade bei deiner Kontrolle da vorliegende Waffe legal zu dem Menschen dazu gehört.
Daher geht da nur eine Papierkarte mit Stempel.


G.
Das ist natürlich Nonsens.
Erstens reicht es festzustellen, dass eine berechtigte Person vor einem steht und für den Rest gibt es eben die Abfrage im Register. So wie es bei den Fahrzeugen auch gemacht wird.
Also kann man sich den Quatsch sparen.

Im Übrigen gibt es keinen Grund bei einer unvorhergesehenen Kontrolle waffendaten abzugleichen.
Das ist nicht vorgesehen.
 
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Dann kriegst halt keinen Voreintragsstempel mehr sondern einen ausgedruckten Wisch in dem steht was du dir kaufen darfst.
Braucht es künftig eigentlich auch nicht mehr.
Es gibt soweiso das vorzulegende Stammdatenblatt.
Damit hat man seinen "körperlichen" Nachweis der im Register stehenden Waffen.
Ein zweites Dokument ist unnötig.
Anfrage Kaufabsicht an Behörde und dann gibt es die passende Antwort.
Voreintrag also unnötig.
 
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Gut, dann hatte ich das wohl falsch verstanden...



Jagdschein
  • Kauf einer Langwaffe von Privat
  • Leihen einer Langwaffen von Privat
  • Kauf von Langwaffenmunition von Privat
  • Jagdeinladung bei einem Pächter der einen nicht/nur flüchtig kennt
  • Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd
  • ...
WBK
  • Kauf einer Kurzwaffe von Privat
  • Leihen einer Kurzwaffe von Privat
  • Kauf von Kurzwaffenmunition von Privat
  • Kauf von Wechselsystem, Wechsellauf o.ä. von Privat
  • Bei gelber/roter WBK bei jedem Waffenkauf von Privat
  • ...
Beachten muss man auch, dass der Perso-Chip nur von den Meldebehörden und den Behörden mit den Aufgaben der Grenzkontrolle (Bundespolizei, Zoll) ausgelesen werden kann und eben nicht vom normalen "Dorfpolizisten"...

Im Gegensatz zum Perso-Chip muss der Jagdschein und die WBK aber auch von einem "Dorfpolizisten" gelesen werden können, wenn der einen kontrollieren will!

Den Jagdschein im Kartenformat finde ich gut, aber die wesentlichen Daten müssen auch "normal" sichtbar sein!
Für nichts davon bräuchte es eine WBK.
Ein Nachweis der berechtigten Person regelt beinahe alles (Jagdkarte).
Eigentumsübereignung muss sowieso mit der Behörde abgestimmt werden.
Dazu gibts die Anfrage der Absicht nebst Antwort. Anschließend die Anzeige Erwerb/Überlassung der jeweiligen Seite.
So macht es künftig auch der Handel.

Für die exakten Abfragen gibt es für alles eine ID
ID-Erlaubnisinhaber
ID-Erlaubnis
ID Waffe
um mal einige Beispiele zu nennen. Im Austausch läuft vieles schon über den QR Code.
Gechipte waffen sind sehr wahrscheinlich ein kommender Ansatz.
 
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Für nichts davon bräuchte es eine WBK.
Ein Nachweis der berechtigten Person regelt beinahe alles (Jagdkarte).
Eigentumsübereignung muss sowieso mit der Behörde abgestimmt werden.
Dazu gibts die Anfrage der Absicht nebst Antwort. Anschließend die Anzeige Erwerb/Überlassung der jeweiligen Seite.
So macht es künftig auch der Handel.

Für die exakten Abfragen gibt es für alles eine ID
ID-Erlaubnisinhaber
ID-Erlaubnis
ID Waffe
um mal einige Beispiele zu nennen. Im Austausch läuft vieles schon über den QR Code.
Gechipte waffen sind sehr wahrscheinlich ein kommender Ansatz.

Wenn man also ein Wechselsystem für seine Pistole erwerben möchte, braucht man keine WBK vorzeigen?
Und wie soll der Verkäufer dann erkennen, dass man die erforderliche Grundwaffe hat?

Ist aber auch egal. Es stimmt ja, in Österreich funktioniert es mit der WBK ohne sichtbare Waffeneintragungen auch.

Eine Eigentumsübertragung hat die Waffenbehörde allerdings gar nicht zu interessieren, erst recht ist sie nicht im Vorfeld abzustimmen!

Das WaffG regelt die tatsächliche Gewalt über Waffen (Besitz) aber nicht das Eigentum!
Jeder kann eine Waffe kaufen, also das Eigentum daran erwerben - ob er sie dann aber mit nach Hause nehmen darf (also iSd WaffG "erwerben" - die tatsächliche Gewalt darüber (Besitz) erlangen darf) regelt das WaffG.
 
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So wie ich es schon beschrieb: Anzeige der Verkaufsabsicht an Waffenbehörde.
Diese antwortet dann. Das ist ein Standardablauf im NWR II
Bräuchte es aber nicht, das der Erwerb und die Überlassung anzuzeigen sind.
Damit fällt der Schluderjahn auf, der hier etwas erwerben möchte, was er nicht darf.
Als Sachkundiger weiss er das.
Er kann sich auch vorab eine Bescheinigung von der Behörde abholen anstelle eines Voreintrags.
Es wird durch die waffenstammblätter sowieso eine Zetttelwirtschaft werden.
Allein das macht die WBK schon überflüssig.
Ausdruck Waffenstammblatt gibts bei Erwerb. Kann man dann beim Kauf vorlegen.
Wer bescheisst spürt dann -wie schon heute- die Konsequenzen.
 

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