Diese Anzeige der Verkaufsabsicht an die Waffenbehörde ist mit dem Start des NWR II trotzdem nur für Waffenhändler möglich und darüber hinaus keine Pflicht, sondern nur eine Möglichkeit (so habe ich es jedenfalls in den Infos der Fachlichen-Leitstelle-NWR gelesen).
Mir ging es aber explizit um den Verkauf zwischen Privatpersonen...
Mir ging es aber explizit um den Verkauf zwischen Privatpersonen...