Unsere Pachtperiode geht in wenigen Wochen zu Ende. Das Jagdrevier, in dem ich schon als Kind umherstreifte und jeden einzelnen Baum und Strauch kenne, ist mir sehr ans Herz gewachsen, obwohl seit Jahren die Jagdqualität durch steigenden Erholungsdruck der Bevölkerung abnimmt. Es handelt sich um ein kleines Waldrevier mit einer guten Vegetation.
Seit über 40 Jahren bejagen wir dieses Revier mit mehr oder weniger dem selben Team. Wir haben zwei sehr zuverlässige Jungjäger (davon einen Jugendjagdscheininhaber) integriert und geben auch anderen Jungjägern (u.a. auch aus diesem Forum) regelmäßig Gelegenheit, ihr erstes Schweinchen bei uns zu erlegen. Jagdneid ist uns absolut fremd. Daher halten wir es auch schon "sehr lange" miteinander aus. Die Pacht wird regelmäßig pünktlich bezahlt, der Wildbestand sowie der Wald ist gesund und in Ordnung, der Abschussplan wurde bisher stets weitgehend erfüllt, das Verhältnis zum Verpächter war immer gut und vertrauensvoll, Wildschäden wurden einvernehmlich mit den Geschädigten geregelt, der Kontakt mit der Bevölkerung ist gut. Man kennt sich eben. Kurz: Frieden an der Front.
Wir bemühen uns, die Eigenjagd von der Stadtverwaltung wieder zu den selben Konditionen wie bisher zu bekommen, obwohl landauf-landab die Pachtpreise eher sinken, weil die Qualität abnimmt und Wildschäden immer unkalkulierbarer werden. Nach dem Wechsel der Person des städtischen Försters vor etwa einem Jahr weicht dieser Wunsch zunehmend einer irritierenden Realität. Wir können gerne weiter pachten, aber: ....
Ein entsprechender Gesprächstermin zwischen Forstamt und Pächter ist nach Gutsherrenart festgelegt worden. Verschiebung nicht möglich, obwohl Mitpächter Arzt ist und am Termin ein voll besetztes Wartezimmer hat. Egal, der "König" sitzt im Forstamt.
Der Vertragsentwurf, der in Papierform vorliegt, ist auch im terminierten Gespräch nicht veränderbar, das wurde bereits unmissverständlich am Telefon klar gemacht. Selbstverständlich soll der Vertragstext auch nicht als Word-Dokument per eMail verfügbar gemacht werden. Änderung nicht gewollt!
Der Vertrag sieht - unterm Strich - vor, dass der Förster alle Macht in Händen hält und die Jagdpächter nach seinen Anweisungen zu jagen haben. Eine eigenverantwortliche Jagdausübung ist in wesentlichen Teilen nicht mehr gegeben und wahrscheinlich auch nicht gewollt.
Nur einige Beispiele:
Waldwildschäden werden völlig unkalkulierbar, da nach Belieben des Verpächters die entsprechende Wildschadenspauschale jährlich erhöht werden kann. Bei der Errichtung von etwaigen Aufforstungsgattern wird die Pauschale ebenfalls erhöht, es sei denn, der Pächter hat sich verpflichtet, die Kosten für die Gatterung selbst zu übernehmen.
Des weiteren muss damit gerechnet werden, dass Kosten für Wegebau nach Gutdünken des Verpächters durch den Jagdpächter voll übernommen werden müssen, sofern (oder besser "weil") durch die Jagdausübung die Wege kaputtgefahren werden.
Außerdem kann bei diesem Vertrag der Herr Förster zu jeder Tages- und Nachtzeit in allen Revierteilen in Jagdausrüstung und Jagdausübung angetroffen werden, und er hat auch noch das kleine Jägerrecht. Von ihm erlegtes Wildbret darf/muss (grün geschossen?) vom Pächter am Dienstsitz des Verpächters abgeholt und in Besitz genommen werden.
Sollte Rehwild in einer Aufforstungsfläche gesichtet werden, ist es dort innerhalb von 48 Stunden zu erlegen. Ansonsten nimmt der Förster diese Aufgabe selber wahr bzw. beauftragt Berufsjäger auf Kosten des Pächters. "Herr ... (Pächter), ich habe heute in Aufforstungsfläche XY 3 Stück Rehwild gesehen. Bitte erlegen Sie die Stücke bis morgen. Ansonsten kommt Herr xxx. Die 300 € dafür stelle ich Ihnen dann in Rechnung ..."
Ergo: Ich muss dulden, dass irgend ein Berufsjäger den Zukunftsbock in meinem Revier erlegt, und darf ihn dafür auch noch gut bezahlen.
Sollte der weibl. Abschuss bis November nicht zu 70 % erledigt sein, kommt erneut der kostenpflichtige Berufsjäger xxx.
Jede Errichtung oder Beseitigung von Hochsitzen ist schriftlich bei der Forstverwaltung zu beantragen und wird per schriftlichem Verwaltungsakt beschieden.
Der Verpächter stellt kostenlos Flächen für Wildwiesen zur Verfügung (als Totschießplätze). Natülich sind die Pächter dann verpflichtet, diese auch zu bewirtschaften. Falls diese Flächen anschließend als Holzlagerplätze gebaucht werden, muss der Pächter dies entschädigungsfrei dulden.
Das waren nur einige Beispiele. Ich wollte eigentlich gar nicht so viel schreiben und frage mal in die Runde: Was sagt ihr zu diesem "Knebelvertrag"?
Was wir davon halten, sage ich an dieser Stelle aus gutem Grund nicht.
Gruß und WMH
b3
Seit über 40 Jahren bejagen wir dieses Revier mit mehr oder weniger dem selben Team. Wir haben zwei sehr zuverlässige Jungjäger (davon einen Jugendjagdscheininhaber) integriert und geben auch anderen Jungjägern (u.a. auch aus diesem Forum) regelmäßig Gelegenheit, ihr erstes Schweinchen bei uns zu erlegen. Jagdneid ist uns absolut fremd. Daher halten wir es auch schon "sehr lange" miteinander aus. Die Pacht wird regelmäßig pünktlich bezahlt, der Wildbestand sowie der Wald ist gesund und in Ordnung, der Abschussplan wurde bisher stets weitgehend erfüllt, das Verhältnis zum Verpächter war immer gut und vertrauensvoll, Wildschäden wurden einvernehmlich mit den Geschädigten geregelt, der Kontakt mit der Bevölkerung ist gut. Man kennt sich eben. Kurz: Frieden an der Front.
Wir bemühen uns, die Eigenjagd von der Stadtverwaltung wieder zu den selben Konditionen wie bisher zu bekommen, obwohl landauf-landab die Pachtpreise eher sinken, weil die Qualität abnimmt und Wildschäden immer unkalkulierbarer werden. Nach dem Wechsel der Person des städtischen Försters vor etwa einem Jahr weicht dieser Wunsch zunehmend einer irritierenden Realität. Wir können gerne weiter pachten, aber: ....
Ein entsprechender Gesprächstermin zwischen Forstamt und Pächter ist nach Gutsherrenart festgelegt worden. Verschiebung nicht möglich, obwohl Mitpächter Arzt ist und am Termin ein voll besetztes Wartezimmer hat. Egal, der "König" sitzt im Forstamt.
Der Vertragsentwurf, der in Papierform vorliegt, ist auch im terminierten Gespräch nicht veränderbar, das wurde bereits unmissverständlich am Telefon klar gemacht. Selbstverständlich soll der Vertragstext auch nicht als Word-Dokument per eMail verfügbar gemacht werden. Änderung nicht gewollt!
Der Vertrag sieht - unterm Strich - vor, dass der Förster alle Macht in Händen hält und die Jagdpächter nach seinen Anweisungen zu jagen haben. Eine eigenverantwortliche Jagdausübung ist in wesentlichen Teilen nicht mehr gegeben und wahrscheinlich auch nicht gewollt.
Nur einige Beispiele:
Waldwildschäden werden völlig unkalkulierbar, da nach Belieben des Verpächters die entsprechende Wildschadenspauschale jährlich erhöht werden kann. Bei der Errichtung von etwaigen Aufforstungsgattern wird die Pauschale ebenfalls erhöht, es sei denn, der Pächter hat sich verpflichtet, die Kosten für die Gatterung selbst zu übernehmen.
Des weiteren muss damit gerechnet werden, dass Kosten für Wegebau nach Gutdünken des Verpächters durch den Jagdpächter voll übernommen werden müssen, sofern (oder besser "weil") durch die Jagdausübung die Wege kaputtgefahren werden.
Außerdem kann bei diesem Vertrag der Herr Förster zu jeder Tages- und Nachtzeit in allen Revierteilen in Jagdausrüstung und Jagdausübung angetroffen werden, und er hat auch noch das kleine Jägerrecht. Von ihm erlegtes Wildbret darf/muss (grün geschossen?) vom Pächter am Dienstsitz des Verpächters abgeholt und in Besitz genommen werden.
Sollte Rehwild in einer Aufforstungsfläche gesichtet werden, ist es dort innerhalb von 48 Stunden zu erlegen. Ansonsten nimmt der Förster diese Aufgabe selber wahr bzw. beauftragt Berufsjäger auf Kosten des Pächters. "Herr ... (Pächter), ich habe heute in Aufforstungsfläche XY 3 Stück Rehwild gesehen. Bitte erlegen Sie die Stücke bis morgen. Ansonsten kommt Herr xxx. Die 300 € dafür stelle ich Ihnen dann in Rechnung ..."
Ergo: Ich muss dulden, dass irgend ein Berufsjäger den Zukunftsbock in meinem Revier erlegt, und darf ihn dafür auch noch gut bezahlen.
Sollte der weibl. Abschuss bis November nicht zu 70 % erledigt sein, kommt erneut der kostenpflichtige Berufsjäger xxx.
Jede Errichtung oder Beseitigung von Hochsitzen ist schriftlich bei der Forstverwaltung zu beantragen und wird per schriftlichem Verwaltungsakt beschieden.
Der Verpächter stellt kostenlos Flächen für Wildwiesen zur Verfügung (als Totschießplätze). Natülich sind die Pächter dann verpflichtet, diese auch zu bewirtschaften. Falls diese Flächen anschließend als Holzlagerplätze gebaucht werden, muss der Pächter dies entschädigungsfrei dulden.
Das waren nur einige Beispiele. Ich wollte eigentlich gar nicht so viel schreiben und frage mal in die Runde: Was sagt ihr zu diesem "Knebelvertrag"?
Was wir davon halten, sage ich an dieser Stelle aus gutem Grund nicht.
Gruß und WMH
b3