Pinnen und damit die Magazinkapazität zu begrenzen ist keine Option, es zählt das Magazingehäuse. Einzige Ausnahme sind RandfeuerpatronenZum Vergleich. In Canada sind alle Magazine für KW auf höchstens 10 zu pinnen . Alle Langwaffen Magazine für SLB sind auf 5 zu pinnen.
Das hat B-W für sich festgelgt. Bundesweit ginge das m.M.n.Ich finde den Beitrag aktuell nicht mehr, aber war für dieses Jahr eine Änderung hinsichtlich der 2+1 Regelung auf der Jagd angedacht?
Vielleicht war das auch nur ein Ente und wurde deshalb gleich wieder gelöscht!
Der Wortlaut ging in die Richtung, wegen ASP blablabla... dürfen Halbautomaten mit bis zu 5 Schuss?! geladen werden.
Hallo,Ich hab noch keinen gesehen, all meine Magazine sind Altbesitz. Aber mir persönlich bekannte Wettkampfschützen haben mir das so erzählt.
Aber anstatt zu mosern übe ich dann halt den Magazinwechsel . .
Das ist so aus meiner Sicht auch nicht ganz korrekt.Pinnen und damit die Magazinkapazität zu begrenzen ist keine Option, es zählt das Magazingehäuse. Einzige Ausnahme sind Randfeuerpatronen
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.2.4.3
Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;
1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;
1.2.4.5
Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 sind;