Neues Verbringungsverbot von Schwarzwild über Landesgrenze?

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31 Dez 2009
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Ich hab mit der Suchfunktion nix gefunden, daher folgende Frage:

Unser Hegeringleiter hat kürzlich verkündet, daß es neuerdings aufgrund aktueller "Seuchenverordnung" ein Verbringungsverbot von (auch negativ beprobtem) SW über die Bundeslandgrenze gibt.

Das würde bedeuten, daß die Verbringung eines erlegten Wildschweins von RLP in ein anderes Bundesland vorher durch die zuständigen Veterinärbehörden genehmigt werden muß, auch wenn das Schwein im Pestbezirk erlegt und danach negativ beprobt worden ist.

Auf konkrete Nachfrage konnte die Verordnungstext nicht benannt werden, aber das sei "jetzt neu"..

Kann das jemand bestätigen oder ist das eine klassische "Ente"?
 

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