Neues Waffengesetz (Spiegel.de)

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moni

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Ich möchte zu den Froderungen nach verschärfung des Waffenrechts aufgrund des amoklaufs in Erfurt folgendes schreiben.Kein Waffengesetz der Welt hätte diesen jungen Mann an dieser Tat die er so wie es scheint Monate im voraus kaltblütig geplant hat gehindert.
Um so etwas in zukunft zu verhindern muß man sich viel mehr vor Augen halten wie es an den Schulen zur Zeit zugeht. Wo man als anständer Schüler schon Angst vor Erpressung und schlägen haben muß wenn man etwas Besitzt was andere Gerne haben wollen.Außerdem wird man doch gerade in diesem alter alleine gelassen wenn man probleme hat. Die Lehrer sind froh wenn sie die Störenfreide los sind und die eltern haben nicht die Zeit um zu erkenne wenn ihr Kind in Problemen steckt, und wer rückt schon gerne freiwillig damit herraus. Ich denke eine Lösung währe wenn es an jeder Schule, oder zumindest für zwei Schulen zusammen einen Augebildeten Schulpsychologen gäbe, der geziehlt auf schwierige Schüler eingehen kann. Dadurch ließe sich sicher manches Proplem lösen.
 
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CDU-Politiker Schönbohm gegen verschärftes Waffenrecht

Stuttgart/Oldenburg (ddp). Brandenburgs Innenminister Jörg
Schönbohm (CDU) lehnt es ab, auf den Amoklauf von Erfurt mit einer
Verschärfung des Waffenrechts zu reagieren. «Nach dem unfassbaren
Morden halte ich es für falsch zu sagen, als erstes müssen wir die
Gesetze ändern, um dann zu suggerieren, alles sei wieder in Ordnung»,
sagte er der «Stuttgarter Zeitung» (Dienstagausgabe). Schönbohm fügte
hinzu: «Wir haben ein strenges Waffenrecht, wollen aber Waffen nicht
grundsätzlich verbieten.»

Der Deutsche Schützenbund hingegen gibt offenbar unter dem
Eindruck des Amoklaufs seinen Widerstand gegen eine Verschärfung des
Waffenrechts auf. Der Vizepräsident des Schützenbundes, Jürgen
Kohlheim, sagte der Oldenburger «Nordwest-Zeitung», über eine
Heraufsetzung der Altersgrenze für den Waffenerwerb von 18 auf 21
Jahre, wie sie Innenminister Schily vorgeschlagen habe, werde im
Verband gründlich nachgedacht.

«Grundsätzlich wird man überlegen müssen, ob nicht in bestimmten
Bereichen eine Heraufsetzung der Altersgrenze möglich sein sollte»,
sagte Kohlheim. Noch am Vortage hatte Schützenbundpräsident Josef
Ambacher eine weitere Verschärfung des Waffenrechts abgelehnt.

ddp/gla
 
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«Hannoversche Allgemeine Zeitung»

Es gibt keinen Grund, zehntausende Sportschützen unter einen
Generalverdacht zu stellen oder mit dem Finger auf Schützenvereine zu
zeigen. Auch werden die meisten Verbrechen ohnehin mit illegal
erworbenen Waffen begangen. Und dennoch wirft der Amoklauf von Erfurt
Fragen auf, mit denen sich auch die Sportschützen noch einmal
gründlich befassen sollten: Schaut man wirklich genau genug hin, wem
da eine Pistole oder ein Gewehr übergeben wird? Würde es wirklich dem
Sport schaden, wenn junge Leute ihre Waffen nicht mehr mit nach Hause
nehmen dürften?
 
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WAFFENRECHT

"Zuruf CDU/CSU: Weidmannsheil"

Am Freitag verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen von
FDP und PDS das neue Waffengesetz. Der ursprüngliche
rot-grüne Entwurf war auf Druck der Schützenverbände und des
Bundesrates stark gemildert worden. Als die Abgeordneten von
13.12 Uhr bis 13.55 Uhr darüber debattierten, konnten sie noch
nicht wissen, was kurz vorher in Erfurt geschehen war. Manches
Argument wäre sonst wohl nicht gefallen. Das Protokoll der
Debatte liegt seit Montag vor. Hier ein Auszug:

Hartmut Koschyk (CDU/CSU): "Das in dem ursprünglichen
Gesetzentwurf formulierte Misstrauen haben Schützen und Jäger in
Deutschland nicht verdient. (.) Der private Waffenbesitz ist aus
polizeilicher Sicht überhaupt nicht das Problem. (.) Bezogen auf
alle im Jahr 2000 begangenen Straftaten wurden in 0,013 Prozent
der Fälle legale Schusswaffen verwendet." (Zwischenruf Christian
Ströbele, Grüne: "Ein schlechter Witz.")

Rainer Funke (FDP): "Das geltende Waffenrecht zählt ja ohnehin
zu den strengsten der Welt. Eine Verschärfung aus Gründen der
inneren Sicherheit ist nicht notwendig, denn die
Sicherheitsprobleme liegen nicht bei den legalen Waffenbesitzern .
Sportschützen, Jäger und Sammler fühlten sich durch den
Gesetzentwurf diskriminiert."

Ulla Jelpke (PDS): "Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der
Wohnung soll bei Waffenbesitzern in Zukunft weniger geschützt
sein, als bei anderen Menschen. (.) Ein solches Sonderrecht gegen
legale Waffenbesitzer lehnen wir grundsätzlich ab. (.) Geblieben
sind auch andere Schikanen. So soll bei Jägern und Sportschützen
drei Jahre, nachdem sie ihre Waffenbesitzkarte erhalten haben,
erneut geprüft werden, ob noch ein Bedürfnis zum Waffenbesitz
vorliegt."

Ernst Bahr (SPD). "Eigentlich haben Regierungskoalition und die
Regierung für die Novellierung des Waffengesetzes ein dickes Lob
verdient. Wir werden es in der Öffentlichkeit (.) auch noch
kriegen. Da bin ich mir sicher."

Erwin Marschewski (CDU/CSU): "Es ist gut, dass die sinnlose
Waffenbegrenzung vom Tisch ist. Es ist gut, (.) dass junge Leute
jetzt wieder üben können. Der Jugend ist eine Chance zur Leistung
zu geben, gerade in den Schützenvereinen. (.) Der Widerstand der
Union im Schulterschluss mit Jägern und Sportschützen hat sich
gelohnt. (.) CDU/CSU, Jäger, Sportschützen und Waffensammler
haben gut gezielt und voll ins Schwarze getroffen. Schwarz - das
wissen Sie als Schütze, Herr Kollege - ist nun einmal die höchste
Punktzahl. " (Beifall bei der CDU/CSU. Zuruf von der
CDU/CSU: "Weidmannsheil!") (wk.)

Das vollständige Protokoll unter: http://dip.bundestag.de/
 
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Stoiber bietet Schröder «Bündnis gegen Gewalt» an

Unionsparteien wollen Wahlprogramm überarbeiten -
CSU-Chef für Gesetz gegen Gewaltvideos und Killerspiele=




Berlin (AP) Vier Tage nach dem Blutbad in einer Erfurter Schule
hat Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber der Bundesregierung ein
«Bündnis gegen Gewalt» angeboten. Im ZDF-Morgenmagazin kündigte der
CSU-Vorsitzende am Dienstag zugleich an, die Union werde unter dem
Eindruck des Amoklaufs ihr Wahlprogramm in der Sicherheitspolitik
überarbeiten.
Dies gelte insbesondere für die Themen Gewaltverherrlichung und
Killervideos, aber auch für das Waffenrecht. Mit den Worten: «Ich
biete dem Bundeskanzler an, über den Bundesrat den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Alter für den Erwerb vom
Waffen von 18 auf 21 Jahre heraufzusetzen», griff Stoiber die
entsprechende Initiative von Innenminister Otto Schily auf.
Der bayerische Ministerpräsident nannte es wichtig, zu einer
grundsätzlichen Debatte in der Gesellschaft über die Akzeptanz von
Gewalt zu kommen. Die Akzeptanz von Gewaltdarstellungen habe ein
Ausmaß erreicht, das «unmöglich ist», sagte Stoiber. Sinnvoll sei
eine parteiübergreifende Debatte zu diesem Thema wie vor Wochen
über die Nutzung von Stammzellen. «Wir brauchen eine neue Debatte
über Solidarität und Gerechtigkeit, aber auch die völlige Ablehnung
von Gewalt in Fernsehfilmen», betonte der Kanzlerkandidat des
Unionsparteien.
Auf Nachfrage wollte sich Stoiber nicht zu den Angriffen seines
Innenministers Günther Beckstein gegen die Bundesregierung äußern.
Er sagte nur: «Sicher wollen wir einen parteiübergreifenden
Konsens, das ändert aber nichts daran, dass wir unterschiedliche
Vorstellungen in der Vergangenheit hatten.» So hätte es bereits
nach den Schüssen eines Amokschützen vor Monaten in Bad Reichenhall
die Möglichkeit gegeben, Altersbezeichnungen für Gewaltvideos
einzuführen und Killerspiele zu verbieten. «Wir können es nur im
Konsens erreichen», räumte Stoiber ein.
Er würde es begrüßen, wenn nun endlich ein entsprechendes Gesetz
über ein Verbot von Gewaltvideos und Killerspielen zu Stande komme.
Man müsse jetzt «Erfurt nutzen, einen Konsens zu erreichen», fügte
der CSU-Chef hinzu und sagte: «Ich biete dem Bundeskanzler an, ein
Bündnis gegen Gewalt über den Bundesrat sehr schnell zu erreichen.»
Dann könne ein entsprechendes Gesetz bis Juni verabschiedet werden.
 
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«BILD»-Zeitung (Hamburg) zu Amoklauf in Erfurt

Die Politik hat sich des Amoklaufs von Erfurt bemächtigt. Was kann
man tun, was soll man tun, was muss man tun? Jeder hat einen
Vorschlag. Der erste will das Waffenrecht verschärfen, der zweite
Gewalt im Fernsehen einschränken, der dritte die Rolle der
Gesellschaft untersuchen. Und einer wirft dem anderen vor, mit der
Bluttat im Wahlkampf nicht richtig umzugehen. Muss das wirklich sein?
Hektik und Streit nutzen nichts. Es gibt keinen Stein des Weisen, der
von heute auf morgen Zustände schaffen könnte, durch die eine
Wiederholung des Entsetzlichen ausgeschlossen wäre. Um einem solchen

Ziel überhaupt näher zu kommen, müssen wir einen langen, weiten Weg
gehen. Versuchen wir es darum doch vor neuem Handeln heute erst
einmal mit Nachdenken in Stille. Was immer dabei herauskommen mag -
es wäre zumindest das, was sich in einem Haus der Trauer und des
Todes ziemt
 
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«Süddeutsche Zeitung» zu Morden in Erfurt

Im Waffenrecht müssen eindeutig einige Stellschrauben angezogen
werden. Dazu gehört zum Beispiel das Mindestalter zum Erwerb von
Waffen. Heranwachsende mögen unter Aufsicht schießen, aber sie
sollten das Gerät nicht aus dem Schießstand heraustragen dürfen.
Außerdem ist es, auch wenn Erfurt hoffentlich ein singuläres Ereignis
bleibt, höchste Zeit, Privatleuten den Besitz bestimmter Waffentypen
zu verbieten. Dies verringert eine spezifische, der Allgemeinheit
nicht mehr zumutbare Gefährdung. Es gibt gute Gründe, warum der
Besitz von Sturmgewehren oder Maschinenpistolen seit langem verboten
ist.
 
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Polizeigewerkschaft fordert wirksamere Kontrolle von Schusswaffen

Hilden (ddp). Für eine Überarbeitung des gerade novellierten
Waffenrechts plädiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Es gehe
nicht nur um eine wirksamere Kontrolle der Schusswaffen, sondern auch
um eine bundeseinheitliche Registrierung des Waffenbesitzes, sagte
GdP-Geschäftsführer Wolfgang Dicke der Nachrichtenagentur ddp.
Forderungen nach einer pauschalen Gesetzesverschärfung und einer
zentralen Verwahrung von Schusswaffen, wie sie nach dem Amoklauf von
Erfurt erhoben wurden, lehnte Dicke ab.

«Solche Forderungen, dass Sportschützen ihre Waffen nicht mehr zu
Hause aufbewahren dürfen, klingen im ersten Moment ganz vernünftig,
sind aber nicht realisierbar und teilweise unsinnig», sagte Dicke.
Die Konsequenz wäre, «Schießstände zu Bunkern zu machen», die noch
dazu schlecht bewacht werden könnten. Zudem bestünde die Gefahr, dass
diese Schießstände mit ihren Arsenal an Feuerwaffen und Munition zum
Ziel krimineller Banden würden.

Dringenden Regelungsbedarf sieht Dicke beim bislang
unterschiedlichen Meldesystem für Waffen. Während die meisten
Bundesländer die Zahl der Waffen statistisch erfassten, würden in
einigen Ländern lediglich die Zahl der Besitzer registriert. «Hier
fehlt auch in der Gesetzesnovelle eine bundesweit einheitliche
Regelung», kritisierte Dicke. Daher gebe es nach wie vor keine exakte
Zahl von Schusswaffen in Deutschland.

Nach den Ereignissen von Erfurt sprach sich der
GdP-Geschäftsführer dafür aus, bestimmte Regelungen im Waffengesetz
zu überdenken. «Es wäre nachdenkenswert, ob Waffen mit hoher
Magazinkapazität künftig generell erst ab 21 Jahren zu Hause
aufbewahrt werden dürfen», sagte er. Die jetzige Altergrenze von 18
Jahren sei möglicherweise zu tief angesetzt.

Ausdrücklich sprach sich Dicke für eine Strafverschärfung bei
illegalem Waffenbesitz aus. «Es ist an der Zeit, bereits das Führen
von illegalen Waffen zum Straftatbestand zu machen, und nicht wie
bisher nur ein Vergehen darin zu sehen», unterstrich der
GdP-Geschäftsführer. Das würde der Polizei eine andere Handhabe gegen
Banden geben, die sich «immer offensichtlicher» mit Schusswaffen
ausrüsteten. Auch würden den Ermittlungsbehörden damit größere
Möglichkeiten eingeräumt, gegen Bandenkriminalität vorzugehen.
ddp/spa/kos
 
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Kabinett berät über Konsequenzen aus Erfurter Amoklauf

München (ddp-bay). Über Konsequenzen aus dem Amoklauf von Erfurt
berät heute das bayerische Kabinett. Im Mittelpunkt steht dabei der
Konsum gewaltverherrlichender und schwer jugendgefährdender
Videofilme und Killerspiele. Es soll darüber diskutiert werden, wie
in einem breiten gesellschaftlichen Konsens gegen die Darstellung und
Verherrlichung von Gewalt vorgegangen werden kann.

Außerdem steht die Frage weiterer Konsequenzen im Waffenrecht auf
der Tagesordnung. Im Anschluss an die Kabinettssitzung wird
Innenminister Beckstein auf einer Pressekonferenz (13.00 Uhr) über
die Entscheidungen des Kabinetts informieren. Gestern hatte bereits
Sozialministerin Christa Stewens (CSU) gefordert, die Hersteller von
Gewaltvideos auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn
die Filme nachweislich als Vorbild bei Morden dienen.
 
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Schützenverein in Ribnitz-Damgarten: Erfurt weckt Erinnerungen
Von Klaus Rebuschat, dpa

   Ribnitz-Damgarten (dpa/mv) - Die Bluttat von Erfurt hat auch im
Schützenverein Ribnitz-Damgarten schmerzliche Erinnerungen geweckt.
«Das werden wir nie los, das gehört zu unserer Geschichte», sagt
Vereinspräsident Manfred Heusinger von Waldegge. Im Juni 1998 hatte
ein 55 Jahre altes Mitglied der Schützengilde aus der vorpommerschen
Kleinstadt zunächst drei Vereinskameraden und dann sich selbst
erschossen.

   «Parallelen zwischen den Verbrechen in Erfurt und vor vier Jahren
scheinen sich aufzudrängen - beide Täter waren ja Sportschützen»,
räumt Heusinger von Waldegge ein. Auch der Ruf nach Konsequenzen oder
die Fragen nach der Verantwortung der Vereine seien damals wie heute
ähnlich gewesen. «Trotzdem darf man Schützenvereine nicht pauschal an
den Pranger stellen. Bei uns stehen Sicherheit und Ordnung immer an
erster Stelle - wir sind schließlich kein Kegelclub.» Und die
Staatsanwälte hätten damals bei ihren Untersuchungen weder Verstöße
festgestellt noch Auflagen erteilt.

   Der Verein sieht sich in allen Fragen beim Umgang mit Waffen in
der Pflicht. «Wenn es Auffälligkeiten gibt, dann treten wir an das
zuständige Ordnungsamt heran und lassen prüfen, ob der Schütze die
vom Amt erteilte Waffenbesitzkarte behalten kann», sagt Heusinger von
Waldegge. In den vier Jahren seiner Präsidentschaft sei das erst
einmal nötig geworden. «Da ging es um einen Schützenbruder im höheren
Lebensalter, bei dem wir die Voraussetzungen für den Umgang mit einer
Waffe nicht mehr erfüllt sahen.» Das sei vergleichbar mit dem Entzug
des Führerscheins bei einem fahruntauglichen älteren Menschen.

   Mehr als solche Überprüfungen könne ein Verein aber nicht
veranlassen. «Bei dem Schützen, der später zum Täter wurde, wollten
wir zuvor schon mal einen Waffenentzug durchsetzen - der Mann sollte
seine Frau bedroht haben.» Der Schütze beschwerte sich, zwingende
Beweise lagen auch nicht vor: Die Ordnungsbehörde des Landkreises
Vorpommern veranlasste den Verein, die Waffen wieder auszuhändigen.

   Grundlage solcher Entscheidungen sind die gültigen Gesetze, sagt
der Sprecher der Kreisverwaltung Nordvorpommern, Olaf Manzke. «Keine
Verwaltung kann sich ihr eigenes Recht basteln. Wenn der Nachweis
fehlt, dass ein Sportschütze unzuverlässig ist oder grob fahrlässig
handelt, dann hat die Behörde schlechte Karten.» Nach bürgerlichem
Recht werde unbescholtenen Mitgliedern der Gesellschaft ohnehin eher
etwas gestattet als versagt. «Und das ist ja in den allermeisten
Fällen auch in Ordnung.»

   Wahnsinnstaten wie die von Erfurt oder Ribnitz-Damgarten hätten
zuerst den Ruf nach verschärften Gesetzen zur Folge, meint Präsident
Heusinger von Waldegge. Es sei richtig, dass die Novellierung des
aktuellen Waffenrechts für Waffen wie Butterfly-Messer oder
Schreckschuss-Pistolen nun den Kleinen Waffenschein vorschreibe. Mit
Sport hätten solche «Geräte» nichts zu tun. Auch bei der Vergabe von
Waffenbesitzkarten müsse man genau hinschauen. «Ich frage mich da
wirklich, warum dem 19-jährigen Erfurter eine Pumpgun erlaubt war.»

   Doch der Ruf nach strengeren Vorschriften habe leider oft auch
eine Alibi-Funktion. «Die Politik kann dann sagen, schaut her, wir
tun was.» Wichtiger sei es aber, Gewalt an den Wurzeln zu bekämpfen
und beispielsweise entsprechende Videos und Killerspiele zu
verbieten. «Jugendliche mit Vorlieben für das virtuelle Töten und die
jungen Sportschützen sind in der Regel grundverschieden: Wir schießen
auf Scheiben, bei denen muss jemand umfallen.» Trotz der schwarzen
Schafe auch in ihren Reihen sollten die Sportschützen nach vorn
schauen, «und wir haben dabei die sportliche Leistung im Visier»,
sagt Heusinger von Waldegge. Da könne sich sein kleiner Verein schon
sehen lassen: Schließlich durften sich die 80 Mitglieder, darunter
fünf Jugendliche, im vergangenen Jahr über die Bronzemedaille einer
jungen Schützin bei den Deutschen Jugendmeisterschaften freuen.
 
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Mag sein, dass ich das nicht mehr objektiv genug sehen kann, aber IMHO sind die meisten Reaktionen der Medien, der Politik und der "sonstigen Fachleute" erstaunlich sachlich und um wirkliche Lösungen bemüht.

Sollte sich da unsere Arbeit in den letzten Monaten bereits bezahlt gemacht haben?


basti
 
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Bayern will Waffen- und Medienrecht verschärfen

München (AP) Die bayerische Landesregierung hat ein breites
Bündnis gegen die wachsende Akzeptanz von Gewalt und
Verrohungstendenzen in der Gesellschaft gefordert. Das Vermieten
schwer jugendgefährdender Videofilme und Killerspiele müsse
vollständig verboten werden, schlug das Kabinett am Dienstag in
München vor. Außerdem sollte die Altersgrenze für den Erwerb
großkalibriger Waffen von bisher 18 auf 21 bis 25 Jahre
heraufgesetzt werden, sagte Innenminister Günther Beckstein.
Sportschützen müsse der Umgang mit Munition außerhalb der
Schießstätte untersagt werden. Die Ausbildung im so genannten Kampf-
und Verteidigungsschießen müsse ebenfalls verboten werden
 

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