Hier mal ein Schreiben der CDU/CSU
Sehr geehrter Herr .....,
vielen Dank für Ihre Zuschrift an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, auf die wir in deren Auftrag gerne antworten.
Zunächst lassen Sie uns sagen, wie wichtig der Unionsfraktion die Kommunikation mit den Bürgern ist und wie es uns freut, dass Sie sich in Verantwortung für die Politik an uns gewandt haben.
Sie sprechen nun die Planungen der Bundesinnenministerin an, halbautomatische Waffen für Privatpersonen zu verbieten und sorgen sich um die Folgen für Jäger und Sportschützen. Sie schreiben: „…Das aktuelle Gesetz bietet somit jetzt schon alle Möglichkeiten, um Extremisten die Waffenerlaubnis zu entziehen. Es wird nur nicht genutzt! Warum nicht? Warum diese erneute, unsinnige Verschärfung? …“
Ihre Einschätzung und Ihre Argumente können wir gut nachvollziehen. Ihr Appell steht auch den Fachleuten der Fraktion bei der politischen Beratung zur Verfügung und kann somit Eingang in die Diskussion finden.
Sehr geehrter Herr ......, wir können Ihnen versichern, dass wir seitens der Unionsfraktion die Pläne der Ampel aufmerksam verfolgen und begleiten werden. Bisher blieb die Bundesinnenministerin allerdings häufig bloß bei Ankündigungen. Ob hier praktische Umsetzungen zu erwarten sind, bleibt also abzuwarten.
Im Rahmen eines ggf. anstehenden Gesetzgebungsverfahrens werden wir einbringen, dass es bereits jetzt strenge Regeln für den Besitz einer halbautomatischen Waffe gibt. Wer eine solche Waffe benutzen möchte, muss eine Waffenbesitzkarte beantragen und ein Bedürfnis für den Besitz der Waffe nachweisen. Sportschützen dürfen Waffen nicht außerhalb der Vereinsschießanlage führen.
Für die Magazine halbautomatischer Jagdwaffen besteht zudem bereits eine Beschränkung von zwei Patronen im Magazin und einer weiteren Patrone im Lauf.
Uns ist bewusst, dass von einem Verbot vor allem Sportschützen und Jäger betroffen wären. Sie benötigen halbautomatische Waffen für die tierschutzgerechte Jagd dort, wo ein schneller zweiter Schuss bei verletztem Wild benötigt wird. Es ist unser Anliegen, dass die sichere und tierschutzgerechte Jagd auch weiterhin einen Platz in Deutschland behält.
Auch hinsichtlich der angekündigten Verschärfung des Waffenrechts für den Erwerb von Schreckschusswaffen hat unser innenpolitischer Sprecher Alexander Throm am 9.1. u.a. gegenüber der Augsburger Allgemeinen betont, dass die jetzige Rechtslage ausreichend sei und es sich vielmehr um ein Vollzugsproblem handele: „Die von Frau Faeser angekündigte Verschärfung des Waffenrechts für den Erwerb von Schreckschusswaffen geht am Kern des Problems vorbei. Bereits nach jetziger Rechtslage bedarf es zum Führen einer Schreckschusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung eines Kleinen Waffenscheins. Offenbar handelt es sich also um ein Vollzugsdefizit. Vielmehr müssen jetzt schnell die Strafen auf dem Fuße folgen. Es ist schon bemerkenswert, wenn in Berlin alle festgenommenen Täter wieder auf freiem Fuß sind. Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall aus meiner Heimatstadt Heilbronn. Dort wurde vor wenigen Tagen ein Silvester-Krawalltäter im beschleunigten Verfahren zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Während der Rot-Rot-Grüne Senat in Berlin also noch um den heißen Brei herumredet, stellt der Rechtsstaat anderenorts seine Wehrhaftigkeit unter Beweis.“
Sehr geehrter Herr ......,vor diesem Hintergrund danken wir Ihnen noch einmal ausdrücklich für Ihre Nachricht. Für weiterführende Hintergründe zur aktuellen politischen Arbeit der Unionsfraktion empfehlen wir Ihnen auch unsere Inhalte auf der Fraktionswebsite (
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http://www.facebook.com/cducsubundestagsfraktion Sehr geehrter Herr ......, vor diesem Hintergrund danken wir Ihnen noch einmal ausdrücklich für Ihre Nachricht.