Neues Waffengesetz

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Zu "Bestandsschutz" und "verbotene Waffe". Diese Waffe ist dann immer erstmal eine "verbotene Waffe".

Das kann in einigen Jahren ganz schnell rechtlich sehr problematisch werden bei Transport im Land zu einer Schiesssportveranstaltung oder zur Jagd, bei Verbringung über Grenze, an Flughafen, bei Übergabe an Berechtigten.

Bei Sportordnung und Schiessen mit "verbotener Waffe". Ich stelle mir vor, dass dann die jeweilige Sportordnung angepasst werden müsste.

Ankündigung einer sportlichen Veranstaltung mit den Worten: Im folgende Wettbewerb wird erlaubt, mit verbotener Waffe zu schießen.

Jemand aus Österreich, Polen und der Ukraine und Tschechien muss dann mit einer in Deutschland "verbotenen Waffe" die deutsche EU-Grenze zu einer sportlichen Veranstaltung überqueren. Rechtlich ein Riesenproblem mit vielen rechtlichen Fallstricken.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Zu "Bestandsschutz" und "verbotene Waffe". Diese Waffe ist dann immer erstmal eine "verbotene Waffe".

Das kann in einigen Jahren ganz schnell rechtlich sehr problematisch werden bei Transport im Land zu einer Schiesssportveranstaltung oder zur Jagd, bei Verbringung über Grenze, bei Übergabe an Berechtigten.

Bei Sportordnung und Schiessen mit "verbotener Waffe". Ich stelle mir vor, dass dann die jeweilige Sportordnung angepasst werden müsste.

Ankündigung einer sportlichen Veranstaltung mit den Worten: Im folgende Wettbewerb wird erlaubt, mit verbotener Waffe zu schießen.

Jemand aus Österreich, Polen und der Ukraine und Tschechien muss dann mit einer in Deutschland "verbotenen Waffe" die deutsche EU-Grenze für eine sportliche Veranstaltung überqueren. Rechtlich ein Riesenproblem.
Das Problem existiert schon mit der Magazinregelung . . .
 
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Das mit dem Schießen ohne Testat steht im Entwurf aber anders.
 

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Schon erstaunlich, dass man das Halbautomaten-Verbot auf die Optik festnageln will.

Eine Haenel RS9, SIG Cross Rifle und ähnliche mit 10er Magazin kann der Laie aus einiger Entfernung auch als (Voll)Automaten deuten. Z.B.:
1673513730451.png

Hoffentlich reift da noch die Einsicht, dass so ein Verbot keinen Sinn macht.
 
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Im einem anderen Forum werden erste Zweifel an der Echtheit des Entwurfs geäußert. Zumindest handwerklich ein Witz, aber man wird sehen. Vom Bestandschutz steht übrigens nix drin...
 
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"...
Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen sollen künftig verboten werden. Dabei kommt es auf die Optik an, die in jedem Einzelfall vom BKA geprüft werden muss.
..."

Geht es nur um die äußere Form der Waffe oder die Optik als Ganzes? Im Entwurf steht "Optik".

Kriegswaffen sind in der Regel schwarz oder sandfarben. Wenn man seinen AR15 Clone Leuchtorange beschichtet (würde ein Soldat nie machen), dann hat die Waffe nicht mehr den Anschein einer Kriegswaffe?

Evtl. würde ein Gericht Dunkelrot auch noch akzeptieren.
 

z/7

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Ganz einfach:
Bei Betreten der Anlage vorzeigen

- Der Schütze oder Jäger mit gültigem Jagdschein /Schützenschein o.ä.

-Der Armbrustsschütze mit dem "kleinen Waffenschein", der eben zukünftig an MPU, Sachkundekurs usw gekuppelt ist.
was viele aus Schonung der Nerven und dem Geld bleiben lassen.

- Der Kfz-Betrieb/
FussballVerein/
Poker-Club, der Privatmann, die " am Tag der offenen Tür" vom Schützenverein mal zur Gaudi 5 Schuss mit KK o.ä. auf den Bierdeckel in 20 Meter abgeben wollen, werden enttäuscht feststellen, das das nicht mehr geht.

es sei denn, sie laufen 1 Mal im Jahr aufs Amt und besorgen sich für mehr Zeit und Geld, als die 5 Schuss wert sind, besagte "Unbedenklichkeitsfteigabe"....

Schilda live und wir sind mittendrin 🤐🥴
Aber sich wundern, daß die BW Personalnot schiebt.
 
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"Durch Änderungen in § 19 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes sowie in § 40 Absatz 3 des Waffengesetzes wird es Jägern zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und bestimmter invasiver Arten ermöglicht, Nachtziel- und Nachtsichtgeräte einschließlich Infrarotaufhellern sowie Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles zu nutzen.

Ob das beim BKA durchkommt ???

Wenn ja, verkaufen die großen ZF Hersteller noch maximal Drückjagd-ZF.
Farbtreue und Randschärfe weichen Auflösung und Pitch.
 
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Im einem anderen Forum werden erste Zweifel an der Echtheit des Entwurfs geäußert. Zumindest handwerklich ein Witz, aber man wird sehen. Vom Bestandschutz steht übrigens nix drin...
Dass die amtierende Regierung handwerklich zu nichts fähig ist, ist jetzt aber nichts Neues.
Genau so sieht’s bei JagdG in Brandenburg aus. Der Entwurf ist ebenfalls ne lachnummer aus Sicht eines jeden Juristen. Trotzdem gibts ihn.
 
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Ob das beim BKA durchkommt ???

Wenn ja, verkaufen die großen ZF Hersteller noch maximal Drückjagd-ZF.
Farbtreue und Randschärfe weichen Auflösung und Pitch.
Die Befürchtung hatten einige schon bei aufsatzgeräten. Trotzdem werden weiter hochwertige ZF mit 50er oder 56er objektiv verkauft und hergestellt.
Nicht jeder geht erstens nur auf Schweine raus, zweitens will überhaupt Nachtsicht und drittens gibt es genügend Jäger denen ein hochwertiges dämmerungstaugliches ZF reicht
 

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