Weiß nicht, ob das schon kam, aber: Die Waffenbehörden dürfen auch beim Finanzamt anfragen - diese sind dann nicht mehr an das Steuergeheimnis gebunden.
Von Finanzamt steht im Entwurf nichts.
Die in der Begründung aufgeführte Aufhebung des Steuergeheimnis bezieht sich auf die Zollbehörde