Neues Waffengesetz

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17 Dez 2020
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Stichwort für die Hessen unter Euch im Herbst, nachdem es nun offiziell ist..

Hier mal auf den Punkt gebracht (Achtung keine links grüne ARD Mainstream!)

 
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1 Aug 2013
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Du glaubst der/die/das nächste macht es besser?
Nicht wirklich …
Aber vlt. folgt ja jemand, der wenigstens etwas Ahnung in Staatsrechtslehre hat, oder sich zumindest kundig macht, bevor man vollmundig mit Gesetzesänderungen um sich wirft. Leider zieht sich diese Vorgehensweise mittlerweile durch sämtliche Parteien 🫤
 
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24 Aug 2016
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Hier mal auf den Punkt gebracht (Achtung keine links grüne ARD Mainstream!)

Ich mag Armin Laschet nicht, aber er hat sein Schicksal an die BT-Wahl (Kanzlerkandidatur) gehängt, verloren und sitzt nun als Hinterbänkler im Bundestag.

Ich habe auch schon wieder vergessen, wo Frau Faeser eigentlich herkam, SPD-Chefin in Hessen, meine ich?
 
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19 Feb 2007
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Hier mal auf den Punkt gebracht (Achtung keine links grüne ARD Mainstream!)

Klebt an ihrem Sessel.

Der Bericht hat es auf den Punkt gebracht.

Ihr Verhalten ist einfach nur peinlich und für den Herrn Bundeskanzler ist es genau so peinlich.
 
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21 Apr 2021
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Das kommt dabei raus wen Quote wichtiger ist als Qualifikation
Naja... der Großteil des Entwurfes stammt ja noch aus der Feder vom CSU-Horst... Das hat mit Quote wohl tatsächlich wenig zu tun. Dass die CSU gerade mal wieder scheinheilig an die Sportschützen und Jäger denkt, weil man gerade auf Bundesebene eh nichts zu sagen hat und für die Landtagswahl dann doch die Stimmen der Jäger und Schützen möchte ist auch bezeichnend.
 
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31 Okt 2016
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"Durch Änderungen in § 19 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes sowie in § 40 Absatz 3 des Waffengesetzes wird es Jägern zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und bestimmter invasiver Arten ermöglicht, Nachtziel- und Nachtsichtgeräte einschließlich Infrarotaufhellern sowie Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles zu nutzen. Flankierend wird durch die Änderung in § 15 Bundesjagdgesetz festgeschrieben, dass Kenntnisse über die nunmehr zulässige Technik in der Jägerprüfung zu vermitteln sind."

Die Begriffe Nachtzielgeräte wird ja teilweise sehr unterschiedlich verwendet.

im neuen § 19 heisst es dann:

In § 19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a werden nach der Angabe „fangen;“ die Wörter „das Verbot, künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern, oder Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen, umfasst nicht die Verwendung künstlicher Lichtquellen, von Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern, oder von Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, bei der Jagd auf Schwarzwild sowie auf invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 (ABl. L 199 vom 26.7.2019, S. 1) geändert worden ist, aufgeführt sind;“ angefügt.

Weiss jemand ob damit nun auch All-in-one-Zielgeräte mit digitalem Fadenkreuz ala Pulsar Thermion oder ähnlich legalisiert werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
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"Durch Änderungen in § 19 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes sowie in § 40 Absatz 3 des Waffengesetzes wird es Jägern zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und bestimmter invasiver Arten ermöglicht, Nachtziel- und Nachtsichtgeräte einschließlich Infrarotaufhellern sowie Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles zu nutzen. Flankierend wird durch die Änderung in § 15 Bundesjagdgesetz festgeschrieben, dass Kenntnisse über die nunmehr zulässige Technik in der Jägerprüfung zu vermitteln sind."

Die Begriffe Nachtzielgeräte wird ja teilweise sehr unterschiedlich verwendet.

im neuen § 19 heisst es dann:

In § 19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a werden nach der Angabe „fangen;“ die Wörter „das Verbot, künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern, oder Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen, umfasst nicht die Verwendung künstlicher Lichtquellen, von Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern, oder von Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, bei der Jagd auf Schwarzwild sowie auf invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 (ABl. L 199 vom 26.7.2019, S. 1) geändert worden ist, aufgeführt sind;“ angefügt.

Weiss jemand ob damit nun auch All-in-one-Zielgeräte mit digitalem Fadenkreuz ala Pulsar Thermion oder ähnlich legalisiert werden?
Werden sie nicht, da das Waffengesetz auch im Entwurf weiter nur von Nachtsichtvorsatz und -Aufsatzgeräten spricht.

§ 40 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 und Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben, soweit die Verwendung nicht nach § 15 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesjagdgesetzes verboten ist.“
 
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Das wird dann schon noch angepasst werden, für den Fall das es erlaubt wird.
Wo wäre sonst der Sinn ?
 

Wheelgunner_45ACP

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@Neunzehn69 hat hier mal eine Zusammenfassung verlinkt.


Den Fred hab ich geschlossen, bitte hier weiter diskutieren
 

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