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In Rheinland Pfalz waren bisher die Schallis nicht zahlenmässig begrenzt, aber es war ein Voreintrag notwendig und man drufte die Dämpfer nur mit Waffen über 1000 Joule verwenden; bei einer sehr kurzläufigen 223 kann das grenzwertig sein.
Dämpfer für Flinten waren nicht bewilligungsfähig.
So wie ich da neue Recht lese, wird das in Zukunft möglich sein. An sich eine schöne Sache.
Hat jemand in diesem Bereich schon Erfahrungen gesammelt?
Dämpfer für Flinten waren nicht bewilligungsfähig.
So wie ich da neue Recht lese, wird das in Zukunft möglich sein. An sich eine schöne Sache.
Hat jemand in diesem Bereich schon Erfahrungen gesammelt?