Neupächter / Altpächter / Alte Ansitzeinrichtungen / Erpressung

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Was will man da garantieren!? Dass die Holme nicht durchgefault sind, vielleicht beim nächsten Sturm umfallen können!?

Wenn ich einen Sitz besteige, muss ich vorher prüfen, ob er sicher ist.
wenn man jetzt „Schrott“ für viel Geld kauft, ist man selber schuld. Gemeinsam Anschauen und zum Schluss einen für beide Seiten Akzeptablen Preis aushandeln.

Für den, der ein Revier leer räumen muss ist das kein Spaß, für den neuen Pächter, der alles wieder aufbauen muss aber auch nicht! Und für die BGS‘ler schon gar nicht, denn die haben die Arbeit.

p.s. Wir haben erst ein Revier mit leer geräumt und zum Teil verkauft, bzw. bei uns aufgebaut. Das war schweißtreibend bei 130 Sitzen.
 
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Als Mustervertrag kannst du einen normalen Kaufvertrag nehmen denn es handelt sich um den Verkauf einer gebrauchten Sache. Bessere oder schlechtere Musterverträge gibt es wie Sand am Meer. Ich sehe das als low-risk-Geschäft, wir reden hier ja nicht von Unternehmenskaufverträge. ;)

Soll der Kauf nur zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) stattfinden oder weist eine Vertragspartei Unternehmereigenschaft (§ 14 BGB) auf? Falls ein Unternehmer Vertragspartner ist kann sich die Haftung ein wenig ändern.

Bei einem Kauf Verbraucher an Verbraucher sollte folgendes in den Vertrag:

- Korrekte Parteibezeichnung mit ladungsfähiger Anschrift
- Vertragsgegenstand: Verkauf von Ansitzeinrichtungen, vorzugsweise mit Zahl, Lage, Zustand, etc. Je genauer das dokumentiert wird desto weniger Ärger gibt es danach.
- Fälligkeit: Wann ist der Kaufpreis fällig, wann werden die Ansitzeinrichtungen "übergeben" und übereignet.
- Mängelansprüche und Haftung: Hier wird im Regelfall die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, ansonsten richten sich die Mängelansprüche nach § 437 BGB.
-Eigenhändige Unterschrift der Parteien.

Und mehr ist es nicht. Unser BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt den Rest. Im Anglo-amerikanischen Rechtskreis hätte der Vertrag locker 5 Seiten oder gar mehr.

Du als Käufer könntest auf alle Fälle noch bei der Gewährleistung und Haftung versuchen eine für dich bessere Regelung herauszuholen, d.h. kein Ausschluss der Sachmängelhaftung. Im echten Leben klappt dies jedoch nur in den seltensten Fällen.

Vorsicht mit den Wörtern "Garantie" und "Sachmängelhaftung". Das ist beides nicht dasselbe, wird aber von juristischen Laien gerne verwechselt.

Viel Erfolg wünscht,

Advocatus
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
So dämlich wird wohl kaum ein Verkäufer sein.
Würdest mir so kommen, wäre die Übernahme augenblicklich vom Tisch.
 
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Ein Verkäufer wird in den seltensten Fällen so dämlich sein und eine Beschaffenheitsgarantie übernehmen.

Es kommt jedoch weitaus öfter vor, dass die Vertragsparteien hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung keine explizite Regelung treffen. In diesem Fall gilt das Gesetz und somit § 437 BGB. Im Ergebnis wären dann die Rechte des Käufers bei Sachmängeln nicht ausgeschlossen.

Also Augen auf bei der Vertragsgestaltung...;)
 
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braucht man jetzt schon Verträge und Anwälte um ein paar gebrauchte Sitze zu kaufen:unsure:
Messer und Latthammer geben , im Zweifel, Auskunft über den Zustand. Der Rest ist Verhandlungssache, alles wird wohl nicht zu gebrauchen sein, aber ein Teil mit Sicherheit.

wenn es Probleme bei der Verhandlung gibt, lieber alles abbauen lassen. Aber nicht nur sauber, sondern rein!
Warum soll man sich und Dritte Risiken aussetzen, die leicht vermeidbar sind?
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
wenn es Probleme bei der Verhandlung gibt, lieber alles abbauen lassen. Aber nicht nur sauber, sondern rein!
Warum soll man sich und Dritte Risiken aussetzen, die leicht vermeidbar sind?
Weil dann, wie bereits hier ausgeführt wurde, je nach Landesrecht jemand fremdes gute sechs Monate Zeit hat in Deinem gepachteten Revier herum zu spuken - immer unter dem Vorwand nur die Jagdeinrichtungen abbauen zu wollen.
 
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Hatte am Samstag ein gutes Gespräch mit den Neupächtern. Die schauen sich ab sofort alle Reviereinrichtungen an, Liste und Lageplan wurde übergeben und dann sprechen wir über Geld. Meine Vorstellung ist denen bekannt, ich gehe von einer sehr einvernehmlichen Einigung aus. Unentgeltlicher BGS wurde mir angeboten, das muss ich mir aber erst noch mal durch den Kopf gehen lassen.
 
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Wir haben, vor 2 Jahren, einige Ha zugeschlagen bekommen, der vorige Pächter hat die Jagd aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben, Er hat uns 3 Kanzeln und ein paar Leitern überlassen. 2 haben wir kaputt gesägt, Rest instand gesetzt. Er wollte nichts haben. Wir haben Ihm neulich einen zerlegten und vakuumierten 40kg Frischling vorbei gebracht und Ihm angeboten sich bei uns, jährlich ein Reh, auch einen Bock schießen zu dürfen wenn Er mag.
Ich halte nicht viel von schriftlichen Verträgen, in die Augen schauen, Handschlag und bei Nichteinhaltung werde ich böse. Geht auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Weil dann, wie bereits hier ausgeführt wurde, je nach Landesrecht jemand fremdes gute sechs Monate Zeit hat in Deinem gepachteten Revier herum zu spuken - immer unter dem Vorwand nur die Jagdeinrichtungen abbauen zu wollen.

die "je nach Landesrecht" sechs Monate Spuk gehen vorbei. Eine Auseinandersetzung mit BG und Anwälten bei Unfälle dauert sehr, sehr viel länger und versauen einem nachhaltig die Lust am Revierbewirtschaften.
zumal wenn es Länderprogramme gibt, die den Neukauf Ansitzeinrichtungen sehr großzügig unterstützen. in Dortmund hat ein Revierinhaber in meinem Beisein 30 Ansitzeinrichtungen bestellt.
Was meinst, wie oft einem der Gedanke an eine "saubere" Lösung im Nachgang den Schlaf raubt. "oh, hätt ich doch...". was meinst, wie groß die Hilfe vom Altpächter im Problemfall ausfällt?
wurde hier im Forum aber wie oft schon besprochen...
sechs Monate? Lächerlich.
 
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Weil dann, wie bereits hier ausgeführt wurde, je nach Landesrecht jemand fremdes gute sechs Monate Zeit hat in Deinem gepachteten Revier herum zu spuken - immer unter dem Vorwand nur die Jagdeinrichtungen abbauen zu wollen.

Hilf mir mal auf die Sprünge: Welches "Landesrecht" verbietet Ex-Pächtern ihr ehemaliges Jagdrevier nach Belieben zu betreten? Oder irgendwelchen beliebigen sonstigen Personen irgendwelche beliebigen Jagdreviere nach Belieben zu betreten und dort "herum zu spuken"?
 
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Über Preis der Übernahme einigen, die Ansitzeinrichtungen die man noch brauchen kann instandsetzen, umbauen, umsetzen; was man nicht mehr brauchen kann einreißen, auf den Hänger laden und ab damit zum örtl. Walpurgisnachtfeuer am 30. April. Die Gemeinde freut sich bestimmt über die Holzspende für´s Feuer seitens der neuen Jagdpächter (ist jedenfalls bei uns hier so).
 

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